Kaum hat er ein paar seiner harmlos klingenden Fragen gestellt, kommen sich die Befragten so vor, als könne er ihnen auf den Grund ihrer Seele sehen.“1 So zu lesen in der Süddeutschen Zeitung. Es geht um den Forensik-Professor Nedopil. Er selber würde sich einer solchen Untersuchungsprozedur, wie er selber sie als Psychiatrie-Gutachter durchführt, nicht stellen, sagt er, sondern “wenn ich etwas getan habe, dann stehe ich dazu und muss mich in die Hände des Gerichts begeben”. “Aber ich muss nicht auch noch meine Seele vor denen entblättern.”2
Es wundert uns dann doch, dass Nedopil so wenig Verständnis für Herrn Mollath zeigt, der – genau wie er selbst – Begutachtung ablehnt. Warum sagt er dem Gericht im Fall Mollath nicht, aus Respekt vor der einleuchtenden Weigerung Mollaths, dass die Begutachtung unter diesen Umständen nicht möglich ist? Die „Umstände“: Untersuchungs- Gespräche fanden nicht statt.
Warum führt Nedopil eine Begutachtung dennoch unter ganz windigen Bedingungen durch?
„Ob Mollath unter einer wahnhaften Störung litt, konnte der Experte aber nicht bestimmen. Das könne er nur in einem Untersuchungsgespräch feststellen, dem sich Mollath verweigert habe. Trotzdem müsse eine wahnhafte Störung zumindest für die Zeit des Konflikts zwischen Mollath und seiner Frau 2001/2002 ernsthaft erwogen werden”.3
Bringt er nicht mit solchen Spekulationen die ganze Fachdisziplin in Verruf? Wie will er einen vorübergehenden Zustand für einen weit zurück liegenden Zeitpunkt „wissenschaftlich“ korrekt, also nachvollziehbar feststellen – allein aus den Akten?
„Wenn wegen unzulänglicher Aktenlage ohne Exploration ein Gutachten lege artis nicht zu erstatten ist, dann muss ein Sachverständiger, der die Qualitätsstandards seines Fachs nicht unterschreiten will, dies dem Gericht mitteilen und den Auftrag ablehnen. Selbstverständlich wird er dann von dem Auftrag entbunden“, heißt es auf der Homepage des Verteidigers von Herrn Mollath, Gerhard Strate.4
Grundsätzlich, meint Nedopil in seinem sogenannten Gutachten, Mollath habe „…keinerlei wahnhafte Handlungen gezeigt. Demnach sei Mollath auch voll schuldfähig, die Bewertung obliege jedoch dem Gericht.“5
Nach dieser – wie es aussieht – wenig fundierten Aussage kommt es noch schlimmer.
In des Gutachters persönlicher Beurteilung entsteht ein Bild von Mollath als nicht krank, sondern eher als das, was man einen „schlechten Charakter“ nennen würde. In der Süddeutschen Zeitung lesen wir: „Den Angeklagten schätzt er als kompromisslos, penetrant, rigide und misstrauisch ein. Und er sieht Zeichen von mangelnder Flexibilität, Rechthaberei und Selbstüberschätzung. Letztere scheine bei manchen Aussagen durch, etwa wenn Mollath vom ‚größten Schwarzgeldskandal aller Zeiten’ spreche.“6
Basis dieser „Erkenntnisse“ sind Nedopils Beobachtungen während der Verhandlung. Dabei hat er Mollaths Verweigerung der Begutachtung wohl entsprechend negativ interpretiert. Obwohl es tatsächlich einen Bankenskandal gab, wie Mollath von Anfang an richtig erkannte, legt er ihm seine Formulierung darüber als „Selbstüberschätzung“ und „Rechthaberei“ aus. Genau das wollte Mollath wohl verhindern, als er beantragte Nedopil von der Verhandlung auszuschließen, was die Richterin ablehnte.
