Immerhin – man spricht über sie – wenn auch in bescheidenem Rahmen und hauptsächlich unter Betroffenen: 15 Kommentare zu unserem Artikel “Die Vergessenen” vom 17.4.2018 über Menschen, die psychiatrischen Zwangsmaßnahmen bis hin zum Maßregelvollzug ausgeliefert sind, – das ist Rekord! Und ein Leser hat uns in seinen Mail-Verteiler aufgenommen, sodass wir Zeugen der dortigen Debatte über das Thema wurden. Zusätzlich berichten wir hier über weitere wichtige Neuigkeiten zum Thema.
1. Zunächst stellen wir Übereinstimmung fest über großen Verbesserungsbedarf bei Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie und im Maßregelvollzug bei allen (sehr verschiedenen) gesellschaftlichen Gruppen, die damit zu tun haben. Das sind nicht nur Psychiatrieerfahrene und ihre Angehörigen, sondern auch Rechtsanwälte, Psychiatriegutachter, Psychiater, Medienvertreter und Politaktivisten – bei allerdings sehr unterschiedlicher Ausdrucksweise: Die Rede ist von “qualvollen Unterwerfungsritualen”, “menschenunwürdigen Zuständen, die bekannt sind”, “folterähnlichen Zuständen”, “kriminellen Handlungen”, “Erfordernis absoluter Anpassung” im Maßregelvollzug. Entzug telefonischer Kontakte zur Familie, Verbot persönlicher Hygiene, Nichtbeachten des persönlichen Willens werden beklagt. Vieles werde unter den Teppich gekehrt.
Kooperation sowie Information seien unzureichend, Fragen werden nicht gestellt zum besseren Verständnis des Patienten, es gebe kaum Recherche in seinem Interesse, keine Diskussion über mögliche Missverständnisse bei der Einschätzung der Person, was absolut geboten wäre angesichts der gravierenden menschlichen Folgen einer Fehleinschätzung, die bis zur Zerstörung eines ganzen Lebens gehen können. (s.u.)
Die Verhältnismäßigkeit zwischen Straftat und Aufenthaltsdauer wird im Maßregelvollzug häufig nicht gewahrt – eine der schwersten Menschenrechtsverletzungen.
Die in der Diskussion vielfach kritisierte Vitos Klinik, eine halb-private forensische Klinik in Haina und Gießen, musste nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 10.1.2013 seit 2013 dreißig Patienten entlassen, weil die Richter die Maßregeln wegen fehlender Verhältnismäßigkeit aufgehoben hatten.
“Die bloße Möglichkeit zukünftiger rechtswidriger Taten vermag die weitere Maßregelvollstreckung nicht zu rechtfertigen (BVerfG …). Bei der Frage, ob eine Unterbringung als lang andauernd anzusehen ist, ist die Dauer der Freiheitsentziehung mit den Anlasstaten und mit möglicherweise anderen im Falle einer Freilassung zu erwartenden Taten abzuwägen (BVerfG …)”,
so die Entscheidung des OLG Hamm 2013.
Konkret ging es dabei um diesen Patienten: Ein Mann aus der Gruppe der Sinti, wegen räuberischen Diebstahls, sexuellen Missbrauchs eines Kindes sowie versuchten sexuellen Missbrauchs eines Kindes verurteilt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren mit angeordneter Unterbringung gemäß Paragraph 63 StGB sei freizulassen wegen fehlender Verhältnismäßigkeit trotz Fortbestehens der Rückfallgefahr, wenn die Unterbringung im Maßregelvollzug bereits mehr als 24 Jahre andauere (hervorgehoben von EREPRO), und die verbleibende Rückfallgefahr durch Auflagen und Weisungen im Rahmen der Führungs- und Bewährungsaufsicht gemindert werden könne, so dass mit der Entlassung ein vertretbares Risiko eingegangen wird.1 Das ist für manche Bürger sicher harter Tobak.
Man bekommt den Eindruck, dass in der forensischen Psychiatrie Psychotherapie im engeren Sinne oder gar “Soteria” (Begleitung von Menschen in psychotischen Krisen mit möglichst geringer neuroleptischer Medikation) Fremdworte sind. Es wird sogar beklagt, dass man gar nicht mit den straffällig gewordenen Patienten rede. Der Mensch werde “ignoriert hinter den Bezeichnungen”.
