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Staatenberichtsprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) durch die Vereinten Nationen: Abschließende Bemerkungen

Am 17.4.2015 wurden nun die “Abschließenden Bemerkungen” des Fachausschusses veröffentlicht, allerdings nur als “Advance Unedited Version”. Das Deutsche Institut für Menschenrechte stellt folgende – entsprechend vorläufige – Übersetzung zur Verfügung:

CRPD_Abschliessende_Bemerkungen_ueber_den_ersten_Staatenbericht_Deutschlands_ENTWURF.pdf

Auf dieser Seite des Deutschen Menschenrechtsinstituts können Sie auch eine Kurzanalyse der “Abschließenden Bemerkungen” lesen, die wir empfehlen.

Folgende konkreten Punkte in den Empfehlungen der “Abschließenden Bemerkungen” haben uns bei EREPRO besonders interessiert:

  • bei der rechtlichen Betreuung alle Formen der ersetzten Entscheidung abzuschaffen und an ihre Stelle die unterstützte Entscheidung treten zu lassen (Ziffer 26 a))
  • die Sterilisation an Erwachsenen mit Behinderungen ohne uneingeschränkte freie und informierte Einwilligung gesetzlich zu verbieten (Ziffer 38 a))
  • im Interesse einer inklusiven Gesellschaft das segregierende Schulwesen zurückzubauen (Ziffer 46 b))
  • und die Behindertenwerkstätten zugunsten einer Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt schrittweise abzuschaffen (Ziffer 50 b))
  • die gesetzlichen Regelungen, die Menschen mit Behinderungen das Wahlrecht vorenthalten, zu streichen (Ziffer 53)
  • in allen Bundesländern institutionelle Vorkehrungen (sogenannte Focal Points) zu schaffen beziehungsweise die Unabhängigkeit der Behindertenbeauftragten der Länder zu stärken (Ziffer 62).
  • Inklusiver Notruf und Katastrophenschutz (Ziffer 24)
Diese Empfehlungen des UN-Fachausschusses sind nicht rechtsverbindlich, aber Deutschland ist verpflichtet bis April 2016 Informationen vorzulegen über die Maßnahmen, die getroffen wurden, um die Empfehlungen des Ausschusses zum Gewaltschutz von Frauen und Mädchen umzusetzen (Ziffer 36).
 
Eine erste Fachkonferenz zur Umsetzung der “Abschließenden Bemerkungen” findet schon am 24.6.2015 in Berlin statt unter dem Titel “Prüfung abgelegt – was nun?” – organisiert von dem Deutschen Institut für Menschenrechte und der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. 
Die Veranstaltung richtet sich vornehmlich an Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger aus Politik, Verwaltung und Justiz und an erfahrene Expertinnen und Experten aus den Reihen zivilgesellschaftlicher Organisationen.
Hier ist die Einladung: http://www.behindertenbeauftragte.de/DE/Wissenswertes/Fa
chveranstaltungen/eigeneVeranstaltung_mit_Anmeldung/20150624_Pruefungabgelegt.html
 
Bisher gab es wenig Informationen in den Medien über die Ergebnisse der Staatenprüfung Deutschands zur Umsetzung der Behinderdentrechtskonvention. Dagegen wurde ausführlich berichtet über die Ergebnisse der Überprüfung Deutschlands durch den UN-Antorassissmus Ausschuss (CERD).
 

Wer kümmert sich darum, dass sich das ändert und auch die UN-Empfehlungen zur Lage der behinderten Menschen in Deutschland medial wahrgenommen werden?

 

Staatenprüfung Deutschlands durch UN-Behindertenausschuss hat stattgefunden

Diese Information folgt auf unseren Beitrag
UN überprüft Selbstbestimmung – auch in der Psychiatrie. 3.3.2014
Lesen Sie dazu auch auf dieser Website:
Einsatz für die Rechte von behinderten Menschen: Theresia Degener. 20.12.2014

 

Infomaterial für den Prüfungsausschuss
Vielleicht interessiert sich der ein oder andere unserer Leser für die Info-Materialien, die dem Prüfungsausschuss für die Staatenprüfung Deutschlands hinsichtlich der Situation behinderter Menschen vorlagen.
Hier können sie alle gelesen werden (engl).: http://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=911&Lang=en
darunter ein Bericht (engl.) der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V., den wir auf deren Homepage www.bpe-online.de (auf deutsch) leider nicht finden konnten.

