Immer wieder ist in den Kommentaren zu unseren beiden Artikeln über die “Vergessenen” im Maßregelvollzug die Rede von der Vitos Klinik Haina.
Wie zuletzt: “l am with you in Haina”…1
Wir wollten wissen, was ist eigentlich “Haina”?
Wikipedia sagt:
“Haina (Kloster) ist eine Gemeinde im nordhessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg” mit 3455 Einwohnern.
Zur “Geschichte” des Ortes findet man dort das Foto eines Mahnmals mit diesem Text:
“Mahnmal der Euthanasie-Opfer auf dem Waldfriedhof der Gemeinde Haina(Kloster)” mit der Inschrift:
„Zur Erinnerung an die hilflosen Kranken, die in der Zeit des Nationalsozialismus 1933–1945 hier starben. Ihr Tod ist uns Mahnung und Verpflichtung.“
“Das ehemalige Zisterzienserkloster in Haina” – so Wikipedia weiter – “ist eine der bedeutendsten gotischen Klosteranlagen Hessens….1527 wurde das Kloster durch Landgraf Philipp von Hessen aufgehoben und in ein Landeshospital umgewandelt.
Es wurde zu einem Hospital für arme Kranke, Gebrechliche und Blödsinnige des männlichen Geschlechts eingerichtet.” Wikipedia erwähnt dann 11 Namen der Mitarbeiter von 1863, aber über die Euthanasieverbrechen von vor nicht mal 80 Jahren findet sich nichts weiter, keine Namen, keine Zahlen.
“Im ehemaligen Kloster befindet sich heute ein psychiatrisches Krankenhaus nebst Psychiatriemuseum.,”
In dem Qualitätsbericht 2018 der Vitos Ambulanz für Forensik in Haina heißt es “Beschwerden gab es keine”. In dem aufwendigen Qualitätsbericht der forensichen Klinik ist von Beschwerden nicht die Rede, während in einer Orthopädischen Vitos-Klinik die Patienten um “Mitwirkung” gebeten werden im Rahmen eines Beschwerdemanagements.2
Verschweigt die Klinik die verzweifelten Beschwerden, die man bei EREPRO in den Artikeln und Kommentaren sowie an vielen anderen Stellen im Internet lesen kann?
Ein Artikel über die Vitos Forensik Haina in der Frankfurter Rundschau mit dem Titel “Ein Gefühl völliger Entmachtung”3 sei stellvertretend für die vielen Klagen über Haina zitiert. Ein Journalist, Dennis Stephan, war versehentlich unschuldig für 4 Monate im Maßregelvollzug Haina und Gießen inhaftiert worden, und forderte später anlässlich der Anhörung zur Änderung des Hessischen Maßregelvollzugsgesetzes “Weg mit der unmenschlichen Zwangsbehandlung”. “Selbst die schlimmste Tat rechtfertigt nicht die Unterbringung im Maßregelvollzug”.
Seine “Geschichte, die, wie er sagt, mit einem kleinen Brand des Mülleimers in seinem Badezimmer begann”, gipfelte in einer 13-tägigen Einzelisolation in der Forensik. „In dieser Zeit habe ich keinen gesehen, außer Psychiatern und Pflegern.“ Denkt er zurück, kommt schnell die ganze Wut wieder hoch.“ Wut auf den Gutachter, der ihn zum „gefährlichen Straftäter“ erklärte, zum Brandstifter. „Er hat mich zehn Minuten im Leben gesehen, mich nicht aufgeklärt, und ich habe gesagt, dass ich nicht mit ihm reden will.“ Und wenn dieser Gutachter sich nicht während des Prozesses in Widersprüche verwickelt hätte, dann säße Stephan womöglich noch immer in Häftlingskluft hinter den hohen Betonwänden, untergebracht im Einzelzimmer.” Stephan berichtet aus der Klinik: keine Privatsphäre, Briefe und Telefonate kontrolliert, eine Stunde Hofgang. Er konnte allerdings ”in dem Prozess seine Interessen artikulieren, denn er stand nicht unter Medikamenten und war hellwach, als er vor den Richtern sprach. Die ganzen vier Monate lang hatte er es abgelehnt, sich therapieren zu lassen.” Er wußte, Psychopharmaka “machen schlapp und gefühllos.” „Man wird damit abgeschaltet.“ Dennis Stephan, ein Abgeordneter der Linken, ist überzeugt, „die Einweisung von gesunden Menschen ist Bestandteil des Systems.“
In unseren beiden Artikeln über die “Vergessenen” beschreiben wir viel schwerwiegendere Unmenschlichkeiten in Haina und den anderen hessischen Forensiken4: Fixierungen, Isolation, d.h.Einsperren in kleinen Räumen, zwangsweises Verabreichen von Psychopillen sowie Verhinderung von Entlassungen mit bis zu 30jährigem Freiheitsentzug, der zu der ursprünglichen Straftat in keinerlei Verhältnis steht, um einige der unmenschlichen Zustände zu nennen.