Dazu muss man wissen, dass die psychiatrischen Gutachter den Richtern sogar offiziell die Beobachtung eines Angeklagten während der Verhandlung, die dem Gericht Hinweise zur Urteilsfindung gibt, abnehmen können. „’Der Sachverständige stellt Augen und Ohren des Richters dar. Dort, wo das Wissen des Richters versagt, schaut er durch die Augen des Sachverständigen. Doch wie uns unsere Augen manchmal täuschen, täuschen uns die geliehenen Augen.’“ „Das ist fatal,“7 sagt der Präsident des Oberlandesgerichts Wien a.D. Harald Krammer.8
Der „gutmütig, fast väterlich9 wirkende Herr Nedopil äußerte sich – wie man sieht – keineswegs wohlwollend über Mollath. Unserer Meinung nach zeigt er demnach nicht die nötige Achtung, die auch potentiellen Straftätern zukommt. Wissenschaftlich korrekt können diese „Beobachtungen“ ohnehin nicht sein. Von „zynisch“ wie der Professor Kröber im Spiegel10 bezeichnet wurde, wollen wir nicht reden.
Nedopil ist nun schon der zweite Hochschullehrer für Psychiatrie, der zu weitreichenden, schwer nachvollziehbaren Urteilen über Mollath kommt.
Zuvor diagnostizierte der Kollege Professor Kröber von der Charité Berlin das Gegenteil. Er stellte 2008 „eindeutig eine wahnhafte Störung“11 bei Mollath fest – ebenfalls destilliert aus Akten. Dass diese Beurteilung für Herrn Mollath schreckliche Folgen hatte, ist bekannt.
Obwohl Nedopil sich bei seinen Ausführungen vor Gericht bemüht hatte, die Gutachter-Kollegen nicht in einem schlechten Licht erscheinen zu lassen, wächst die öffentliche Kritik an Kröber.
Schon Mollaths Rechtsanwalt Strate warf ihm „Realitätsverlust“ vor.12
Er dokumentiert anhand einer Glosse, geschrieben von Professor Kröber in der Zeitschrift “Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie”13 zum Thema “Aktengutachten” akribisch dessen nachlässige Arbeit anhand von Ungenauigkeiten im Text. Damit liefert er eine handfeste Grundlage für die Vorwürfe gegenüber diesem Gutachter.14
Kröber selbst stellt dort auch die Frage ob “Anstand und Berufsehre geboten hätten, eine Gutachtenerstattung zu verweigern?” (weil Herr Mollath sich nicht untersuchen ließ) “Keineswegs” – antwortet er sich selbst.
Gisela Friedrichsen hat vor kurzem im Spiegel15 einen kritischen Artikel verfasst unter dem Titel „Der Psychiater als Richter“ und meint, dem Herrn Körber “blase zur Zeit der Wind ins Gesicht”.
Sie prangert auch den unhaltbaren Zustand an, dass die Richter „manchmal einfach aus Bequemlichkeit oder Gewohnheit auf einen bestimmten Gutachter (setzen), weil sie ihn schon lange kennen, oder weil sie gute Erfahrungen mit ihm gemacht haben. Oder sie lassen sich von dem Nimbus dessen beeindrucken, der eigentlich nur Gehilfe des Gerichts sein sollte. Leicht gerät der Gutachter, auch der Psychiater, dann in die Rolle des Richters.“16
Nedopil machte sogar das „Zugeständnis“, die Bewertung der von ihm attestierten Schuldunfähigkeit Mollaths obliege dem Gericht. Was eigentlich völlig selbstverständlich ist.
„Offiziell entscheidet sich der Richter (Letztentscheidungsbefugnis) nach einer Prüfung des Gutachtens auf Plausibilität (sic!) und abhängig von der Schwere der Schuld für eine Verurteilung zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.“17
Im Laufe der Zeit hat sich die Praxis umgekehrt: die „Gehilfen“, sachverständige Psychiater, sprechen jetzt praktisch das Urteil, weil Richter deren Meinung ohne weiteres übernehmen.