Aus den Vorbereitungsmaterialien für die Staatenprüfung des UN-Fachausschusses für Behinderte.
Neben der Antwort der Bundesregierung auf Fragen des Ausschusses zur Situation behinderter Menschen in Deutschland wurde u.a. ein sog. Parallelbericht der BRD-Allianz (Zusammenschluss vieler verschiedener einschlägiger Verbände) und des deutschen Menschenrechtsinstitut angefertigt, um weitere Probleme aufzuzeigen. März 2015

Einige Auszüge daraus
Artikel 12 zusammengefasst Punkt 83 Zum Betreuungswesen

“Die Monitoring Stelle regt an, dass der DRPD Ausschuss dem Vertragsstaat vielleicht praxis der gesetzlichen betreuung b (Bund) empfiehlt, Recht und Praxis der gesetzlichen Betreuung einer systematischen Prüfung zu unterziehen; in praktischer Hinsicht ist die Komponente der unterstützten Entscheidung, die in Recht und Praxis im Vertragsstaat angelegt ist, mit geeigneten Maßnahmen (etwa Rechtstatsachenforschung, Daten und Statistiken, Modell Projekten zu Unterstützung und Entscheidung, Qualitätsstandards sowie Fortbildungsprogrammen für Berufsgruppen zu stärken und weiterzuentwickeln.”
s. dazu die Stellungnahme des Verbandes der Berufsbetreuer in: BdB Aktuell 3/2014, S. 4.

Artikel 14 zusammengefasst unter Punkt 105
” die Monitoring Stelle regt an, dass der CRPD-Ausschuss dem Vertragsstaat (Bund und Länder) empfiehlt, Maßnahmen zu grundlegenden  Fortentwicklung der psychiatrischen Versorgung von Menschen mit Behinderungen einzuleiten. Das System muss in allen Teilen praktisch befähigt werden Zwang im Zusammenhang mit Unterbringung und Behandlung zu vermeiden und stattdessen die freie und selbstbestimmt die Entscheidung der Person durch geeignete Unterstützung zu fördern. Der Vertragsstaat (Legislative) sollte eine von Bundestag veranlasste und getragene Initiative durchführen (etwa in Form Enquete mit Empfehlungen) mit dem Ziel, den erforderlichen Strukturwandel einzuleiten.”

Die Staatenprüfung hat unterdessen stattgefunden. 
Zwei Berichte darüber:                                                

1. Wir zitieren den Bericht der Monitoringstelle des Deutschen Menschenrechtsinstituts über die Staatenprüfung durch den UN-Ausschuss. 27.03.2015:  

“Umsetzung der UN-BRK in Deutschland erstmals vom Fachausschuss  geprüft – Ausschuss über Sonderstrukturen besorgt.       

Der UN-Fachausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen hat am 26. und 27. März den deutschen Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland geprüft.
Soeben endete die insgesamt 6-stündige Prüfung, in der die Mitglieder des Ausschusses die deutsche Staatendelegation zu nahezu allen Artikeln der UN-BRK befragten. Daraus entstand ein intensiver Austausch mit einer Mischung aus übergeordneten und spezifischen Aspekten, geprägt von dem Bemühen, die verschiedenen Aspekte der Konvention möglichst umfassend zu beleuchten und gleichzeitig auf die besondere Situation in Deutschland einzugehen.

Welche Probleme hat der Ausschuss angesprochen?

Es wurde deutlich, dass den 17 anwesenden Ausschussmitgliedern (das deutsche Mitglied, Theresia Degener, durfte nicht an diesem Verfahren des eigenen Staates mitwirken) einige Themen besonders wichtig waren. Dazu gehörten etwa die Regelungen zum Diskriminierungsschutz und die Frage, warum die Verweigerung angemessener Vorkehrungen in Deutschland nicht per Gesetz als Diskriminierung gilt.

Eine Reihe von Ausschussmitgliedern fragte außerdem danach, inwiefern Frauen und Kinder mit Behinderungen vor Gewalt geschützt sind, und ob unabhängige Beschwerde- und Überwachungsstellen bestehen. Die Praxis von Zwangsunterbringung und -behandlung in der Psychiatrie wurde mehrfach angesprochen. Außerdem richteten die internationalen Expertinnen und Experten ihr Augenmerk besonders auf die in Deutschland bestehenden Sonderstrukturen im Bildungsbereich und im Bereich Arbeit, insbesondere in Form der Werkstätten. Detailliert hinterfragten sie auch das System der rechtlichen Betreuung, sowohl in Bezug auf den rechtlichen Rahmen, als auch mit Blick auf die berichteten Praxisprobleme. Daneben waren dem Ausschuss auch Querschnittsthemen wie Zugänglichkeit, Datenerhebung und Indikatoren-Entwicklung ebenso wichtig wie Fragen der Entwicklungszusammenarbeit und die spezielle Situation von Flüchtlingen und Migrantinnen mit Behinderungen.

