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Irgendwas läuft schief…
Es geht im folgenden um das “Terminservice- und Versorgungsgesetz” (TSVG). Der Protest gegen den Gesetzentwurf wird kurz beschrieben und die Frage nach der Notwendigkeit des Gesetzes gestellt. Die überfällige Kooperation und Koordination zwischen verschiedenen Psychotherapieschulen wird hervorgehoben. Unsere Schlussfolgerungen betreffen Angebote für schwer erreichbare Klienten, Fehlplatzierungen, die Berücksichtigung des sozialen Kontextes des Patienten in der Therapie, die Frage nach der telefonischen Vermittlung von Therapieplätzen und schließlich die Forderung einer neuen Enquête zur Lage der Psychiatrie im Internetzeitalter.
Irgendwas läuft schief, stellt Wolfgang van den Bergh in der Ärztezeitung fest. Gemeint ist das “Terminservice- und Versorgungsgesetz” (TSVG), auch “Gesetz Lütz” genannt1, dessen Entwurf Gesundheitsminister Jens Spahn vor einiger Zeit auf den Weg brachte.2
Das TSVG soll unter anderem Lösungen anbieten zur besseren Orientierung von Patienten bei der Suche nach Hilfen für ihre Probleme (z. B. obligate 25 Sprechstunden/Woche) und dem Mangel an Therapieplätzen abhelfen durch passende Zuweisung von Patienten an Psychotherapeuten.
Der Protest
Während der GKV-Spitzenverband der Krankenkassen das Gesetz lobt3, hat der Vorschlag, Psychotherapieplätze durch externe Fachkräfte vergeben zu lassen, bei ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten einen Sturm der Entrüstung entfacht. Sie empfinden das u.a. als zusätzliche Zugangshürde zu ihren Praxen.
Eine Protestpetition fand mehr als 200.000 Unterstützer und ist heute schon an Stammtischen Thema.4 Allerdings drängt sich der Eindruck auf, dass die vielen protestierenden gesellschaftlichen Gruppen sich oft wortgleich äußern und kaum eigene Überlegungen anbieten.
Der Ablehnung dieses Vorschlags des Gesundheitsministeriums standen somit kaum alternative Ideen gegenüber, wie das Problem der monatelangen Wartezeiten auf Psychotherapieplätze zu lösen sei. Das Argument der Therapeuten, die freie Wahl des Psychotherapeuten sei durch das TSVG nicht mehr gegeben, zieht nicht richtig, da diese Freiheit durch die knappen Plätze ohnehin sehr eingeschränkt ist.
Die am 1.4.2018 vom Gesetzgeber eingerichtete “Psychotherapeutische Sprechstunde”6 der jeweiligen Therapeuten reiche aus, weil sie ohne zusätzliche Prüfung durch externe Fachkräfte selbst feststellen können, ob psychotherapeutische Behandlung wirklich notwendig sei.
In dem Zusammenhang beklagt man eine “Misstrauenskultur”, den Verlust an Respekt und Achtung vor den Ärzten.7 Wobei die lautstarke und wortreiche Entrüstung der Therapeuten für einige interessierte Außenstehende tatsächlich die psychotherapeutische Fachwelt in einem etwas dubiosen Licht erscheinen lässt. Und mancher fragt sich, welche Bedeutung in diesen Auseinandersetzungen auch einer gewissen, ab und zu durchscheinenden Grandiosität von Psychotherapeuten zukommt.
Erfrischend ist jedenfalls folgender Aufruf zum zivilen Ungehorsam:
“Stellen wir uns vor, wir sollen unsere Termine an die Terminservicestellen melden – und keiner macht mit! Stellen wir uns vor, dass man uns zu 25 Pflichtsprechstunden in der Woche verdonnert – und keiner arbeitet mehr als das Geforderte. Und hat stattdessen Zeit für Privatsprechstunden. Stellen wir uns vor, es sollen 5 offene Sprechstunden pro Woche angeboten werden – und keiner tut es.”8
Eine Petition auf change.org erzielte mehr als 16.245 Unterschriften und wendet sich besonders gegen die vonJens Spahn geplante, reglementierende “Staatsmedizin”.9
Notwendigkeit des TSVG?