War es je anders? In Jahrzehnten sozialpsychiatrischer Arbeit ist uns nur einmal ein Richter an einem Betreuungsgericht begegnet, der sich so weit in die Psychiatrie eingearbeitet hatte, dass er nicht blind der Meinung der psychiatrischen Gutachter folgte, sondern sich eine eigene Meinung bildete.
Die mangelnde Transparenz psychiatrischer Theorie und Praxis kommt als Ursache dieses Missstandes infrage. Daher die Unverständlichkeit der Gutachten und die Vorstellung von einer Art „Geheimwissenschaft Psychiatrie“, an die sich Außenstehende gar nicht heranwagen. Damit kann der enorme Machtzuwachs der Psychiater-Gilde auch zusammenhängen.
Die Attitüde der Allwissenheit und Grandiosität tut ein Weiteres: Erkenntnisfragen werden kaum gestellt und Grenzen der Erkenntnismöglichkeiten selten eingeräumt.
Der Austausch mit Kollegen, die den begutachteten „Probanden“ besser kennen, wird nur in wenigen Fällen gesucht. Das haben wir erlebt: der jeweilige Gutachter zog es vor, seine Erkenntnisse nur aus einem einzigen Gespräch – oder im besten Fall aus mehreren – zu gewinnen18. Auch hier könnten Richter genauer hinschauen.19
Unter dem Mantel der Allwissenheit der Gutachter verbirgt sich auch ihre nur zu verständliche Angst, man könnte falsch vorausgesagt haben, und es passiere etwas Schreckliches.
„Auch seien psychiatrische Gutachter aus Haftungsgründen immer weniger bereit, ein Risiko einzugehen und im Zweifel werde daher eine hohe Gefährlichkeit prognostiziert. Die Anzahl der Personen, die gerichtlich in die Psychiatrie eingewiesen worden sind, habe sich in den letzten zwanzig Jahren mehr als verdoppelt, dies liege auch an der gestiegenen Sicherheitserwartung der Gesellschaft. Die Justiz gebe immer häufiger einem öffentlichen Druck nach, der von ihr die rasche Entsorgung von Gefahrenquellen erwartet’.“20
Diese Angst und Unsicherheit kennt jede Fachkraft in der Psychiatrie.
Übrigens, Herr Nedopil legt auch hier noch Grandiosität an den Tag. In einem Artikel mit dem vielsagenden Titel „Psychiater ohne Angst“ heißt es in der SZ: “ Angst hat Nedopil nicht. Viele Straftäter säßen nur in der Psychiatrie, weil die Ärzte Angst vor den Reaktionen der Öffentlichkeit haben, falls etwas passiert, sagt er”21 – und zeigt auch an dieser Stelle wenig Verständnis, dieses Mal für die Kollegen.
Wenn man nicht immer auf Nummer sicher gehen und denjenigen, dessen mögliches Verhalten man einschätzt, nicht einfach für „krank“ erklären will, muss man sich auf den Betroffenen einlassen, Zeit haben ihm zuzuhören, sein Vertrauen gewinnen und ihn allmählich kennen lernen. Die aufmerksame Beschäftigung des Gutachters mit dem zu begutachtenden Menschen vermittelt dem Sachverständigen dann gleichzeitig auch mehr Sicherheit.
Und es gibt bekanntlich auch statistisch geprüfte psychologische Testverfahren, die diesen Untersuchungsprozess komprimieren und differenzieren könnten, aber auch dafür bedarf es der Bereitschaft zur Zusammenarbeit bei dem Angeklagten.
Das heute praktizierte Gutachten-Verfahren ist extrem gefährlich für jeden, der das Pech hat zum „Probanden“ zu werden, wofür eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht: immerhin sind es 10.000 Personen, die 2010 in Deutschland in den Maßregelvollzug eingewiesen wurden – ohne gerichtlich zeitliche Begrenzung dieser Strafe.22
Gegen diese Zustände rührt sich eigentlich erst seit der Mollath-Geschichte leise Kritik.