Ein Mitglied des Bundesverbandes der Psychiatrieerfahrenen berichtet in den Mails, dass 1.100 Psychiater mit staatlichem Gewaltmonopol “beliehen” seien, und damit ohne richterliche Anordnung und Gerichtsentscheidung Zwang ausüben können. Das alarmierte uns:
So einfach ist es aber nicht! Wir stellten fest, dass infolge der Privatisierung psychiatrischer Kliniken bereits in verschiedenen Bundesländern Regelungen erlassen wurden, private Träger mit hoheitlichen Aufgaben psychiatrischer Kliniken zu beleihen. Verfassungsrechtlich ist das nicht unumstritten.
Das führt zu der Grundsatzfrage:
Sollten Psychiatrische Kliniken überhaupt privatisiert werden und Trägern mit Gewinnmaximierungsabsicht überlassen werden? Die massive Kritik an der privaten Vitos Klinik in Haina und Gießen legt eine negative Antwort nahe. Denn welchen Stellenwert haben für diese Geschäftsleute humanitäre Werte?2
2. Maßnahmen, welche die Missstände im Maßregelvollzug korrigieren könnten.
Die begutachtenden Psychiater nehmen ihre enorme Macht nicht immer verantwortungsbewusst wahr. Mehr Kontrolle der gutachterlichen Ergebnisse wird deshalb wie ein Mantra gefordert.
Die unzureichende Qualität der psychiatrischen Gutachten wird unter anderem auch auf persönliche Probleme der Psychiater zurückgeführt.
Interessant ist dazu eine SWR-Sendung vom 28.6.2018 “Planet Wissen” mit einem psychiatrischen Gutachter, Titel “Verrückte Gutachten, wenn Menschen entmündigt werden.” Kritische Aussagen auch hier. Von “Schlechtachten” ist die Rede als maßgeblicher Fehlerquelle, von eigentlich notwendigen “Befangenheitchecks” für die begutachtenden Psychiater, die selten durchgeführt werden, aus Angst Aufträge zu verlieren. Eine Psychiaterin berichtet in der Sendung über die Auswahl der Gutachter je nach gewünschtem Ergebnis.3
Die Forderung nach obligaten Zweitgutachten, die gesetzlich vorgeschrieben werden könnten, würde wohl die Zustimmung (fast) aller am Maßregelvollzug beteiligter Gruppen finden. Das wirft jedoch Probleme der Finanzierung auf.
Könnte das Rückgängigmachen der Privatisierung psychiatrischer Kliniken den Maßregelvollzug verbessern? Das war immer eine Forderung von EREPRO. Matthias Seibt von dem Bundesverband der Psychiatrieerfahrenen (BPE) weist jedoch darauf hin, dass alle Ärzte und Psychiater gewinnorientiert arbeiten, nicht nur die in den privaten Kliniken des Maßregelvollzugs, dass es also keinen großen Unterschied mache zwischen privater und öfffentlicher Trägerschaft der Psychiatrie-Kliniken.4
1986 waren noch dezentralisierte forensische Übergangseinrichtungen in NRW vorgesehen zur Eingliederung der Patienten in ihr Lebensumfeld und in die Gemeinschaft nach Beendigung der Unterbringung. Diese Planungen wurden ersatzlos gestrichen.5
Gesetzlich vorgeschriebene Besuchskommissionen sind Kontrollorgane, die Missstände aufdecken könnten. Sie tagen – so wird berichtet – oft seltener als in dem gesetzlich vorgeschriebenen Rhythmus, der sowieso schon von vielen als nicht ausreichend angesehen wird. Patienten verzichten wohl häufig darauf, mit der Besuchskommission zu sprechen, aus Angst vor Repressalien wie der Aufhebung von sogenannten “Lockerungen”, wobei unklar ist, wieweit die Kommissionsmitglieder überhaupt den Kontakt zu den inhaftierten Patienten suchen. Es sei fraglich, “auf welcher Seite die stehen”.
Eine Leserin hat uns dazu ein aufschlussreiches Video geschickt: https://www.facebook.com/kleiner.onkel.73/videos/814197618621835/
Ein Leser mit eigener Psychiatrieerfahrung ist bereit, in einer Besuchskommission im Maßregelvollzug mitzuarbeiten, weiß aber nicht recht, wie er dabei vorgehen soll. Vorschläge dafür reichen von der Aufforderung erst einmal einen Verein zu gründen bis zum Hinweis, mit dem hessische Ministerium für Soziales und Integration Kontakt aufzunehmen, von dem andere sagen, dass sie dieser Institution “völlig machtlos gegenüberstehen”. Auch er hatte dort keinen Erfolg. Er schreibt, ein Mitglied einer Besuchskommission, antwortete – darauf angesprochen – lapidar “Wenden Sie sich an die Presse”.