Insgesamt ist deutlich geworden, dass der Ausschuss besonders über die in Deutschland bestehenden Sonderstrukturen besorgt ist und generell in allen Lebensbereichen Wert auf freie und informierte individuelle Entscheidungsmöglichkeiten der oder des Einzelnen legt, wozu nicht nur genügend Alternativen, sondern auch eine entsprechende finanzielle Ausstattung gehörten.

Wie hat sich die deutsche Delegation verhalten?

Die breit und kompetent besetzte, mehr als 30-köpfige deutsche Delegation unter Leitung der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Gabriele Lösekrug-Möller, hat auf die kritischen und teilweise detaillierten Fragen der internationalen Expertinnen und  Experten in begrüßenswert offener Weise geantwortet und sich dabei bemüht, auf die zahlreichen Punkte, die angesprochen wurden, ausführlich und gleichzeitig mit der gebotenen Kürze einzugehen. Erfreulicherweise wurde dafür Sorge getragen, dass die Live-Übertragung im Internet auch in deutscher Laut- und Gebärdensprache angeboten werden konnte.

Insgesamt haben die gut vorbereiteten Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Ländern einen konstruktiven inhaltlichen Austausch mit dem Ausschuss gesucht und dabei auch offen eingeräumt, dass man mit dem Erreichten noch nicht zufrieden sein kann, sondern den Weg zu einer inklusiven Gesellschaft engagiert fortsetzen muss. Leider versäumte der Staat in vielen seiner Antworten die Chance, Probleme klar zu benennen und damit die bestehenden Umsetzungsschwierigkeiten dem Ausschuss besser verständlich zu machen. Stattdessen beschränkte er sich häufig darauf, bekannte Informationen und Positionen zu reproduzieren, strukturelle Schwierigkeiten eher wegzudiskutieren und stattdessen Einzelprojekte und punktuelle Fortschritte in den Mittelpunkt zu rücken.

Wie geht es weiter?

Der Ausschuss wird am 17. April seineAbschließenden Bemerkungen zur Umsetzung der UN-BRK verabschieden und darin Bund, Ländern und Kommunen Empfehlungen dazu aussprechen, in welchen Bereichen dringender Handlungsbedarf besteht, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland besser zu verwirklichen.
Es wird Aufgabe aller staatlichen Stellen sein, zügig und gezielt Maßnahmen zu ergreifen, um die Empfehlungen umzusetzen. (lp)”
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien Parallelberichte/Parallelbericht_an_den_UN-Fachausschuss_fuer_die_Rechte_von_Menschen_mit_Behinderungen_150311.pdf

 

2. Auf der Website der “Vertretungen Deutschlands in Genf” kann man folgenden Bericht darüber lesen:
“Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-CRPD) hatte auch am zweiten Tag viele Fragen an den Vertragsstaat hinsichtlich der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Deutschland.

Der Ausschuss stellte, genauso wie die Behindertenbeauftragte in ihrem Statement vom Vortag, hinsichtlich der Teilhabe am politischen Leben (Art 29 UN-BRK) dringenden Handlungsbedarf fest. Besonders die Aberkennung des Wahlrechts von Menschen, bei denen eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet ist oder die im Rahmen des Maßregelvollzugs in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, hält der Ausschuss ebenfalls für unvereinbar mit der UN-BRK. Die Erklärung der deutschen Delegation zu diesem Umstand, dass man sinngemäß “einen Wachkomapatienten ja auch nicht Pilot lassen werden würde”, führte nicht nur zu Stirnrunzel in den Reihen der Zivilgesellschaft, die als Zuhörer anwesend waren. Diane Kingston, die unabhängige Berichterstatterin des UN-Fachausschuss, wie auch Dr. Valentin Aichele von der Monitoring-Stelle wiesen in ihren Abschluss-Statements auf den dringenden Handlungsbedarf in diesem Bereich hin.

Ein weiteres Thema war die Situation von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt (Artikel 27 UN-BRK). Hier wurde zum einen besonders kritisch die Zahl von 300.000 Menschen mit Behinderung in Werkstätten, das heißt in Maßnahmen der Rehabilitation, gesehen. Zum anderen die fehlenden Anreize für einen Übergang in den ersten Arbeitsmarkt: Weniger als 1% der Werkstattbeschäftigen können auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen. Damit griff der Ausschuss ein weiteres Thema auf, das die Beauftragte in ihrem Eingangsstatement eben-falls kritisch beleuchtet hatte. “Der geschützte Raum ist nicht für alle Menschen mit Behinderung, auch nicht für alle Menschen mit hohem Assistenzbedarf, der richtige Weg”, so Verena Bentele am Donnerstag. Es ist absehbar, dass der Ausschuss Deutschland empfehlen wird, An-reize für den Ausstieg aus Werkstätten zu schaffen, damit echte Inklusion am Arbeitsmarkt  verwirklicht werden kann.