Der Mollath-Verteidiger Gerhard Strate schreibt auf seiner Homepage: “Allein der Korpsgeist jener Psychiater, die allesamt gefehlt haben, verhindert eine Aufarbeitung der fachlich unzulänglichen Gutachten. Auch die Fachgesellschaft vulgo Lobby-Verein DGPPN (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde – d. Verf.) weigert sich, die Gutachten von Leipziger, Kröber und Pfäfflin durch ihre seit Juni 2013 bestehende Expertenkommission evaluieren zu lassen. Was nicht verwundert, schließlich ist Prof. Dr. Kröber Mitglied dieser unabhängigen Expertenkommission.“23
In Wikipedia geht es schon ziemlich heftig zur Sache. Dort wird Der frühere Präsident des Oberlandesgerichts Wien, Harald Krammer zitiert, der von „einer janusgesichtigen Anstaltspsychiatrie“ spricht. „Damit werde einerseits die Frage aufgeworfen, ob die Methoden Erfolg versprechen oder Scharlatanerie sind, und andererseits, ob sie eine gerechte oder einer ungerechte Behandlung darstellen.“24
Die Gutachterin Hanna Ziegert hat sich in der Talkshow bei Beckmann mit Kritik weit vorgewagt. Auch diese Psychiaterin und Psychoanalytikerin sagt: „’Ich weiß nicht, ob ich mich jemals würde begutachten lassen’. Als Begründung führte sie an, dass die Grundvoraussetzung für eine Begutachtung das Vertrauen in den Psychiater sei. (Quelle: nordbayern.de, 16.08.2013) ‘Ich persönlich bin der Meinung, dass ein Gutachten nach Aktenlage oder ein Gutachten in einem Gerichtssaal über 20 m Entfernung einem gynäkologischen Befund von 20 m entspricht. Da würde der Frauenarzt angezeigt werden, wenn er da denn sagt der Befund ist so und so’.“25
“Solche Kritik ist unerwünscht – das erfuhr die Psychiaterin prompt: Mehrmals wurde sie seit Ausstrahlung der Sendung als Gutachterin abgelehnt. Und spätestens jetzt stellt sich die Frage: Wie viel Unabhängigkeit können sich Gerichtsgutachter leisten?”26
Und wie unabhängig sind die Richter dabei?
Da liegt einiges im Argen zum Nachteil der Bürger. Wir sind erleichtert, dass dieser Sack jetzt vorsichtig ein wenig aufgemacht wird, ohne dabei positive Entwicklungen in diesem Bereich ignorieren zu wollen. Zum Beispiel sind wir bei der Arbeit an diesem Artikel auf die Zeitschrift „Forensische Psychiatrie und Psychologie“27 gestoßen, die wir nicht kannten. Es gibt sie seit 2010 und es lohnt sich wohl sie kennen zu lernen.
Die Zweispurigkeit unseres Strafrechtes ist unserer Meinung nach von Übel. Vor nicht einmal 100 Jahren eingeführt, müsste es doch möglich sein, diese Zweiteilung infrage zu stellen angesichts der negativen Wirkungen des Maßregelvollzugs (§ 63 StGB).
„Am 24. November 1933, auf den Tag genau 7 Monate nach der Veröffentlichung der Ermächtigungsgesetze im Reichsgesetzblatt, wurden mit dem Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung (RGBl. Band 1, 995) die Maßregeln der Sicherung und Besserung in das Strafgesetzbuch eingeführt. Die Zweispurigkeit des Strafrechts hat bis heute Bestand.“28
EREPRO hat schon oft darauf hingewiesen, dass jeder Straftäter für sein schuldhaftes Verhalten in einem ordentlichen Strafprozess bestraft werden sollte. Natürlich gibt es Belastungen von psychisch kranken Straffälligen beispielsweise durch psychotische Erkrankungen, die mit einbezogen werden sollten in die Entscheidung des Gerichtes – ohne dass ihnen die “Schuldfähigkeit” völlig abgesprochen wird.29 Und ein Wahn, besonders der paranoide, ist nicht immer leicht zu erkennen. Hier kann es nötig werden, dass der Richter sich mit Fachleuten berät bei der Abwägung seiner Entscheidung über die Art und Höhe der Strafe.