Die Berichterstattung über den Maßregelvollzug in den Medien wurde übrigens eher positiv beurteilt.
Auch Verbandsvertreter von Psychiatrieerfahrenen nehmen an den Besuchskommissionen teil, was von einem Mitglied des Verbandes (BPE) für einen Fehler gehalten wird.
Man verfüge im BPE über “keine Mittel gegen das System vorzugehen”, und habe nur sehr bedingt Einblick in den Maßregelvollzug, sei darum für Gerichtspsychiatrie-Erfahrene nicht zuständig. Der Mann sieht die Menschenrechtsverletzungen dort durchaus, “dass es so etwas tatsächlich gibt und zwar legal abgesichert”, ohne dass er solidarisch der Ausgrenzung dieser Menschen entgegen wirken will.
Von dem “ extremistischen Berliner Verband der Psychiatrieerfahrenen” distanzieren sich übrigens diese hessischen PE , insbesondere wegen seiner “reißerischen Formulierungen”, die angeblich denen der Sekte Scientology ähneln.
Dazu muss man wissen, dass sich diese Sekte seit Jahrzehnten mit ihrer “Kommission für Verstöße gegen Menschenrechte in der Psychiatrie” engagiert, wobei es ihr wohl vorrangig um Mitgliederwerbung geht.
EREPRO lag also wahrscheinlich falsch mit der Annahme, der Verband der Psychiatrieerfahrenen könne die Interessen der vergessenen Menschen im Maßregelvollzug vertreten.
Unter dem Motto “Es gibt nichts Gutes, außer man tut es” fordert eine Diskussionsteilnehmerin uns Bürger auf, Patienten auf den geschlossenen Stationen psychiatrischer Kliniken zu besuchen und mit den zwangsbehandelten Menschen zu reden.
Das entspricht auch einem großen Anliegen von EREPRO. Erfahrungsberichte dazu finden Sie auf dieser Homepage, insbesondere von Angelika Kurella: https://www.erepro.de/2016/11/18/gespraech-ueber-gefesselte-auf-geschlossener-psychiatrischer-station/.
Diese Besuche – so die Hoffnung – könnten zu mehr Transparenz psychiatrischer Arbeit beitragen und mehr öffentliche Aufmerksamkeit ermöglichen für die teilweise unmenschlichen Zustände dort.
Den Vergessenen im Maßregelvollzug hilft dieser Vorschlag allerdings wenig, da der Zugang für Besucher in forensischen Kliniken schwierig ist.
Wir möchten noch kurz auf einen aufschlussreichen Artikel in den Sozialpsychiatrischen Informationen 3/2018, S.37 hinweisen, von einem Vertreter des Bayerischen Angehörigenverbandes, Karl Heinz Möhrmann, der in einem Beitrag fragt, “Wer vertritt die Interessen zwangsuntergebrachter Menschen in der Psychiatrie?” Zu den traditionellen Möglichkeiten der Interessenvertretung, die auch in dem EREPRO Artikel erwähnt wurden (Patientenfürsprecher etc.), nimmt er kritisch Stellung, favorisiert jedoch eine Einrichtung wie die österreichische Patientenanwaltschaft, die bei allen (unfreiwilligen) Unterbringungen von Amts wegen aktiv wird, und vor allen Dingen unabhängig und weisungsungebunden ist. Denn Patienten im Krisenzustand sind kaum in der Lage, sich aktiv um Anfragen bei Rechtsanwälten zu kümmern oder Interessenvertreter zu beauftragen.
Auch wenn der deutsche Verfahrenspfleger, der von EREPRO empfohlen wurde, die größte Nähe zum österreichischen Patientenanwalt aufweise, sei sein Nutzen viel geringer. So werde er beispielsweise nicht bei einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung eingeschaltet.