Besondere Sorgen machte sich der UN-Fachausschuss über die Bildungssituation von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in Deutschland. Mehrere der Ausschussmitglieder wiesen nachdrücklich darauf hin, dass sie das gleichwertige Recht auf Bildung gemäß der UN-BRK in Deutschland nicht verwirklicht sähen. Der Verbleib von immer noch 72% von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung in Förderschulen entspräche nicht dem Ziel eines inklusiven Bildungssystems. Deutschland wird angehalten, besonders hier Maßnahmen zu ergreifen. “Klar ist in meinen Augen: Qualitativ hochwertige Bildung kostet Geld. Aber dieses Geld ist eine Investition in die Zukunft”, so die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. Ebenso wie sie fordert auch der UN-Fachausschusses, mehr finanzielle Ressourcen ins deutsche Bildungssystem.

Diane Kingston strich heraus, dass die Staatenprüfung ein weiterer Schritt für den Austausch hin zu einer inklusiven Gesellschaft in Deutschland zu verstehen ist. Im April werden die abschließenden Bemerkungen (Concluding Observations) erwartet. Am 24. Juni 2015 wird Verena Bentele gemeinsam mit der Monitoring-Stelle, angesiedelt am Deutschen Institut für Menschenrechte, die Empfehlungen und die dar-aus resultierenden Handlungsempfehlungen diskutieren.

“Ich habe die Anhörung vor dem UN-Fachausschuss als wertvoll erlebt, weil sie zeigt, wo wir in Deutschland bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wirklich stehen. Die Empfehlungen, die wir nach diesem konstruktiven Dialog zu erwarten haben, werden den politischen Forderungen der Menschen mit Behinderung in Deutschland Nachdruck verleihen”, resümiert  Verena Bentele.
26.03.2015
Pressekontakt, Regine Laroche, Pressesprecherin, Telefon:  030 18 527 – 1797,Mobil: 0170 79 84 85 2presse@behindertenbeauftragte.de
http://www.genf.diplo.de/Vertretung/genf/de/__pr/Aktuel-dt-2015/2015-03-24-un-behindertenrechtskonvention.html

 

Wir von EREPRO fragen uns, ob dieses Ergebnis der Staatenprüfung Deutschland den enormen Aufwand rechtfertigt. Wie immer wird man am Ende aber doch sagen, “besser als nichts”: Das ist die Politik der kleinen Schritte.
Jetzt gilt es die Abschließenden Bemerkungen des Ausschusses abzuwarten.
Dann müssen politische Parteien und Abgeordnet gefunden werden, die sich für die Umsetzung engagieren.
Wir werden weiter darüber berichten.

Späte Gerechtigkeit

Bei der Änderung der Hartz IV-Sätze im Jahr 2011 wurden Menschen mit Behinderung benachteiligt, indem sie nur noch 80% des vollen Regelsatzes bekamen.

Opposition und Experten protestierten. In drei Grundsatzurteilen des Bundessozialgerichts wurde das als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und gegen die UN-Behindertenrechtskonvention gewertet.

Im März 2015 hat das Sozialministerium endlich eingelenkt:

“ Die Grundsicherung wird künftig zu 100 Prozent ausgezahlt. Ab wann Betroffene mit der vollen Auszahlung rechnen dürfen, steht noch nicht fest. Wie Focus Online berichtet, bleibt es bis zum Inkrafttreten der nächsten Regelbedarfsermittlung voraussichtlich im Januar 2017 zwar bei der formalen Einordnung in die sogenannte Regelbedarfsstufe III, der Regelsatz wird jedoch auf Höhe der Regelbedarfsstufe I angehoben. Leistungsberechtigte erhalten so 80 Euro mehr im Monat.“, schreibt das Internetportal „finanzen.de einfach gut beraten“.

http://www.finanzen.de/news/16170/menschen-mit-behinderung-benachteiligt-nahles-unter-zugzwang

 

Fachtag 11. 02.2015 in Augsburg: Geschlossene Unterbringung nach 1906 BGB

Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie lädt ein zu einem Fachtag am 11. 02.2015 in Augsburg:
ALLE ODER KEINER: Geschlossene Unterbringung nach 1906 BGB. Eine Herausforderung für die Sozialpsychiatrie! 

Gerd Mendel, Fachreferent Psychische Gesundheit, vom Caritasverband München und Freising schreibt:

“Werte Kolleginnen und Kollegen,
anbei übermittle ich ihnen eine Information zu einem für Alle Interessierten offenen Fachtag des Fachverbandes Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP e.V.) zur Thematik der Geschlossenen Unterbringung nach 1906 BGB.