Wenn man es sich richtig überlegt, entspricht es unseren modernen Methoden nicht mehr, Menschen mit besonderen Belastungen, die straffällig wurden, einfach unbegrenzt einzusperren mit dem Ziel ihrer “Besserung”. Wenn “Sicherung” von psychisch kranken Menschen tatsächlich in wenigen Fällen notwendig ist, gibt es die vorübergehende Klinikeinweisung zur Unterbringung, die in den Psychisch Kranken Gesetzen geregelt ist.
Heribert Prantl wird bei Wikipedia zitiert: „Der Fall Mollath ist in der Tat einer, in dem sich die grausamen Schwächen des Paragrafen 63 des Strafgesetzbuches symptomatisch zeigen. Kaum ein anderer Paragraf hat so massive Auswirkungen wie dieser, aber kaum ein anderer Paragraf genießt so wenig Beachtung. Der “63er” ist der Paragraf, der einen Straftäter flugs in die Psychiatrie bringt, aus der er dann gar nicht mehr flugs herauskommt. Dieser § 63 ist ein dunkler Ort des deutschen Strafrechts.“
„Rechtsanwälte sagen, dass es keinen zweiten Bereich in der Justiz gibt, in dem dermaßen viel im Argen liegt. Sie versuchen daher, ihn weiträumig zu umgehen: Früher plädierte ein Verteidiger, um ein günstiges Urteil herauszuholen, auf “vermindert schuldfähig”; dann kann nämlich die Strafe gemildert werden. Heute ist so ein Plädoyer ein schwerer Fehler: Wenn verminderte Schuldfähigkeit oder gar Schuldunfähigkeit attestiert wird, folgt die Einweisung in die Psychiatrie fast automatisch.“30
Die gestiegene “Sicherheitserwartung der Gesellschaft“ von denen Heribert Prantl spricht (s.v.), sollte uns Grund zum Nachdenken geben. Dieser gesellschaftliche Trend ist viel zu wenig Gegenstand von Analysen, Ursachenforschung und Diskussion. Es ist zu einfach, allein die darauf reagierenden psychiatrischen Gutachter verantwortlich zu machen für die daraus folgenden Fehlentwicklungen und Probleme – wie im Maßregelvollzug.
Ein Patentrezept, um Menschen mit schweren psychischen Belastungen gerecht zu werden, gibt es nun mal nicht. “Wir dürfen und müssen die Justiz in die Pflicht nehmen. Das umfasst die Erwartung, dass sie sich kritischen Fragen stellt, dass sie sich mit Menschen mit Behinderungen und mit ihren Fürsprechern auseinandersetzt, dass sie ihre eigene Praxis kritisch reflektiert und sich selbst engagiert, um ihre eigene Kultur da weiter zu entwickeln, wo es dessen bedarf.“31
Ch. Kruse
Anmerkungen
(Links abgerufen am 6.8.2014)
1. http://www.sueddeutsche.de/bayern/mollath-gutachter-nedopil-psychiater-ohne-angst-1.2036241
2. a.a.O. Süddeutsche
3. http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=a2&dig=2014%2F07%2F26%2Fa0157&cHash=b5787b7440e72a8ca2e6513bbe705f3c
4.http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Anmerkung-der-Verteidigung-2013-11-16.pdf S. 6
5. http://www.sueddeutsche.de/bayern/psychiater-nedopil-ueber-mollath-eine-psychische-stoerung-ist-nicht-nachweisbar-1.2062803