Mörmann weist auch darauf hin, dass erst nach dem Fall Mollath in Nordrhein-Westfalen und Bayern durch die Einrichtung von Maßregelvollzugs-Beiräten und Fachaufsichtsbehörden oder Beschwerdestellen Ansprechpartner für die gegen ihren Willen untergebrachte Menschen und ihre Angehörigen geschaffen wurden.6
Für die öffentlich-rechtlich Zwangsuntergebrachten gebe es also jetzt eine Aufsichtsbehörde, während diese für die zivilrechtlich (durch rechtliche Betreuer) untergebrachten Menschen fehle.
Die Anregung des Autors, in dem neuen bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz Assistenzen für Menschen mit seelischen Behinderungen vergleichbar der österreichischen Patientenanwaltschaft einzuführen, sei auf Unverständnis und Desinteresse gestoßen unter Hinweis, dass hierfür der Bundesgesetzgeber zuständig sei.
Der Deutsche Ethikrat hörte am 24.2.2017 Sachverständige zum Thema “Zwang in der Psychiatrie” an. Es war die größte Anhörung, die der Ethikrat je durchgeführt hat.”7
Juristisch ist in den letzten Jahren einiges korrigiert und im Interesse der Patienten geregelt worden. Deutschland hat die Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Das Verfassungsgericht hat am 24.7.2018 geurteilt, dass eine Fixierung in Zukunft nicht ohne einen richterlichen Beschluss durchgeführt werden darf, wenn sie “absehbar nicht weniger als eine halbe Stunde dauert, (dann) reicht die Anordnung eines Arztes nicht aus.”8
Die Bundesländer müssen ihre Regelungen dementsprechend ändern. Das ist natürlich ein Riesenschritt in Richtung auf mehr Humanität in der Psychiatrie.
Wolfgang Janisch schreibt in der SZ vom 25.7.2018, es gehe darum, “dass der Rechtsstaat den Fuß in der Tür der geschlossenen Psychiatrie hat, in der – so heißt es im Urteil – Patienten ‘in eine Situation außerordentlicher Abhängigkeit’ versetzt seien. Grundrechte verdorren leicht in abgeschlossenen Welten”. “Durch überforderte Mitarbeiter, durch ‘nicht aufgabengerechte Personalausstattung’ oder schlicht durch Betriebsroutinen und ‘Eigeninteressen der Einrichtung’” (die Zitate im SZ-Zitat sind die Worte des Gerichts).
Ein Richtervorbehalt ist in der Psychiatrie nicht neu und kein Allheilmittel, aber – so Janisch – “dem Psychiatrie-Urteil merkt man das Bemühen der Richter an, diesen Richtervorbehalt zum effektiven Instrument zu machen.”
Heribert Prantl legt in der Süddeutschen Zeitung vom 24.7.2018 nahe, dass sich mit dem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes die Situation für “Schutzbedürftige” sehr zum Besseren ändern werde.
Unter dem Titel “Kein starkes Urteil aus Karlsruhe” wird in überzeugender Argumentation die Enttäuschung des Verbandes der Psychiatrieerfahrenen (BPE) über das Verfassungsgerichtsurteil zur Fixierung dargelegt – von Gangolf Peitz (BPE-Newsletter 02.08.2018, www.bpe-online.de).
Vor allem, weil die Fixierung nicht als “Folter” klassifiziert wurde, sondern als eine legale Behandlungsmethode, die nur kontrollierter als bisher durchgeführt werden müsse.
Eine sehr konsequente, und damit notwendige menschenrechtliche Auffassung des BPE.
Es gibt ohnehin neben der Fixierung weitere Methoden, unbotmäßige Menschen mit Zwang (und ohne Richtervorbehalt) zu behandeln, wie Isolierung und Zwangsmedikation etc..
Wie viel Zwang im Umgang mit psychisch kranken Menschen angewendet wird und angewendet werden muss, hängt zum großen Teil von der Haltung und Einstellung der Mitarbeiter ab, von der Beziehung zu dem erregten Patienten, und dem bisherigen zwischenmenschlichen Umgang.
Das könnten Gründe sein für die stark variierenden Prozentzahlen (von 1 – 12%) der zwangsbehandelten Klienten in den verschiedenen psychiatrischen Kliniken Deutschlands.9
Alle juristische Regelung nützt also wenig, wenn nicht eine “Kulturveränderung” eintritt, die “bei der Ausbildung von Ärzten und Pflegepersonal beginnen müsse”, “um die ethische Urteilskraft zu schärfen, um ungerechtfertigte Zwangsmaßnahmen als solche zu identifizieren und möglichst zu vermeiden”, sagt der Theologe Bormann.10
EREPRO fügt dem hinzu, dass auch Richter, die über Zwangsmaßnahmen entscheiden, informiert und fortgebildet werden müssen über die wichtigsten, aber auch die unterschiedlichen Erkenntnisse der Psychiatrie zur Gefährlichkeit und Uneinsichtigkeit von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Auch dadurch kann die Macht von Psychiatern eingegrenzt werden.