Am 1. Januar 2008 kam die Privatisierung der Klinik. Durch den Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen wurde zunächst die “LWV-Gesundheitsmanagement GmbH” als Holding gegründet. Im gleichen Jahr “richtete sich die Unternehmensgruppe neu aus”, und firmiert seit März 2009 als “Vitos GmbH”. Es handelt sich um gemeinnützige Klinikgesellschaften. Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen ist Alleingesellschafter der Vitos GmbH. Der LWV ist ein Zusammenschluss der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte, dem soziale Aufgaben übertragen wurden.
Insgesamt verfügt der Konzern über 6200 Betten und Plätze. Das jährliche Umsatzvolumen beträgt ca. 648 Mio. Euro. Etwa 9.700 Mitarbeiter behandeln und betreuen jährlich etwa 43.000 Patienten stationär/teilstationär und 173.000 Patienten ambulant. Vitos ist in Hessen an ca. 60 Standorten vertreten. (…) Vitos Haina betreibt heute ein Fachkrankenhaus, das alle psychiatrischen Krankheitsbilder des Erwachsenenalters behandelt – mit angegliederten teilstationären und ambulanten Angeboten, Einrichtungen für chronisch psychisch kranke Menschen, sowie eine Klinik für forensische Psychiatrie und die hessenweit einzige forensisch-psychiatrische Ambulanz.
Vitos Haina beschäftigt rund 1.000 Mitarbeiter an den Standorten Haina, Gießen, Korbach, Kassel, Schotten und Eltville.
Auf der Startseite des Webauftritts des Alleingesellschafters von Vitos, des Landeswohlfahrtsverbands Hessens, ist ein Gedenkstein zu sehen:
“Seht den Menschen” – heißt es dort – “wir gedenken der Opfer der Psychiatrie im Nationalsozialismus während der Jahre 1933 bis 1945 in der damaligen Heil- und Pflegeanstalt Gießen. Die Nationalsozialisten raubten den hier lebenden psychisch Kranken, den geistig behinderten Menschen, den ‘Pfleglingen’ systematisch ihre Würde. Diese Menschen wurden diskriminiert, zwangssterilisiert, vernachlässigt, verschleppt und ermordet.” Das ganze firmiert unter dem Titel: ” Geschichte und Gegenwart. Vergangenes dokumentieren”.
Man erstarrt, wenn man über diese Geschichte der Klinik im Nationalsozialismus erfährt, angesichts der massiven aktuellen Vorwürfe über die unmenschlichen Zustände in der Vitos Forensik in Haina.
Hätte sich diese Psychiatrische Klinik nicht besonders verantwortungsvoll für eine würdige und menschliche Behandlung hilfloser und diskriminierter Patienten einsetzen müssen als Konsequenz und Lehre aus den Verbrechen in der Vergangenheit vor Ort?
Zitate aus der Selbstdarstellung des Vitoskonzerns, die wie leere Worthülsen wirken müssen:
“Unsere Haltung. Wir handeln im Bewusstsein unserer Geschichte. Egal woher ein Mensch kommt, wer und wie er ist, wir begegnen ihm offen und wertschätzend. Wir nehmen jeden Menschen in seiner Einzigartigkeit an und helfen ihm dabei, Ziele zu entwickeln und zu erreichen. Unsere Mittel setzen wir achtsam und zielgerichtet ein.
Unser Miteinander. Offen und respektvoll treten wir mit Menschen in Kontakt. Im Umgang miteinander sagen wir klar, was wir tun. Unser nachvollziehbares Handeln schafft eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Kommunikation ist unser wichtigstes Werkzeug. Damit bauen wir stabile Beziehungen auf. Wir reflektieren unser Handeln, lernen voneinander und erarbeiten gemeinsam Lösungen – wir pflegen eine offene Fehlerkultur.” 5
Fehlerkultur? Wie setzt sich der Konzern mit den gravierenden Hinweisen auf “Fehler” auseinander? Ist diese Mammut-Psychiatrie überhaupt noch in der Lage, darauf zu achten, dass “der Mensch gesehen” wird?
Wer sich genauer mit den vielen Problemen und Beschwerden über die Forensik in Haina befassen will, lese die “Stellungnahmen zu der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes – Drucks. 19/1195 – Teil 1-4, 2015 6
Auch hier finden sich viele Klagen über Haina, und die entsprechende Mentalität der Mitarbeiter des Vitos Konzerns, besonders der Leitung der Forensik-Klinik, wird deutlich. Des frühere Klinikdirektor Dr. Müller-Isberner spricht von dem “schrecklichen Zustand” der nicht “einsichtsfähigen” Patienten, “der mit der Menschenwürde regelhaft unvereinbar ist.”6
Ärztliche Direktorin wird 2017 die bisherige Stellvertreterin Dr. Beate Eusterschulte. Der Wechsel bringt keine wesentliche Änderung in den Auffassungen, da sie seit 2001 an der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Haina tätig ist. Sie hat 2019 eine Festschrift herausgegeben mit dem Titel “Forensische Psychiatrie zwischen Wissenschaft und Praxis”. Klingt honorig.