Die Fachgesellschaft “Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde” (DGPPN) erkennt immerhin Handlungsbedarf:
“Das gut ausgestattete, aber auch hochfragmentierte deutsche Versorgungssystem ist nicht nur von hilfesuchenden Menschen, sondern auch von den dort professionell Tätigen kaum noch zu überschauen und deshalb schwierig zu navigieren, was gerade für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen gravierende Folgen hat.”10
Mit der Vorschrift einer ”gestuften und gesteuerten Vermittlung” im TSVG wollte das Gesundheitsministerium allerdings vermutlich zu viele Fliegen mit einer Klappe schlagen:
>Die Spreu vom Weizen trennen und feststellen, wer “wirklich” psychisch krank ist,
>Patienten Informationen über Therapiemöglichkeiten bieten,
>Wartezeiten auf einen Therapieplatz verkürzen,
>Niederschwelligkeit des Zugangs zu den Hilfen herstellen,
>effektivere Nutzung des psychotherapeutischen Angebotes – durch bessere Erreichbarkeit der Psychotherapeuten,11
>die Kooperation zwischen den verschiedenen Therapeuten und Therapieverbänden verbessern,
>und last but not least: “Zuführung” besonders der “schwer erreichbaren” und eigensinnigen Klienten zu psychotherapeutischen Hilfen.12
Das konnte so nicht gelingen, obwohl man diesen Problemen ihre Aktualität wohl kaum absprechen wird.
Überfällige Kooperation und Koordination
Jetzt ist Jens Spahn bereit, das TSGV neu zu verhandeln. “Kassenärztliche Bundesvereinigung und Bundespsychotherapeutenkammer sollen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gemeinsam einen Vorschlag vorlegen, wie schwer psychisch kranke Patienten deutlich schneller als bisher eine Therapie erhalten können.”13
Die zerstrittenen Psychotherapeuten verschiedener Schulen und ihre Verbände, deren mangelhafte Zusammenarbeit bereits in der “Enquête zur Lage der Psychiatrie” von 1975 beklagt wurde, sind jetzt gefordert, koordinierte Konzepte vorzulegen. Das dürfte mit einigen Schwierigkeiten verbunden sein. Auch wenn der aktuelle Protest vorläufig alle zu verbinden scheint, besteht doch immer noch eine Tendenz, beispielsweise neuere Entwicklungen in der Psychiatrie als neue “Schulen” zu präsentieren, anstatt vorhandenes Wissen zu ergänzen und weiterzuentwickeln. Eine sinnvolle Integration der verschiedenen Ansätze im Interesse der Patienten ist niemals realisiert worden.14
Die DGPPN dazu:
“Schon im Bericht der Psychiatrie-Enquête von 1975 wurde in Westdeutschland die fehlende, verbindliche und strukturierte Kooperation der Leistungserbringer als Defizit beschrieben. Auch das im Juli 2018 veröffentlichte Gutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
empfiehlt eine bedarfsgerechte Steuerung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Neben dem Ausbau der ambulanten und tagesklinischen Kapazitäten wird dort die klare Verortung der Koordinationsverantwortung für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen gefordert.“15
Die Schwierigkeiten in der psychiatrischen Versorgung sind allein mit dem TSVG natürlich nicht zu lösen. Schon gar nicht mit Androhung von Druck und Zwang.
Die Psychotherapieverbände jedoch schlagen als Lösung der augenfälligen Probleme u.a. schlicht eine Aufstockung der Psychotherapieplätze vor.16 Und neben einer Evaluation der Terminservicestellen (TSS) eine befristete Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen wie im TSVG für Innere Medizin, Rheumatologie und Kinderheilkunde vorgesehen.17
Letzte Meldung des “Kollegennetzwerkes”: Spahn hat 3000 bis 3500 neue Zulassungen für Psychotherapiepeaxen versprochen.18
Unsere Schlussfolgerungen
1. Angebote für “schwer erreichbare” Klienten
Die geplante “Zuführung” besonders der “schwer erreichbaren” Klienten zu psychotherapeutischen Hilfen wird mit den vorgesehenen Vermittlungsgesprächen eher schlecht gelingen.