6. s. Anm. 5
7. Die Republik der Gerichtsgutachter. In: Die Presse. 12. September 2008.
8. zitiert nach http://de.m.wikipedia.org/wiki/Forensische_Psychiatrie#cite_note-2
9. http://www.sueddeutsche.de/bayern/mollath-gutachter-nedopil-psychiater-ohne-angst-1.2036241
10. Spiegel 30/2014, S. 46/47
11. http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.neuer-prozess-alter-gutachter-fall-peggy-schock-nachricht-fuer-ulvi-k.c2ea9834-3aec-445a-86a1-ba6a596eb168.html
12. http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Anmerkung-der-Verteidigung-2013-11-16.pdf S. 10
13. “Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie”7. Jahrgang, Nr. 4 (2013) unter der Rubrik “Blitzlicht”auf Seite 302
14. A.a.O. Strate
15. A.a.O. Spiegel
16. A.a.O. Spiegel
17. http://de.wikipedia.org/wiki/Forensische_Psychiatrie
18. s. Bericht auf dieser Homepage www.erepro.de: „Stationärer Maßregelvollzug? Es geht auch anders“ unter „Praxis-Spiegel“ (erscheint in Kürze)
19. s. dazu Christel Salewski und Stefan Stürmer: Gravierende Eingriffe in Lebenswege von Kindern: Gutachten oft mangelhaft. Studie der FernUniversität wertete 116 Gutachten im OLG-Bezirk Hamm aus. Juli 2014
http://www.fernuni-hagen.de/universitaet/aktuelles/2014/07/01-am-rechtspsychologie.shtml
20. zitiert nach Wikipedia, a.a.O.: Prantl, H. Die Psychiatrie, der dunkle Ort des Rechts Süddeutsche Zeitung vom 27. November 2012
21. s. Anm. 1
22. http://de.wikipedia.org/wiki/Forensische_Psychiatrie
und
http://de.wikipedia.org/wiki/Ma%C3%9Fregelvollzug#Statistik
s. auch Bündnis 90/Die Grünen, Kurzgutachten zum Maßregelvollzug von Dr. Rolf Marschner, S. 26.
“Vom Maßregelvollzug zu unterscheiden ist die Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB für gefährliche Straftäter, die ausschließlich dem Schutz der Öffentlichkeit dient.“ – und nicht der “Besserung”. http://de.wikipedia.org/wiki/Ma%C3%9Fregelvollzug#cite_note-10
23. A.a.O. Strate, S. 11
24. A.a.O. http://de.m.wikipedia.org/wiki/Forensische_Psychiatrie#cite_note-2
25. Zitate aus “Nachrichten der Grundrechtepartei, Causa Mollath: Die Psychiaterin Frau Dr. Ziegert plaudert bei Beckmann aus dem Nähkästchen. 17.8.2014.” Herausgegeben von der Grundrechtepartei. http://grundrechteforum.de/227320
26. http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/kontrovers/gutachten-unabhaengig-sachverstaendige-100.html
27. http://www.psychologie-aktuell.com/index.php?id=63&tx_ttnews[tt_news]=2242&tx_ttnews[backPid]=64&cHash=59ec35e508
28. http://de.wikipedia.org/wiki/Ma%C3%9Fregelvollzug#cite_note-10
29. s. dazu Pierre Legendre: Das Verbrechen des Gefreiten Lortie. Versuch über den Vater. Überarbeitete Übersetzung v. Clemens Pornschlegel (1998)
30. s. Anm. 26
31. Roland Rosenow, Zum Verhältnis von Gleichheit und Zwang. Vortrag im Rahmen der Fachtagung DPWV/IMEW, Katholische Akademie Berlin, 26.6.2012
Ein weiterer Artikel zum Thema
auf der Seite “Psychiatrieleben”:
Stationärer Maßregelvollzug – anders ist besser. 11.9.2014
Hans ist ein warmherziger Mann von 30 Jahren. Er hat eine blühende Phantasie und ist kreativ. Er war jahrelang in einer psychiatrische Klinik untergebracht, nachdem er auffällig geworden war, weil er – in dem Wahn fliegen zu können – vor hatte vom Rathausturm zu springen. Daraufhin folgte die Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik .
Er hatte keine Angehörigen, die sich um ihn kümmerten. Seine Mutter war kurz nach seiner Geburt verschwunden, der Vater interessierte sich nicht für den lästigen Sohn und die Großmutter, bei der er aufgewachsen war, gestorben.
So wurde er in der Klinik praktisch vergessen und blieb sehr lange. … weiterlesen
Von EREPRO darauf aufmerksam gemacht, bin ich in den letzten Wochen hellhörig geworden, wenn in der Presse, Funk oder Fernsehen das Thema Psychiatrie behandelt wurde.
Da verschwindet eine Frau jahrelang in der geschlossenen Psychiatrie, weil sie Ihre Nachbarin mit einem Einkaufswagen angerempelt hatte (sie berichtete in der Fernsehsendung von wochenlangen Fixierungen und Monate langem Aufenthalt in einer Isolationszelle). Einem Mann ging es nicht besser; er hatte sich gegen die Zwangsräumung seiner Wohnung gewehrt.
Die (un-) rechtliche Grundlage für diese Menschenrechtsverletzungen waren alle von Gutachtern geschaffen worden, wobei wir wieder bei Herrn Mollath und seinem Fall angelangt wären.
Mir fällt bei solchen Anlässen immer der Fall H. A. ein,- ein Lehrer, der von einer “Kollegin” (H. K.) der analen Vergewaltigung in einem Lehrmittelzimmer bezichtigt, zwangspsychiatrisiert und mangels Geständnis fünf Jahre in Haft gehalten wurde. Diesem Mann wurde von einer Handvoll Psychiatern eine schwere Persönlichkeitsstörung begutachtet, und das, obwohl er heute zwar tot (Herzinfarkt nach Haftentlassung), aber nachweislich völlig unschuldig war.
Ich habe mit Frau X….. über die Aussagekraft der psychiatrischen Gutachten gesprochen. Diese unsägliche Arroganz der Begutachtung nach Aktenlage, die ja die Unfehlbarkeit des vorherigen Beurteilenden unterstellt, ist schon eine völlig irrelevante gängige Praxis!
In Günzburg ist erst der Neubau der forensischen Klinik für einen zweistelligen Millionenbetrag fertig gestellt worden.
Solche Summen wollen refinanziert werden. Da landen dann schon mal “Hühnerdiebe” in Hochsicherheitstrakten und werden dort möglichst lange “therapiert”, damit sich das Haus rentiert.
Etwas anderes ist mir auch aufgestoßen: In diesem ganzen System: Gutachter, Gerichte, Psychiatrie, gibt es keine unabhängige Instanz. Für den Gutachter, womöglich noch als Selbstständiger tätig, stellen die Aufträge vom Gericht ein Zubrot, wenn nicht gar seinen Lebensunterhalt dar. Die Assistenzärzte in den Psychiatrien werden auch nicht gerade gegen ihre vielfältigen Chefs begutachten, wenigstens nicht dann, wenn sie noch Karriere machen wollen, usw., usw.
Eine amtliche Kontrollbehörde könnte in diesem Filz so etwas wie ein Schiedsrichter sein; ähnlich wie die Ämter in der Jugendfürsorge. Aber von denen hört man ja auch nur Versäumnisse…
Liebe EREPRO-Mitarbeiter, mit meiner heutigen Mail wollte ich Euch zeigen, dass Eure Denkanstöße sehr wohl Wirkung bei mir zeigen, aber ich an diesen Verhältnissen in deutschen Psychiatrien halt auch nichts ändern kann (oder doch?).
Es müsste erst mal so etwas wie eine Petition gestartet werden, die die Befugnisse in der Psychiatrie zum Inhalt hat:
Zeitliche Begrenzung der Fixierung und Isolation von Patienten; kürzere Überprüfungsintervalle von Diagnosen usw.
Das Ganze müsste dann in einen Gesetzesentwurf münden; aber über solche Vorgänge weiß Euer Geschäftsführer sicher besser Bescheid als ich…