Aber in der mit 1 Punkt bei Amazon bewerteten Rezension dieses Buches7 von Tom Simon heißt es: “Aus beruflichen Gründen kenne ich viele Erfahrungsberichte, und die Inhaftierten der Vitos-“Kliniken” berichten von folterähnlichen Zuständen, monatelanger Isolationshaft, willkürlichen Strafmaßnahmen, zahlreichen Verstößen gegen Menschenrechte, fehlenden medizinisch notwendigen Ausschluss-Anamnesen, juristisch fragwürdigen Behandlungszwängen (“Entweder du nimmst die ‘Medikamente’ oder du kommst in Isolation!”), krank machender polypharmazeutische Behandlung, schlecht ausgebildeten Mitarbeitern mit Eskalationstaktiken, Suiziden während und nach der “Behandlung”, ungeklärten Todesfällen, mangelndem Rechtsbeistand, wahnwitzigen Fehldiagnosen und vielem mehr. Vielleicht irren die sich auch alle, vielleicht sind das, was als Folter beschrieben wird, in Wahrheit nur “optische, akustische und taktile Halluzinationen”, aber die Fülle an Berichten über Missstände in den Vitos-Forensiken ist überwältigend. Da die Opfer der Vitos-Forensiken im Buch nicht zu Wort kommen, empfehle ich dringend, einfach mal Dr. Google nach den Stichworten “Forensik & Vitos” zu befragen. Das Lügengebäude dieser “Festschrift” fällt dann schnell in sich zusammen.”
Nochmal: würde es nicht der Anstand gebieten, der Freiheit und dem Wohlergehen der Psychiatriepatienten in diesen psychiatrischen Kliniken größten Vorrang vor allen anderen Zielen einzuräumen in Anbetracht der schrecklichen Euthanasieverbrechen gerade in Haina?
Das würde als Konsequenz auch eine Klinik-Privatisierung – mit dem primären Ziel der Gewinnmaximierung – ausschließen.
Sie sind der Meinung, diese Zusammenschau sei unzulässig?
Menschenrechtsverletzungen sind für die Betroffenen immer verhängnisvoll. Weil eine Grenze überschritten wurde, und ihr Schutz nicht mehr gewährleistet ist, auch wenn sich Art und Ausmaß der Gefährdungen unterscheiden, können sie sich im Prinzip und praktisch bis zur Tötung steigern.
Wir gehen noch weiter und sind der Auffassung, die Euthanasie-Geschichte mit 300 000 Opfern von Menschen mit psychischen Problemen, an der viele Kliniken deutschlandweit beteiligt waren8, schließt einen Maßregelvollzug und forensische Psychiatrie generell aus, und verlangt eine “normative Neustrukturierung des Hilfe-Rechts für psychisch kranke Personen. Nur so lassen sich zukünftig Diskriminierungsverbote des Grundgesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention rechtssicher gestalten.” – wie es der Jurist und Theologe Heinz Kammeier in einem Vortrag vor der Hamburger Gesellschaft für soziale Psychiatrie formuliert hat. Nämlich, dass die Psychiatrie sich vom Sicherungsauftrag verabschiedet und nur noch den behandelt, der behandelt werden will. (s.u.) “Bei Gefahr sind Staat, Justiz und Polizei zuständig. Dafür sei ein neues, eigenständiges Vollzugsrecht nötig. An den Staat zurück delegierte Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung müssten sich allein auf gefährliche Handlungen beziehen. Auf die kausale Verbindung mit psychischer Krankheit würde verzichtet”.9
Diese Forderung nach Verzicht auf eine kausale Verbindung von psychischer Störung und gewalttätigem Verhalten wird auch in der UN-Behindertenrechts konvention10 unterstützt und ist maßgebend für alle Forderungen nach Aufhebung des § 63 der Strafprozessordnung. Dass psychische Erkrankung und Gewalttätigkeit ursächlich zusammenhängen, kann wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden. Die Äußerungen der Klinikleitung der Haina Forensik in den “Stellungnahmen” legen es allerdings nahe, dass dieser Zusammenhang dort durchaus als gegeben angenommen wird.
Die Angst der Mitarbeiter vor einer möglichen Aggression der Patienten muss natürlich ernst genommen werden, sollte aber auch nicht unangemessen groß sein. In Haina geht man von 85% gefährlicher Patienten aus, das ist ein besonders hoher Prozentsatz. Sehr ängstliche Menschen sollten nicht in der Forensik arbeiten.
Man kann aber auch Menschen, die gefählich sind, mit Würde behandeln.
So waren die altehrwürdigen Mauern dieses gotischen Zisterzienserklosters gleich zweimal im Abstand von 70 Jahren Schauplatz von Menschenrechtsverletzungen, von Qual und Verzweiflung vieler Menschen, die Hilfe gebraucht hätten, wobei man erwartet hätte, dass sie weihe- und würdevoll unsere Jahrhunderte alte “christliche Werteordnung” repräsentieren, auf die wir uns gerade in letzter Zeit häufig berufen.
Was tun – bei “jährlich mehr als 350.000 Menschen In Deutschland (Patienten, deren Angehörige und professionelle Mitarbeiter) in der Erwachsenen-Psychiatrie, die von Gewalt und Zwangsmaßnahmen (Zwangsfixierung, Zwangsmedikation, Isolierung) betroffen sind”?11
Am Vorabend der Jahrestagung 2019 der DGSP lädt die Stiftung für Soziale Psychiatrie ein zum Thema “Wie gehen wir angemessen mit Missständen in psychiatrischen Institutionen um – wahrnehmen, resignieren, wegschauen oder aufschreien?”.
“Ändern” ist wohl (noch) nicht vorgesehen…
Aufzeigen der Missstände ist sicher ein erster Schritt, aber welcher kann folgen?
Tatsächlich sind wir weit entfernt davon, “Verantwortliche” haftbar machen zu können. Dafür sind die Meinungen zu Zwangsmaßnahmen in der psychiatrischen Fachwelt viel zu kontrovers, auch wenn die Rechtsprechung immer eindeutiger die Menschenrechte der “Vergessenen” unterstützt.
“Kontrollieren” könnte dem Ändern vorgeschaltet werden.
1. Fachaufsicht
Der Experte Rechtsanwalt Marschner weist darauf hin, dass das Verfassungsgericht vor Zwangsmaßnahmen eine vorherige externe Kontrolle fordert – auch im Maßregelvollzug. Er hält es für problematisch diese einer Fachaufsicht zu übertragen: “Vorzugswürdig ist daher die obligatorische vorherige gerichtliche Kontrolle. Insoweit würde auch keine Schlechterstellung gegenüber nach Betreuungsrecht untergebrachten Patienten bestehen.”6
Ganz anders äußert sich die Direktion der Haina-Klinik, die sogar die Fachaufsicht ablehnt – für die Psychiater. “Das Weisungsrecht der Fachaufsicht ( sollte sich) explizit nicht auf die ärztliche Therapiefreiheit bezieh(en)”. “Zustehendes ärztliches Ermessen” und “nicht in die ärztlichen Pflichten eingreifen”, sind Stichworte der Klinikdirektoren in Haina, insbesondere von Herrn Dr. Müller-Isberner, früherer Direktor der Forensik.12
Mit dieser überholten Vorstellung vom “Halbgott in Weiß” stehen die beiden Psychiater aus Haina sicher nicht allein. Fehlerkultur geht jedoch anders. Leider erfährt zur Zeit das Bild des Arztes als unfehlbare Autorität eine fatale Renaissance.13
2. Foensikbeirat
Diese unregelmäßig tagenden Beiräte gibt es bereits. Sie werden von der Klinikleitung Haina favorisiert. “Dem Forensikbeirat gehören neben Vertretern der Parlamentsfraktionen, Kirchen, Polizei und Presse auch einige Bürger an. Die Leitung der jeweiligen forensischen Klinik nimmt an den Sitzungen des Forensikbeirats teil und hat dort ein Vortragsrecht.”14
3. Besuchskommissionen.
Aus einer Stellungnahme des hessischen Angehörigen-Verbandes: “Ebenso halten wir die Berufung von Besuchskommissionen, die es schon in vielen anderen Bundesländern gibt (…) für unverzichtbar. Angesichts der Möglichkeiten von Eingriffen in die Grundrechte wie u.a. die Zwangsbehandlung ist eine effektive externe Kontroll- und Beschwerdeinstanz erforderlich. Diese sollte auch für die betreuungsrechtliche Unterbringung nach § 1906 sowie auch für alle anderen psychiatrischen Einrichtungen –ambulant oder stationär – zuständig sein.”15
In den Kommentaren zu den “Vergessenen” bei EREPRO geht es immer wieder darum, wie unwirksam die Kontrolle des Maßregelvollzugs durch viel zu selten einberufene Besuchskommissionen ist. Der Klinikdirektor Dr. Müller-Isberner hält sie für überflüssig.
Offensichtlich ist Kontrolle von außen in den Vitos Kliniken Haina eher unerwünscht.
In dem Zusammenhang kommen wir abschließend noch einmal auf die Vorschläge von Psychiatrierechtler Dr. Heinz Kammeier (Münster) mit einem etwas ausführlicheren Zitat zurück. “Vor 30 interessierten Personen aus Fach- und Gesellschaftsöffentlichkeit schlug Kammeier zwei mögliche Optionen zur Neustrukturierung des Landes-Psychiatrierechts an (…) Für die kleine Variante, die sich am Vorbild Berlin orientieren kann, sehe dies u.a. ‘die Stärkung der vorhandenen Hamburger Besuchskommission, durch partizipative Besetzung mit Betroffenen-Vertretern und Ausstattung mit wirklicher Kontrollbefugnis vor.’ (Hervorhebung von uns)
Für die HGSP e.V. zeigt der gestalterische Weg aber eindeutig in die Richtung der von Kammeier vorgeschlagenen ‘Normativen Neustrukturierung des Hilfe-Rechts für psychisch kranke Personen’. Nur so lassen sich zukünftig Diskriminierungsverbote des Grundgesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention rechtssicher gestalten. Dies beinhalte den ‘Schutz vor Selbstgefährdungen ausschließlich auf Grundlage des Betreuungsrechts vorzunehmen sowie Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen dritter Personen ausschließlich auf die Gefährdungshandlungen zu beziehen und auf die kausale Verbindung mit psychischer Krankheit zu verzichten.’ Kammeier verdeutlichte vor dem Hintergrund juristischer Expertisen, dass diese große Variante eine deutliche Änderung des jetzigen Unterbringungsrechts erfordere und dieses neue Vollzugs-Recht für diese Art von Sicherung ein eigenständiges Recht sein muss. ‘Das PsychKG in seiner jetzigen Form wäre somit obsolet!’, so Kammeier.”9
Gesetze und Gerichtsurteile haben schon viel geholfen, den Weg zur Beachtung von Menschenrechten im Maßregelvollzug zu ebnen.
Auf Fortbildung für Mitarbeiter in der Forensik (vielleicht sogar für die Psychiater!) zu setzen, ist ebenfalls vielversprechend.16
Anmerkungen
1 https://www.erepro.de/2018/07/28/psychiatrie-massregeln-mit-mass/
2 https://www.vitos.de/gesellschaften/vitos-haina/downloads
Patientenfürsprecher würden wir nicht als Kontrollorgan betrachten. Es gibt in der Forensik Haina einen, wobei 2011 auch von einem Rücktritt die Rede war wegen verweigerter Akteneinsicht trotz Schweigepflichtsentbindung (https://www.giessener-allgemeine.de/kreis-giessen/lich-ort848773/patientenfuersprecher-hoert-frustriert-12101396.html).
“Sprechzeiten alle 14 Tage hält Patientenfürsprecher Johannes Mayrl an der Klinik für forensische Psychiatrie Haina (Kloster) ab, dies habe sich bewährt und ein Kontakt zu den Patienten könne gut aufgebaut werden.”
https://www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?waid=172&modul_id=2&record_id=104433
und
https://www.vitos.de/gesellschaften/vitos-orthopaedische-klinik-kassel
3 https://www.fr.de/rhein-main/ein-gefuehl-voelliger-entmachtung-11053126.html
4 https://www.erepro.de/2018/04/17/die-vergessenen/ und
https://www.erepro.de/2018/07/28/psychiatrie-massregeln-mit-mass/
5 https://www.vitos.de/ueber-uns/was-uns-kennzeichnet/werte-und-leitbild
6http://starweb.hessen.de/starweb/LIS/servlet.starweb?path=LIS/PdPi_FLMore19.web&wp=WP19&search=DESKRF%3D%22PSYCHIATRISCHES+KRANKENHAUS%22+AND+%28%28DESKRF+NOT+%22%22%29+OR+%28VDESF+NOT+%22%22%29%29+AND+NOT+NOWEB%3DX
7 https://www.amazon.de/Forensische-Psychiatrie-zwischen-Wissenschaft-Praxis/dp/3954664259
8http://www.erepro.de/2014/05/12/300-000-menschen-mit-besonderen-belastungen-getotet/
9 https://www.dgsp-hamburg.de/service.html,
HGSP_Pressemitteilung_PsychKG_1212.2018.pdf)
10 https://www.behindertenrechtskonvention.info/
11 https://www.pipp.pro/
12 “Aufgrund des zustehenden ärztlichen Ermessens ist die hier angedachte Weisungsmöglichkeit durch die Fachaufsicht – zumindest im Wortlaut – bedenklich, da so in die ärztlichen Pflichten eingegriffen werden kann. Die Aufsichtsbehörde kann zwar nach 36 I HMRVG (Entwurf) i.v.m. 62 I HStrVollzG – zur Erfüllung ihrer Aufgaben – Daten abrufen, allerdings erscheint dann eine darüber hinausgehende Weisungsmöglichkeit in Behandlungsabläufe im Hinblick auf das ärztliche Ermessen sehr bedenklich.” Aus den “Stellungnahmen”, siehe Anmerkung 6
13 s.beispielsweise der Widerstand der Ärzte gegen das neue Psychotherapeutenausbildungsgesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn
14 Vitos_Forensibeiratsbericht_2015-2016_red.pdf
15 Ausschussvorlage SIA 19/24 eingegangene Stellungnahmen zu der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes – Drucks. 19/1195 –9
16 Was ist ASBK.PIPP? In den Angeleiteten Selbstbeforschungskursen (ASBK) werden die Entstehung, Vermeidung und Prävention von psychiatrischen Gefährdungssituationen mittels psychodramatischer Techniken und ExpertInnen-Fokusgruppen untersucht. Die in Gefährdungssituationen involvierten AkteurInnen können in den Selbstbeforschungskursen ihre eigene Praxis reflektieren, Gefährdungssituationen re-aktualisieren, Themen für die Forschung setzen, den Forschungsprozess überprüfen und erhalten praktische Anleitungen zur Reduktion von Zwang und Gewalt in der Psychiatrie. Die Kurse werden gefilmt und anschließend nach einem Arbeitsprogramm im Bereich srzp.pipp.pro ausgewertet.”
https://asbk.pipp.pro/
Die Vitos Klinik kann über die Untergebrachten frei verfügen.
Den Untergebrachten macht man ganz klare Ansagen:
Neuroleptika schlucken in sehr hohen Dosen, sonst keine Entlassung
Kritische Angehörige werden entfernt. Der Untergebrachte bekommt in der Vitos Kontaktsperre.
Die Ansage lautet: Für Ihre Entlassung ist es nicht förderlich, Kontakt zu Ihren Eltern zu haben.
Die Klinik kann alles behaupten, denn der Untergebrachte hat die Diagnos Schitzophrenie. Die Anstalt kann sich alles, wirklich alles erlauben. Die Zunft der Gutachter deckt sich gegenseitig. Entlassung ausgschlossen. Mit Betreutem Wohnen in die Chronifizierung?
Heinrich Schmitz in der Zeitung The European
Da die Kriterien für die Unterbringung sich nicht wie Blutalkoholwerte oder Geschwindigkeiten messen lassen, stellt die Entscheidung letztlich eine öffentlich-rechtliche Form von Hellseherei dar
Aus “Weiße Götter, Folterknechte?”, in: Neues Deutschland, 23.11.2013 (S. 18f, Auszüge)
Ausgerechnet Allen Frances, ein pensionierter Mitherausgeber der Psychobibel DSM (“Diagnostisches und Statistisches Manual Psychischer Störungen”) wettert in seinem Buch “Normal” gegen eine “Inflation” der Diagnosen: Aus jeder Verschüchterung werde gleich eine “Phobie”.
Aus dem Manuskript zur Sendung “Weggesperrt und zwar für immer”, auf: WDR5 Neugier genügt am 10.5.2010 (Kröber ist psychiatrischer Gutachter)
Sprecher
Über eine Freilassung entscheiden wohlgemerkt nicht die Gutachter, sondern Richterinnen oder Richter. In der Praxis aber folgen sie meistens den Einschätzungen der Sachverständigen. Denen wiederum ist sehr bewusst, dass eindeutige Vorhersagen über einen Rückfall nicht möglich sind. Dazu kommt: Werden die Entlassen dann rückfällig und begehen eine schlimme Tat, dann wird ein tendenziell positives Gutachten zum medialen Skandal. Kröber glaubt, dass dieser öffentliche Druck auch manche seiner Kollegen beeinflusst.
O-Ton – Kröber
Man exponiert sich viel stärker, wenn man sagt: “Jawohl, jetzt macht mal weiter, oder lasst ihn raus.” Bequemer, sicher, risikofreier, risikoärmer ist es, wenn man sagt: “Ja, soll der Nächste entscheiden, ich reich den Hut erst mal weiter, lasst das erst mal so. Und dann lasst den nächsten Gutachter entscheiden, ob er nun zusätzliche Freiheiten bekommt.” Also das ein Druck in diese Richtung besteht, kann man sicher nicht verneinen, und wenn man die Gutachten sieht, dann hat man hier und da auch den Eindruck, dass manche diesem Druck auch nachgeben und ängstlicher sind, als es eigentlich von der Sachlage her geboten ist.
PSYCHIATRIE IN HESSEN: TÄUSCHUNG, ZWANG, FIXIERUNG, RECHTSBRÜCHE
Vitos-Klinik und Fälle in Gießen
m Original: Vitos-Chef Müller-Isberner im Original
Zitate aus: Rüdiger Müller-Isberner/Sabine Eucker, „Praxishandbuch Maßregelvollzug“ (Hrsg., 2012, Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft in Berlin) … Achtung: Gescannter Text – kann trotz Korrekturlesung Fehler enthalten!
Komplettes Kapitel „Ethische Aspekte“ (Autor_innen: Müller-Isberner/Eucker, S. 253)
Maßregelvollzug ist eine freiheitsentziehende Maßnahme. Ober die Schwierigkeit des Arbeitens im Spannungs-feld des Doppelmandats von Besserung und Sicherung ist viel geschrieben worden (Shah, 1993). Erstaunlich wenig wurde hierbei aber dem Aspekt Rechnung getragen, dass sich aus dem Freiheitsrecht der Patienten (Art. 2 GG) für die Behandler die Verpflichtung ableitet, jene evidenzbasierten Verfahren zur Anwendung zu bringen, die sich in der (Psycho-)Therapieforschung als die signifikant wirksameren erwiesen haben (Grawe, Donati & Bernauer, 1995). Hieraus wiederum leitet sich unmittelbar die Verpflichtung zu ständiger fachlicher Fort- und Weiterbildung ab, wobei das erforderliche Wissen keineswegs ausschließlich im eigenen Sprachraum zu suchen ist.
Mit ethischen Dilemmata sind die im Maßregelvollzug Tätigen u. a. in folgenden Bereichen konfrontiert:
• Freiheitsrechte der Patienten vs. Sicherheitsinteressen der Bevölkerung,
• Grenzfragen der Schweigepflicht,
• ‚Macht’ über die Lockerungsgewährung/-versagung und Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen.
Auch der keineswegs seltene Missbrauch des psychiatrischen Maßregelvollzuges als verkappte Sicherungsverwahrung und das Fehlen wirksamer Behandlungsmethoden bei einigen Patienten (z. B. ‘psychopath’, Hare, 1991) wirft schwer lösbare ethische Fragen auf (Übersichten bei Shah, 1993; Müller-Isberner & Hodgins, 2000; Kielisch, 2005).
Zitate zu „Krankheit“ und Ursachen (S. 58f, Autor_innen: Müller-Isberner/Eucker)
Gene, Biologie & Co.
Das, was uns als Dissozialität imponiert, ist aus evolutionärer Sicht nichts anderes als eine schlechte Passung zwischen Individuum und Umwelt: In einer früheren Umwelt, in der die Konkurrenz um limitierte (Nahrungs )Ressourcen einen überwiegenden Anteil an Handlungsprozessen beanspruchte, stellten Verhaltensprogramme, die ein hohes Mag an Rücksichtslosigkeit, spontaner Aggressivität und hochentwickelten Raubstrategien beinhalteten, sich als höchst adaptiv, also vernünftig und das Überleben sichernd, dar.
Ungeachtet ihres überlebenswertes in einer primitiveren Umgebung sind Programme eines antisozialen Denk und Handlungsstils in unserer heutigen Kultur problematisch, da sie mit Gruppennormen kollidieren. Hochentwickelte Raub , Konkurrenz und Ausbeutungsstrategien, die in einer primitiveren Umgebung sinnvoll waren, passen nicht in die heutige Zeit einer hochindividualisierten und hochtechnologisierten Gesellschaft mit spezialisiertem kulturellen und sozialen Aufbau. Was dem Überleben unter primitiven Verhältnissen förderlich war, passt nicht in ein soziales Milieu, wird dort als ‚abnorm’ identifiziert und als ‚dissozial’ und ‚kriminell’ definiert. Es ist wichtig, sich diese Perspektive vor Augen zu halten. Sie erklärt, weshalb sich dissoziales Verhalten in der Evolution als durchaus erfolgreiches Verhaltensmodell er wiesen hat, das auch heute noch in vielen regionalen, politischen und kulturellen Kontexten Selektionsvorteile bietet (Übersicht und Literaturnachweis bei Müller Isberner, Eucker & Herpertz, 2002). …
Genetische Faktoren
Für das Vorhandensein eines erheblichen genetischen Faktors als Basis anti sozialen Verhaltens gibt es eine überwältigende Evidenz. So konnte gezeigt werden, dass genetische Faktoren zur Entwicklung von Kriminalität, aggressivem Verhalten, Impulsivität, einer dissozialen Persönlichkeitsstörung sowie zu Alkoholismus und Drogenabhängigkeit beitragen. …
Biologische Basis
… Neben den Persönlichkeitsmerkmalen Furchtlosigkeit, Reizhunger und Impulsivität stellen Auffälligkeiten im psychophysiologischen Reaktionsstil wichtige Prädiktoren für den frühen Beginn eines stabilen und ausgeprägten Delinquenzverhaltens dar. Neuere Befunde zu verminderten psychophysiologischen Reaktionen gegenüber emotionalen Reizen verweisen auf eine mangelhafte emotionale Hemmung aggressiver Impulse wie sie gewöhnlich aus Gefühlen des Mitleids mit potentiellen Opfern oder auch aus Angst vor Bestrafung resultiert (Übersicht und Literaturnachweis bei Müller Isberner, Eucker & Herpertz, 2002).
Es gibt deutliche Hinweise dafür, dass die Diagnosen:
• Störung des Sozialverhaltens im Kindes und Jugendalter’,
• Substanzmissbrauch’und
• antisoziale Persönlichkeitsstörung im Erwachsenenalter’
eine gemeinsame genetische Basis haben (Krueger et al., 2002). Andererseits wissen wir, dass Störung des Sozialverhaltens im Kindes und Jugendalter’ gehäuft bei Menschen auftritt, die später an einer schizophrenen, schizoaffektiven oder bipolaren Psychose erkranken. Ob auch hier eine gemeinsame genetische Basis anzunehmen ist, ist noch nicht geklärt (Moran & Hodgins, 2004; Hodgins, Tiihonen & Ross, 2005, Naudts & Hodgins, 2006).