Es geht um Menschen mit großen psychischen Problemen, die sich der üblichen Behandlung entziehen, die keine Kommstruktur gewohnt sind, die mit dem unsäglichen Begriff “Wartezimmerunfähige” belegt werden.19
Viele niedergelassene Psychotherapeuten sind immer noch der Meinung: ”schwierige Fälle gehören stationär untergebracht”. Solange für diese Therapeuten, die sprichwörtliche “freie Patientenwahl” besteht, wird sich wohl nicht viel an der Zugänglichkeit der Psychotherapie für schwer erreichbare Klienten ändern.20
Jeder Praktiker weiß auch, dass psychiatrische Kliniken in der Regel wenig Anstrengung unternehmen, nach Klinikentlassung an Nachsorgeeinrichtungen oder weitere Therapie Angebote zu vermitteln, und zwar so, dass Patienten dort auch landen.21
Gerade für diesen Personenkreis müsste die Möglichkeit geschaffen werden, verschiedene Therapieangebote gleichzeitig zu nutzen, bzw. zwischen ihnen zu wechseln. Beispielsweise regelmäßige Begleitung in einem multiprofessionellen Sozialpsychiatrischen Dienst und gezielte Verhaltenstherapie.
Vorgeschriebene, regelmäßige Gruppenintervision der beteiligten Therapeuten könnte schwierige Vermittlungsaufgaben dann eventuell erleichtern.
Der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer Munz fordert: „Der Gemeinsame Bundesausschuss sollte den Auftrag erhalten, für diese schwer und meist chronisch kranken Patienten eine ambulante multiprofessionelle Versorgung zu ermöglichen.“22
In den bayerischen sozialpsychiatrischen Diensten liegen seit Anfang der 80er Jahre viele Erfahrungen zu einer solchen multiprofessionellen ambulanten Arbeit mit genau dieser Zielgruppe vor. (s. Übersicht über alle Hefte der hilfe Bätter von EREPRO)
2. Fehlplazierungen vermeiden
“Psychotherapie ist kein „Wieder-Fitmachen“ von Menschen, um am Arbeits- und Konsumprozess wieder teilnehmen zu können, sondern ein Prozess. Ein Prozess, der eine Entwicklung beim Patienten in Gang setzen soll, “ so heißt es in einem “Kollegennetzwerk Psychotherapie” für 9000 Psychotherapeuten. In deren wöchentlichem Newsletter wird ein großer Klärungsbedarf für solche Abgrenzungsfragen deutlich.
Das Interesse der Patienten, im Gespräch ihre Person in den Mittelpunkt zu stellen und an persönlichen Entwicklungen zu arbeiten, ist – unserer Erfahrung nach – viel geringer als allgemein angenommen. Es könnte bei der “diagnostischen Abklärung” in der eigenen Sprechstunde von den Psychotherapeuten überschätzt werden.
“Bei rund 42 Prozent der Ratsuchenden ergibt die diagnostische Abklärung in der Sprechstunde, dass keine Richtlinienpsychotherapie23 notwendig ist, weil keine krankheitswertige Störung besteht. Psychotherapeuten sollten dann Angebote zur Prävention und Selbsthilfe empfehlen oder an eine Beratungsstelle verweisen. Je nach Art der Erkrankung können auch eine Krankenhausbehandlung, medizinische Rehabilitation, eine fachärztliche Behandlung oder eine Soziotherapie veranlasst werden.”24
Es gibt also viele Hilfesuchende, denen mit anderen Angeboten wesentlich besser geholfen wäre. Richtlinienpsychotherapie muss häufig “aushelfen”, weil es heute zu wenig andere Auffangsysteme gibt (oder nicht bekannt genug sind!) wie kirchliche Aktivitäten, Vereine, Selbsthilfegruppen, Kontakt- und Beratungsstellen etc..
“Die Einzelpraxis ist kein Auslaufmodell, aber ein Modell von vielen, es braucht mehr Vielfalt und Flexibilität,” bekundet das Bundesgesundheitsministerium.25
Dass Menschen ihren verständnisvollen PsychotherapeutIn mit einem Freund verwechselten, und die Feiertage, an denen sie ihre Einsamkeit besonders spüren, wie Weihnachten und Ostern mit ihm/ihr verbringen möchten, kann man immer wieder in den Medien lesen.
“Zwischen Heiligabend und Neujahr habe die TSS Leitstelle in Berlin 13.000 Anrufer betreut, sagt Dörthe Arnold, Sprecherin der KV Berlin. Die Beratungsärzte am Telefon konnten 2.000 AnruferInnen bereits am Telefon abschließend helfen.” 26
Wie weit Vielfalt und Flexibilität von Therapie in der Psychiatrie wegen der Festschreibungen durch das obligate klassische ICD-Diagnostizieren in der Richtlinien-Psychotherapie konterkariert wird, stellen wir anheim.27 Diese Etikettierung des Klienten – so unsere Erfahrung – kann gelegentlich den Blick verstellen für die Heilsamkeit von Hilfen außerhalb der eigenen Praxis.
“Patienten, die zu uns kommen, wollen nicht primär ihre Symptome loswerden, sie möchten vor allem, dass es ihnen besser geht, sie möchten mehr Lebensqualität haben und mehr Wohlbefinden verspüren.”28
Es gibt offensichtlich eine beträchtliche Zahl von Fehlplatzierungen in der Richtlinien-Psychotherapie. Das sollte zu denken geben angesichts fehlender Psychotherapieplätze.29
3. Den sozialen Kontext des Patienten einbeziehen.
Der therapeutische Blick sollte nicht nur auf das Individuum mit seinen Schwiergkeiten gerichtet werden, sondern statt oder neben einer ICD 11 Diagnose schon in der vermittelnden Terminservicestelle eine erste Analyse der Lebensweltfaktoren und der Belastungen in Arbeit und Familie leisten. So wird eine passendere Zuweisung an nicht psychotherapeutische Hilfsangebote wie einschlägige Beratungsstellen möglich, und dadurch nicht nur die Nachfrage nach Psychotherapieplätzen reduziert, sondern auch eine immer stärkere Pathologisierung unseres Alltags verhindert.
“Wir haben sehr viel Wissen darüber, wie bestimmte Lebensweltfaktoren, Kontextfaktoren in der Arbeits- und Familienwelt Einfluss auf die psychische Gesundheit von Menschen haben”, sagt Heiner Keupp, Vertreter der Gemeindepsychologie.30
Was in den 80er/90er Jahren fast selbstverständlich erschien, nämlich den sozialen Kontext einzubeziehen, tritt heute in der psychiatrischen Arbeit immer mehr zurück.
Deshalb fordern wir eine verbindliche Verpflichtung, diesen lebensweltlichen Aspekt in den Terminservicestellen bei der Vermittlung von Psychiatriepatienten zu berücksichtigen.
4. Telefonische Vermittlung erfolgreicher?
Eine alte Erfahrung der Praktiker in der Psychiatrie: Weitervermittlung von einem Therapeuten zum anderen gelingt selten.
Auch aus den Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen wird über den kritischen Punkt berichtet. Allerdings liegen unterschiedliche Zahlen vor 45% (?) bzw. ein Drittel oder 20%31 der vermittelten Termine werden demnach nicht wahrgenommen.
Menschen mit psychischen Schwierigkeiten haben oft ein großes Bedürfnis nach menschlicher Nähe. Bei einem persönlichen, vertrauensvollen Vermittlungsgespräch kann eine Bindung entstehen. “Weiter geschickt” zu werden erlebt derjenige dann schnell vor allem als Ablehnung und Kränkung. Die Vermittlung kommt somit nicht zustande.
Ein telefonischer Kontakt mit wechselnden Vermittlern ist demgegenüber möglicherweise sinnvoller als direkte Beratungsgespräche zur Weiterleitung des Hilfesuchenden. Die erwähnten Erfahrungen der Berliner TSS Leitstelle könnten das ebenfalls nahelegen. Erfahrungen der Telefonseelsorge und von Krisendiensten könnten zur Diskussion dieser Frage herangezogen werden. 32
Die fachkundigen Vermittler am Telefon müssen allerdings sehr gut geschult sein, um beispielsweise Suizidalität der Anrufer erkennen zu können. Sie sollten neben ihrer fachlichen Qualifikation regional verankert sein, die lokale Szene und Initiativen kennen und sich mit Psychiatrieerfahrenen vor Ort abstimmen. Sie sollten sich bei der Vermittlungsarbeit soviel Zeit nehmen können, wie sie brauchen.
5. Neue Enquête zur Lage der Psychiatrie im Internetzeitalter erforderlich.
Die hier skizzierten Themen zur psychiatrischen Versorgung sind zu komplex, um sie mit einem Schnellschuss aus der Hüfte anzugehen, wie der neue Gesundheitsminister Jens Spahn es scheint’s versucht.
Dabei wird eine Unsicherheit auf dem Gebiet der Psychotherapie deutlich sichtbar, die in eine ehrliche Fachdiskussion münden könnte.
Die bereits vielfach erhobene Forderung nach einer neuen Enquête-Sachverständigenkommission, 40 Jahre nach der letzten großen Reform, könnte dadurch Unterstützung finden.
Vertreter der aktuell angebotenen Formen psychiatrischer Hilfen müssten sich zusammenraufen, um eine neue “Enquete zur Lage der Psychiatrie im Internetzeitalter” zu erarbeiten, deren Vorschläge unter Berücksichtigung der entsprechenden Chancen und Belastungen der Bürger dann Grundlage sein könnten für Pläne zur gesundheitlichen Versorgung und entsprechende gesetzliche Maßnahmen.
Diese Forderung wird besonders relevant im Zusammenhang mit einem zweiten Artikel von EREPRO. dabei geht es vor allem um Chancen und Gefahren der neuen Informationstechnik und der zentralen elekronischen Erfassung aller Patientenakten.
Um der Forderung mehr Gewicht zu verleihen sei noch einmal die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde zitiert:
“Damit eine verbindliche integrierte Versorgung zu spürbaren Verbesserungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen führen kann, sollten auch Vergütungsanreize für die Koordination des Netzwerkes oder für das Ausüben einer Lotsenfunktion seitens der Kostenträger geschaffen werden – eine Forderung, die derzeit auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen vertritt.
Von entscheidender Bedeutung für die weitere Entwicklung von innovativen Versorgungsformen wird auch die wissenschaftlich fundierte Konzeptentwicklung, Erprobung, Implementierung und vor allem Evaluation im Rahmen der Versorgungsforschung sein. Zur Überwindung der Sektorengrenzen als auch der Partialinteressen von Leistungserbringern und Kostenträgern ist der Gesetzgeber gefordert, Anreize, aber auch Verpflichtungen für eine gestufte sektorenübergreifende Versorgung zu schaffen. Nur so wird diese einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Gesundheitssystems und zur Sicherung des Patientenwohls leisten können.”33
Es folgt hier in Kürze die Darstellung weiterer Teile des Entwurfs für ein Terminservice- und Versorgungsgesetz.
Anmerkungen
1.s. Kollegennetzwerk Psychotherapie, Freitags-Newsletter 19.10.18
2. Erste Diskussion des Gesetzes im Bundestag am 13.12.2018: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/terminservice-und-versorgungsgesetz.html
und
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/972/to-node.html dort PDF Dokument Nr. 504/1/18
und
https://www.aerztezeitung.de//politik_gesellschaft/berufspolitik/article/973991/standpunkt-vertrauensverlust-sorgt-miese-stimmung.html?ref=kasten_rechts
3. http://www.taz.de/!5566407/
4. zur Diskussion darüber
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_10/_25/Petition_85363.$$$.page.3.batchsize.10.html#pagerbottom
5. Man spekuliert über Jens Spahns Unwissenheit und Beeinflussung durch seine persönliche Bekanntschaft mit dem Psychiater Lütz, seine unsachgemäße Motivation – nur Ambitionen auf höhere Ämter etc.. s. “Kollegennetzwerk Psychotherapie”, Freitags Newsletter vom 19.10 18
8. http://www.freiheit-fuer-ein-prozent.de/
9.https://www.change.org/p/gesundheitsminister-jens-spahn-wir-werden-nichts-tun-herr-gesundheitsminister-spahn-d8262393-fb27-4686-9e8c-f276bc341943?recruiter=168108774&utm_source=share_petition&utm_medium=facebook&utm_campaign=share_petition&utm_content=fhtdec-13930369-de-de%3Av6&fbclid=IwAR1WawHtzlLnl2B6c9C_XOm_sfpyBUF-V-6aJcwhvjcJgMju0wp3YktQAwU
10. DGPPN Standpunktepapier Web.pdf
11. Für die vermittelnden Terminservicestellen soll gelten: Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit unter der einheitlichen Nummer 116 117. Man will Hilfesuchende dazu bringen, bei akuten Beschwerden erst einmal diese Nummer zu wählen, um dann an eine geöffnete Praxis oder einen ärztlichen Notdienst vermittelt zu werden und eben nicht gleich in die Notfallambulanz eines Krankenhauses zu gehen.
13. Kollegennetzwerk Psychotherapie Freitags-Newsletter 25.1.2018
15. DGPPN _ Standpunktepapier web.pdf
16. Für ländliche Regionen und für das Ruhrgebiet werden 1500 zusätzliche Therapieplätze gefordert.
17. https://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/kurzfristig.html
18. Freitags Newsletter vom 8.2.2019
20. Ein geflügeltes Wort sagt: Die Möglichkeit der freien Arztwahl ist heute längst nicht mehr gegeben, man könnte eher von einer “freien Patientenwahl” der Ärzte reden.
22. https://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/erfolge-der.html
23. Psychotherapieformen, die derzeit auch von vielen privaten Versicherungen übernommen werden und in entsprechenden Richtlinien definierten Antragsverfahren unterliegen, werden “Richtlinien-Psychotherapie” genannt.
24.https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/99758/Psychotherapeutische-Sprechstunde-steuert-die-Versorgung
und
http://r.news.kollegennetzwerk.de/mk/cl/f/ga7qlYH6C92VmWCXl-vy3Dawd1u3Jj95RRyV4PYpKr2Y-e2gmJs1PnunbwQJUl879dQsZsLDSBqnq9dN1JxMYqOeQa0an23FBS14_oTGe9qmL667PM8ytAhKFC5c9fodrErNyIB9WkwNhlcGYO_jjyHXJCCmXgW3TQSr4TzPWjV152mbm6Df53aq0DIAHzBUBWE6LztgCurj8SBPGoUbvgyAYZi6ZSLHLvV4nVGC-_lMguYNzKX7kFuyJn52Nug0xCEkkFQaPAU_3gGO1FFsh_nD3avMMNuuAuBfRGSoRk_czBbZWg
26. http://www.taz.de/!5566407/
27. In der eigenen Praxis, in den Terminservicestellen (TSS) und später durch Gutachter zur Finanzierung der Therapiesitzungen – ein in der Regel zu sinnloser Routine erstarrtes Verfahren.
28. VPP1-12_Bergold_Jaeggi.pdf
29. https://www.svr-gesundheit.de/index.php?id=606
30. VPP4-13_Keupp_Kraiker.pdf
31. Terminservicestelle_Barjenbruch.pdf
33. DGPPN _ Standpunktepapier web.pdf. Hier werden viele Vorschläge zur Verbesserung der Versorgung diskutiert.
“Altes Lex Lütz fällt, neues kommt! Spahn will psychotherapeutische Versorgung gesondert (großes „Lex Lütz“) regeln.”
Das entnehmen wir dem Newsletter des Kollegen Netzwerkes Psychotherapie vom 1. März 2019.
Mehr bzw Genaueres konnten wir bisher nicht in Erfahrung bringen.