Bei der Deutschen Gesellschaft für soziale Psychiatrie, einem großen Fortbidlungsanbieter, fehlt es unserer Kenntnis nach bisher an Fortbildungsangeboten für Richter. Das Institut für forensische Psychiatrie der Charité in Berlin bietet Veranstaltungen zur psychiatrischen Fortbildung von Richtern an. Ebenso die Deutsche Richterakademie, wie “Psychiatrie und Strafrecht”. Inwieweit diese Angebote Richter in die Lage versetzen, mit der Kritik an Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie angemessen umzugehen, kann von hieraus nicht beurteilt werden.
Es muss dringend eine viel größere öffentliche Aufmerksamkeit auf die Tatsache von Menschenrechtsverletzungen in Psychiatrischen Kliniken und im Maßregelvollzug gelenkt werden, und die Zwangspsychiatrie aus dem Dunkel befreit werden, in dem Menschen vergessen werden.
Wir Deutsche schauen gerne auf andere Länder herab, in denen Menschenrechte verletzt werden und sprechen dort Ermahnungen aus:
Kehren wir aber auch vor unserer eigenen Tür! Dafür hat das Verfassungsgericht jetzt eine Voraussetzung geschaffen.
Ch. Kruse
Anmerkungen
1https://psychiatrietogo.de/2012/01/19/bundesverfassungsgericht-bestatigt-dass-private-trager-forensische-kliniken-betreiben-durfen/
https://openjur.de/u/600201.html
https://www.vitos-haina.de/nc/haina/service/aktuelles/article/vitos-klinik-fuer-forensische-psychiatrie-haina-entwichene-patienten-gefasst.htmlre.
Heinz Kammeier und Pollähne, Helmut, Maßregelvollzugsrecht, 2018,C 74-77
2 Sebastian Reinke, 2010, Privatisierung des Maßregelvollzugs nach Paragraphen 63, 64 StGB, Paragraph 7 JGG und der Aufgaben nach Paragraphen 81, 126a StPO : dargestellt am Beispiel des Brandenburger Modells.
https://books.google.de/books/about/Privatisierung_des_Ma%C3%9Fregelvollzugs_nac.html?id=XpuJYAX9HokC&printsec=frontcover&source=kp_read_button&redir_esc=y
Heinz Kammerer und Helmut Pollähne, Maßregelvollzugsrecht, 2018, C 74 – C77
3 www,planet-wissen.de/sendungen/sendung-entmuendigung-menschen-100.html
Mehr zum Thema bei EREPRO auf dieser Website “Wer darf begutachten?”
und “Psychiatrische Gutachten unter zeifelhaften Umständen.”
4https://vielfalter.podspot.de/post/interview-mit-matthias-seibt-aus-der-sendung-vom-5-marz-2018/
5 Heinz Kammerer und Helmut Pollähne, Maßregelvollzugsrecht, 2018, C 74 – C77
6 s. Die Frage der Verhältnismäßigkeit, Fachtagung in Irsee vom 10.12 2017.
Hier findet sich eine ausführliche Übersicht über die Novellierung des Paragraph 63 StGB.
7 www.ethikrat.org
8 Pressemitteilung des Verfassungssgerichtes zum Urteil über Fixierung https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-062.html;jsessionid=B3A69266EC15100F2356773C636D86D9.2_cid394
https://www.tagesschau.de/inland/psychiatrie-103.html
https://www.taz.de/Verfassungsgerichtsurteil-zu-Psychiatrie/!5523349/
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/96643/Bundesverfassungsgericht-erhoeht-Anforderungen-fuer-eine-Fixierung
9https://www.zwangspsychiatrie.de/2018/01/psychiatrische-fixierung-anhoerung-beim-bverf/
10https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/88839/Bundesverfassungsgericht-verhandelt-ueber-Freiheitsbeschraenkung-durch-Fixierung
Die folgenden drei Dateien wurden uns mit der Mail von J. Schön vom 3.1.2019 zugeschickt: