Psychiatrische Abteilung des Krankenhauses in Landsberg, Bgm.-Dr.-Hartmann-Str. 50, 86899 Landsberg am Lech
Information aus dem Jahr 2010
Autor anonym, Fachkraft, schreibt Mitte 2011
über eine Hilfesuchende, anonym, geboren 1983,
Die Hilfesuchende war in sehr krisenhaftem Zustand in einer Schule. Die Schule rief daraufhin einen Verwandten an, der die Betroffene in die Einrichtung brachte. Sie war dort schon einmal vor ca 12 Monaten.
Probleme: Die Hilfesuchende litt unter einem Flashback, dadurch Dissoziationen, sie kann sich an diesen Zustand nachher nur fragmentarisch erinnern. Zusätzlich “psychotische” Symptome, sie interpretierte einen Gegenstand als Abhörgerät, berichtet über Fremdeinflüsse in der Wohnung. Essstörungen.
Passende Hilfsangebote: Gespräche mit der behandelnden Ärztin, Informationsgespräche der Ärztin mit Angehörigen, Informationsaustausch mit der Mitarbeiterin des SPDi mit Einwilligung der Hilfesuchenden. Ausdrückliche Entbindung von der Schweigepflicht durch die Hilfesuchende, Schlussfolgerungen daraus mit Behandlungskonsequenzen, Freizeitangebote, die Anregung bieten für die Zeit nach der Entlassung, Angebot von gemeinsamem Kochen auf der Station, Medikation, d.h. Umstellung auf ein anderes Neuroleptikum, da das bisherige Neuroleptikum von der Hilfesuchenden wegen der Nebenwirkungen nicht mehr eingenommen wurde. Verschlechterungen während des Aufenthalts wurden registriert, und es wurde nach Ursachen dafür geforscht, auch gemeinsam mit der Hilfesuchenden.
Allmähliche Entlassung mit mehrmaligen Beurlaubungen über’s Wochenende vorher, davor Aufbau von Perspektiven für die Zeit nach der Entlassung, Besuch einer Einrichtung zur Reha, ohne eine Entscheidung für die Hilfesuchende zu treffen.
Es ist mit Einschränkungen richtig, dass der/die Hilfesuchende in dieser Einrichtung ernst genommen wurde.
Es ist mit Einschränkungen richtig, dass der Wille des/r Hilfesuchenden in der Einrichtung respektiert wurde.
In Ausnahmezuständen und in Krisen wurde er/sie nicht gedemütigt.
Es wurden keine Zwangsmaßnahmen angewendet.
Das Personal unterstützte die Hilfesuchende bei der Durchsetzung von Interessen und Rechten.
Hilfesuchende konnten sich vor zu hohen Anforderungen aus der Umgebung schützen.
Es ist mit Einschränkungen richtig, dass man sich genügend Zeit genommen hat. Man ging konkret und flexibel auf Probleme ein. Die Räumlichkeiten waren in Ordnung. Man interessierte sich auch für das körperliche Wohlergehen der/des Hilfesuchenden.
Es ist eher unrichtig, dass die Angehörigen wichtiger genommen wurden als Hilfesuchende. Angehörige wurden angehört. Die Angehörigen wurden zunächst wichtiger genommen als die Hilfesuchende. Das wurde aber später korrigiert, die Dynamik wurde in die weitere Behandlung einbezogen und Konsequenzen daraus gezogen.
Der/die Hilfesuchende hatte am Ende des Aufenthaltes keine Schwierigkeiten allein zurecht zu kommen.
Besonders geholfen hat: Umstellung der Medikamente, Abstandnehmen von den Angehörigen, Möglichmachen einer beruflichen Umorientierung.
Besonders gut fand ich: Ernstnehmen der Schweigepflicht. Relativ kurzer Klinikaufenthalt mit Anbahnung von Perspektiven für die Zeit danach. Einbeziehen von mir als Fachkraft aus der Zeit vorher und nachher im ambulanten Bereich.
Nicht so gut fand ich: Ärztin litt offensichtlich unter Zeitmangel