Für den Raum Süddeutschland (Bayern/Baden-Württemberg/Rheinland Pfalz) will diese Fachveranstaltung zunächst im einführenden Vortrag auf die Gegensätze und Anachronismen von sozialpsychiatrischen Grundhaltungen und der Einrichtung von geschlossenen Wohnheimplätzen hinweisen, diese genauer beleuchten und diskutieren.

Daran anschließend soll der Frage nachgegangen werden, wie geschlossene Wohnheimplätze in die regionale Versorgungsverantwortung und -verpflichtung eingebunden und mit den anderen Bausteinen verbindlich vernetzt werden können – gemäß der Leitlinie und des handlungsleitenden Prinzips: „Keiner kann es allein“. Diese Thematik soll mittels zweier aus unserer Sicht gelungener Praxisbeispiele vermittelt und in den nachmittags stattfindenden Foren vertiefend und gründlich diskutiert werden. Dabei handelt es sich um die Versorgungsregionen Stuttgart und den Landkreis Mühldorf/Altötting.

Von wesentlicher Bedeutung ist uns der kritische Blick der Psychiatrie Erfahrenen und der Angehörigen psychisch kranker Menschen auf die Thematik „Geschlossene Wohnheimplätze“, bevor in der abschließenden Diskussion im Plenum die Ergebnisse des Fachtags festgehalten werden.”

Hier ist das Programm des Fachtages

 

Einsatz für die Rechte von behinderten Menschen: Theresia Degener

Frau Prof. Dr. Theresia Degener schickte EREPRO wieder einen aktuellen Bericht über ihre Arbeit in dem Genfer Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte behinderter Menschen. Der liegt in verschiedenen Fassungen vor – auch in leichter Sprache.
Bericht aus Genf_8
Bericht aus Genf_8_Leichte Sprache
Der Bericht ist zu Beginn angenehm persönlich gehalten und liest sich gut, obwohl diese Gremienarbeit natürlich immer sehr bürokratisch und trocken erscheint. Dabei ist sie ist doch sehr wichtig: Es besteht zur Zeit immer noch die Möglichkeit für Individualbeschwerden bei den Vereinten Nationen. (Adresse auf unserer Startseite). Der Staatenbericht über die Rechte Behinderter in Deutschland, wurde auf 2015 verschoben.
EREPRO hat Genaueres zu dem Thema berichtet: UN überprüft Selbstbestimmung – auch in der Psychiatrie.

 

 

Fast jeder Fünfte von Armut betroffen

das teilte die TAZ am 18.12.2013 mit:
http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2013/12/18/a0057

WIESBADEN | Fast jeder Fünfte in Deutschland ist von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen. Im Jahr 2012 lag der Anteil bei 19,6 Prozent und damit leicht unter dem Vorjahresniveau, wie das Statistische Bundesamt gestern in Wiesbaden mitteilte. Im Jahr 2011 betrug der Anteil armer oder sozial ausgegrenzter Menschen 19,9 Prozent. Damit lag Deutschland nach wie vor unter dem EU-Durchschnitt. In der gesamten Europäischen Union galt 2012 fast ein Viertel (24,8 Prozent) der Menschen als arm oder sozial ausgegrenzt. (afp)

In unserem Essay (hilfe-Blätter 15) mit dem ironischen Titel
Krankheitseinsicht als höchste Form der Selbstbestimmung
heißt es S. 33, 34:
Aus der „Aufstiegsgesellschaft der alten Bundesrepublik ist
eine Abstiegsgesellschaft geworden.“ „Die Treppe
des Abstiegs ist jetzt steiler und kürzer.“
Heinz Bude stellt fest, dass heute nicht mehr nur
die klassischen Randgruppen gesellschaftlich ausgeschlossen
sind, sondern „Exklusion“ bedeute:
„ein rapider sozialer Wandel bringt eine Gruppe
von Überflüssigen hervor, die sich mehr oder minder
zufällig am falschen Ort befinden“.
Es handle sich um einen „Prozess, durch den bestimmte Personen an den Rand der Gesellschaft gedrängt oder durch ihre Armut bzw. wegen unzureichender
Grundfertigkeiten oder fehlender Angebote für lebenslanges Lernen, oder aber infolge
von Diskriminierung an der vollwertigen Teilhabe gehindert werden“ so zitiert er einen Bericht der
EU.

Initiative aus Bayern für Reformschritte in der Psychiatrie

Der neue bayerische Justizminister Winfried Bausback plant eine Bundesratsinitiative, um das Unterbringungsrecht, das erlaubt Menschen gegen ihren Willen in psychiatrischen Kliniken zu behandeln, zu reformieren.

Das berichtet die Süddeutsche Zeitung am 27.1.2014

http://www.sueddeutsche.de/bayern/konsequenz-aus-fall-mollath-bayern-plant-initiative-zur-psychiatrie-reform-1.1873555

Das vollständige Interview mit Bayerns Justizminister Bausback lesen Sie in der Dienstagsausgabe der Süddeutschen Zeitung und in der SZ-Digital-App auf iPhone, iPad, Android und Windows 8.

Wenn es gelingt die Begutachtung zukünftig sinnvoll und menschenwürdig zu regeln, hätte das Leiden von Gustav Mollath doch noch eine positive Folge für andere Patienten. Ein sehr schwieriges Vorhaben.
Wir werden diese Initiative beobachten, darüber berichten und uns an der Diskussion beteiligen.

Neuer Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Christoph Strässer wird neuer Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung. Das berichtet das Nachrichtenmagazin “Der Spiegel”. Er löst demnach den FDP-Politiker Markus Löning ab (dts Nachrichtenagentur).

EREPRO wünscht sich, dass dieser neue Menschenrechtsbeauftragte sich auch für die Menschenrechtsverletztungen im eigenen Land interessiert (auch wenn er Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes ist!).

Vorgänger Löning, der sich für das Versagen der Ermittlungsbehörden angesichts der NSU-Mordserie im UN-Menschenrechtsrat entschuldigte, lieferte sich dabei mit dem Moskauer Delgationsleiter Goltjaew einen Schlagabtausch, weil dieser Deutschland ein „hohes Maß an Rassismus“ sowie Machtmissbrauch durch die Polizei durch exzessive Gewaltanwendung vorwarf. Löning verwies auf die Möglichkeit von Klagen vor Gerichten in Deutschland – und meinte: „ An die Adresse Russlands möchte ich sagen, dass bei uns die Gerichte funktionieren und Gewalt durch die Polizei, falls sie denn vorkommt, bestraft wird. “
Deutsche Menschenrechtsaktivisten missbilligten die ironische Art, mit der versucht worden sei die Kritik Russlands „einfach vom Tisch zu wischen“ (dpa).
Das alles berichtete die Frankfurter Rundschau am 26.4.2013, S. 5 unter dem Titel“ Kritik an Deutschland wegen Rassismus. Regierung entschuldigt sich vor UN-Gremium wegen des Versagens bei NSU-Morden.“

EREPRO wünscht dem neuen Menschenrechtsbeauftragten Christoph Strässer mehr kritisches Bewußtsein für Menschenrechtsverletzungen in Deutschland und mehr Respekt vor Kritik an Deutschlands Menschenrechtspaxis aus dem Ausland.

„Dämonen und Neuronen. Psychiatrie gestern – heute – morgen“

Mit dieser Wanderausstellung will das Land Sachsen Anhalt – eines der ärmsten Bundesländer –  die Psychiatrie aus ihrem Schattendasein holen. Ein aufwändiges, gleichzeitig etwas tollkühn anmutendes Unterfangen.

Seit 2011 bis heute tourt die Wanderausstellung durch die Lande, und wird in Kliniken, Volkshochschulen, Universitäten und Stiftungen gezeigt. Mit ganz hochgestecktem Anspruch: “Abbau von Berührungsängsten und Vorurteilen gegenüber der Psychiatrie und psychisch Kranken.”

„Die Ausstellung “Dämonen und Neuronen” lädt deshalb zu einer Reise ein. Einer Reise, die vom Verständnis und der Behandlung psychischer Erkrankungen in verschiedenen Epochen, Kulturen und Religionen erzählt. Die den langen Weg von der “Besessenheit” zum heutigen Verständnis psychischer Erkrankungen mit ihren Perspektiven aufzeigt. Die ausgewählte Symptome, Diagnosen und Therapien aus der Sicht von Betroffenen, Angehörigen und Fachleuten vorstellt. Einer Reise, die an ihrem Ende hoffentlich ihr Ziel erreicht hat: Mehr Wissen, besseres Verständnis und höhere Akzeptanz für die Krankheiten des Kopfes.“ (Zitat aus dem Flyer der Ausstellung)

Wir haben die Ausstellung in der Humboldt Universität zu Berlin gesehen.
Sie stellt sich beeindruckend dar, modernste Ausstellungstechnik interaktiv mit Video, Audio und gut lesbaren Tafeln, abwechslungsreich arrangiert. Perfekt…
Einige wenige Leute liefen rum, mit Bleistift und Papier bewehrt, und schrieben sich was auf.

“Schade”, sagte eine Frau, “dass wir unser Verständnis von Psychiatrie nicht auch mal mit so professionellen Mitteln darstellen können, aber da ist garantiert zu teuer!” 
Diese Frau meinte eine Psychiatrie, die den Menschen und seine “Selbstbestimmung” in den Mittelpunkt stellt. Die andere, dominierende Richtung beschreibt Gunther Kruse in den “Sozialpsychiatrischen Informationen” 4/2013: „Wo alles so gut und wunderbar formiert, normiert, entmenscht daherkomt“ und „wie der Mensch gewissermaßen mechanistisch aus der Medizin entfernt wird“. Auch wenn es in der Praxis der Psychiatrie ganz danach aussieht, dass es diese beiden grundlegend unterschiedlichen Ausrichtungen gibt, diese Ausstellung läßt sich dem nicht ohne weiteres zuordnen.

Das Konzept der Ausstellung stammt von der Firma – id3.de, Gesellschaft für Themen-Gestaltung, die Psychiatrieausstellungen wie auch zum Beispiel Hubschrauber-Museen konzipiert.
Das erklärt vielleicht eine ungewohnte, schwer greifbare Distanziertheit – ohne spürbare persönliche Berührung, die über dem Ganzen liegt.
Mir kam es so vor, als ob eifrige Studenten wie für ein Referat jedes (im Internet) auffindbare Stichwort zur Psychiatrie aufgegriffen haben. Die Autoren firmieren unter “Peter Wellach”, einem der Firmengründer, der dem Deutschlandradio Kultur auch Rede und Antwort steht über die Ausstellung.
Der Besucher muss versuchen, sich anhand einer Menge interessanter einzelner optischer Anreize zu orientieren. Von den Anfängen der Psychiatrie: “chronologisch und kulturüber­greifend … aus gesellschaftlicher und histo­rischer Sicht” sieht man sich konfrontiert “mit der Fragestellung ‚Wie gingen die jeweiligen Gesell­schaften mit psychischen Auffälligkeiten um und wo wurden diese behandelt?` ‚Was ist eigentlich psychisch krank und was ist normal?’…”

Dann geht es um die Krankheitsbilder, Diagnosen und Therapien. Patienten erzählen, Prominente gestehen, dass sie auch schon mal…
Die “Diagnosen” der Psychiatrie werden wie klare wissenschaftliche Begriffe einfach affirmativ behandelt. Und wir denken an der Stelle unwillkürlich an die letzte Nummer der Sozialpsychiatrischen Informationen (4/2013), in der Prof. Gunther Kruse sarkastisch über Diagnosen eines einzigen Patienten schreibt: “nicht unüblich ist, heute Schizophrenie, morgen bipolar, übermorgen Persönlichkeitsstörung, es fehlt nur noch Borderline plus Sucht und zuletzt Doppel/Dreifachdiagnose.”

Sicher kann sich jede Therapie- und Wertausrichtung der Psychiatrie hier irgendwo in dem Sammelsurium der Ausstellung mit einigen Aussagen wieder finden – sogar das Sozialistische Patientenkollektiv (selbstverständlich ohne Hinweis auf die RAF und lebenslange Gefängnisstrafen der Mitglieder): ” ‘Im Sinne der Kranken kann es nur eine zweckmäßige bzw. kausale Bekämpfung ihrer Krankheit geben, nämlich die Abschaffung der krankmachenden privatwirtschaftlich-patriarchalischen Gesellschaft’. Sozialistisches Patientenkollektiv 1970″, so steht es auf einer knallroten runden Ausstellungstafel.

Man wird sich das Eine oder Andere herauspicken aus dem Potpouri. Irgendwie interessant ist es jedenfalls: Es wurden “modulare Themeninseln entwickelt. Jede Themeninsel wird durch eine Mittelpunktinszenierung bestimmt, welche die Geschichten um sich herum versammelt.”
Diese Fleißarbeit erarbeitet aber kaum Zusammenhänge, die Einsichten verschaffen könnten zum besseren Verständnis des Phänomens “Psychiatrie”, das sich hier in erschlagenden Vielfalt präsentiert.
Den schwarzen Peter hat somit der Betrachter. Es bleibt ihm überlassen, eine Schneise durch das Dickicht an Informationen, Zitaten, Stich- und Fachworten zu schlagen! Er soll nachdenken und diskutieren: “Die Besucher (sollen) sich über ihr Verständnis von psychischer Krankheit und über Heilmöglichkeiten austauschen, diese in die Ausstellung einschreiben und helfen, Zukunft zu entwerfen.”
Ja, was noch alles?

Reform der Psychiatrie? Einiges wird vorgegeben, das sich ändern muss (allerdings wenig Originelles): Gleichstellung von körperlichen und psychischen Krankheiten. Ein alter Hut seit der Enquete 1975, und es kommt einfach nicht so weit!
Wenn wir den Laien nur “fachlich informieren”, verschwinden die Vorurteile: ein weiterer Reformvorschlag.

“Psychische Störungen sind so alt wie die Menschheit – und ebenso alt sind die Vorurteile, Unwissenheit und Ängste, die trotz der enormen medizinischen Fortschritte noch immer in vielen Menschen verankert sind. Auch wenn wir heute wissen, dass Krankheiten der Seele weder eine Strafe der Götter noch der Fluch böser Geister sind, so treten wir Betroffenen nicht selten mit großen Vorbehalten gegenüber. Aber warum? Wieso begegnen wir Krankheiten des Geistes weitaus befangener als denen des Körpers?”
Die Antwort auf diese Frage bleibt aus.
Könnte es gelingen, Depressionen als “normale Krankheit wie Husten und Schnupfen” zu sehen?

Und die “enormen medizinischen Fortschritte” der Psychiatrie sind ein Phantom. Vor kurzem wurde in der erwähnten Zeitschrift „Sozialpsychiatrische Informationen“ 4/2013 die Wissenschaftlichkeit dieser Disziplin sehr in Frage gestellt: “Die Psychiatrie ist ein Fachgebiet, das stolz darauf zu sein scheint, absurderweise, sich der Medizin mit Erfolg angedient und eine Zugehörigkeit erzielt zu haben, ohne die mindesten Voraussetzungen dafür erfüllt zu haben.” (G.Kruse)
Die “moderne Psychiatrie“ mit ihrem Hype (s. hilfe Blätter von EREPRO Nr. 15, S. 79) bleibt in “Dämonen und Neuronen” also eher unangetastet.

Nun sind “Berührungsängste und Vorurteile” nicht die einzigen Probleme der Psychiatrie! Menschenrechtsverstöße, fundamentale gesellschaftliche Benachteiligung der Patienten, tödliche Dauermedikation, sind nur einige Aspekte des Skandals um den “psychiatrischen Menschen“, der auch heute noch auf  verlorenem Posten steht. Diese Skandale gehören scheints nicht in eine so schöne AUsstellung!

Das “Dämonische” wird in der Ausstellung zwar nicht vergessen, immerhin findet es sich schon im Titel, aber es wird weitgehend in die Geschichte der Psychiatrie abgeschoben.
Dabei sind die Akzeptanzprobleme der Psychiatrie sicher nicht unabhängig von der Angst der Menschen vor “Dämonen” und “Besessenheit” zu sehen, anders gesagt, Angst vor einem Gefühlschaos, das man nicht mehr unter Kontrolle hat, das mit den eigenen seelischen Verletzungen zusammenhängt. Und dass eine solche “psychische Krankheit jeden treffen kann” hört man ja immer wieder! Das verstärkt wohl eher das Vermeidungsverhalten der Menschen der Psychiatrie gegenüber – so lange es ihnen gut geht. Dieser Tatsache stellt sich die Ausstellung nicht.

Und die vielen ungelösten fachlichen Probleme der Psychiatrie einfach zu ignorieren, und dem “Laien” Psychiatrie als “medizinische” Disziplin mit wissenschaftlicher Eindeutigkeit ihrer Ergebnisse vorzustellen, ist nicht nur unangemessen, sondern eigentlich auch unredlich, weil es ein Vertrauen in die Psychiatrie weckt, das in sehr vielen Fällen nicht gerechtfertigt ist, und die Gefahr ignoriert, der sich derjenige aussetzt, der dort Hilfe sucht.

Anmerkungen
Die Ausstellung ist ausführlich im Internet vertreten.
Interessante Links:
Konzeption:
www.id3.de
http://www.beier-wellach.de/projekte/daemonen_und_neuronen

Grafik:
www.genausoundanders.com

Interviews mit Betroffenen für die Ausstellung:
http://www.salus-lsa.de/institut/wir_ber_uns/

Bilder aus der Ausstellung:
https://www.competitionline.com/de/projekte/49322
http://klinikum-saalekreis.de/aktuell/termine/ausstellungen/63-05-2012-daemonen- 

Berichterstattung über die Ausstellung:
Ärztezeitung
http://www.aerztezeitung.de/panorama/article/635387/daemonen-neuronen-landtag.html Deutschlandradio Kultur
http://www.deutschlandradiokultur.de/man-muss-ja-lernen-ueber-diese-krankheiten-zu-reden.954.de.html?dram:article_id=145873