Umweltgifte als Ursache (S. 60, Autor_innen: Müller-Isberner/Eucker)
Mehr als frühere Generationen dürfte die Nachkriegsgeneration Umweltgiften ausgesetzt gewesen sein, die das zentrale Nervensystem schädigen können. Derartige Schädigungen mindern die Fähigkeit zur Selbstkontrolle. Beispielsweise konnte gezeigt werden, dass eine Beziehung zwischen aggressivem Verhalten und Delinquenz junger Männer und deren Lebens Blei Belastung besteht. Dieser bislang wenig beachtete Aspekt der Schädigung der Nachkriegsgeneration durch Umweltgifte könnte einer der Gründe für ein generelles Ansteigen antisozialen Verhaltens dieser Generation sein. Er könnte auch das Ansteigen von Kriminalitätsraten in vielen Ländern während der gleichen Periode erklären (Übersicht und Literaturnachweise bei Müller Isberner, Eucker & Herpertz, 2002).
Kaum untersucht …
Psychosoziale Faktoren
Umweltbedingungen, die antisoziales Verhalten fördern, sind insgesamt weniger systematisch untersucht als biologische Faktoren. (S. 60, Autor_innen: Müller-Isberner/Eucker)
Spezifische Literatur zur psychiatrischen Kriminaltherapie ist erst in der Entstehung begriffen (Harris & Rice, 1997; Hodgins, 2000; Hodgins & Müller Isberner, 2000; Müller Isberner & Gretenkord, 2002; Rice & Harris, 1997; Rice et al., 1990), wobei wissenschaftliche Erkenntnisse nach wie vor wenig Eingang in die praktische Arbeit finden. Auch heute zeichnen sich nicht wenige Behandlungsprogramme dadurch aus, dass sie schlicht fehlen und im Falle ihres Vorhandenseins häufig schlecht implementiert, unzureichend evaluiert, theoretisch wenig begründet und unvollständig beschrieben und dokumentiert sind. (S. 69, Autor_innen: Müller-Isberner/Eucker)
Auf eine besondere Problematik muss aber hingewiesen werden: Es besteht aller Grund zu der Annahme, dass man die Ergebnisse von psychopharmakologischen Wirksamkeitsstudien nicht unkritisch auf die Klientel des Maßregelvollzuges übertragen darf. in solchen Studien sind Patientencharakteristika, die für die Klientel des Maßregelvollzuges typisch sind (lange Krankheitsdauer, Multimorbidität, Hostilität, Non Compliance) regelhaft Ausschlusskriterien. Gerade solche Aspekte des Wirkprofils, die kriminaltherapeutisch besonders interessant sind (Einfluss auf Aggressivität und Hostilität), werden meist gar nicht erst erfasst. Entsprechende gezielte Studien zu diesen Fragestellungen an der Klientel des Maßregelvollzuges lässt das deutsche Arzneimittelgesetz nicht zu. (S. 70f, Autor_innen: Müller-Isberner/Eucker)
Empirisches Wissen darüber, wie sich Größe und Organisationsform kriminaltherapeutischer Institutionen auf therapeutische Effizienz und Wirtschaftlichkeit auswirken, fehlt weltweit. (S. 87, Autor_innen: Müller-Isberner/Eucker)
Trotz der hohen praktischen Relevanz ist die Gruppe der therapeutisch nicht erreichbaren Patienten des psychiatrischen Maßregelvollzuges kaum empirisch untersucht. (S. 137, Autor_innen: Müller-Isberner/Eucker)
In der Bundesrepublik haben sich eine Vielzahl von teils deutlich unterschiedlichen Behandlungs- und Versorgungsmodellen etabliert. Hier böte sich die Möglichkeit vergleichender Evaluationen zu Effizienz und Effektivität der unterschiedlichen Ansätze. Die Notwendigkeit solcher Evaluationen ist evident und wurde beschrieben (Hodgins, 2002), gleichwohl fehlen sie. (S. 139, Autor_innen: Müller-Isberner/Eucker)
Patienten, die an einer Schizophrenie leiden, stellen die größte Patientengruppe im psychiatrischen Maßregel-vollzug dar, im hessischen Maßregelvollzug umfasst diese Gruppe jetzt 50% aller Patienten, nachdem ihr Anteil an den Einweisungen in den letzten 20 Jahren ständig zugenommen hat (Müller Isberner er al., 2006). Schizo-phrene Rechtsbrecher sind die Hauptursache für die europaweit zu beobachtende Zunahme forensischer Be-handlungsplätze (Hodgins et al., 2007a).
Was wissen wir über die Schizophrenen im Maßregelvollzug? Bemerkenswert wenig: …. (S. 147, Autor_innen: Müller-Isberner/Beate Eusterschulte*/Hilla Müller) *Nachfolgerin von Müller-Isberner ab 2017
Der Anteil der Frauen in den forensischen Kliniken in Deutschland beträgt lediglich 5 bis 10%. Obwohl es mitt-lerweile vielerlei Forschungen zur Frage von Geschlechterunterschieden gibt, wurde Fragen bezüglich der weiblichen Population in den forensischen Kliniken bisher wenig Aufmerksamkeit geschenkt. (S. 173, Autorinnen: Petra Bauer/Claudia Knörnschild)
… und willkürlich
Da im internationalen Vergleich, aber auch innerhalb derselben Jurisdiktion ,Erheblichkeitsschwellen’ und ,Schuldfähigkeitsstandards’ erheblich variieren, lassen sich von der Klientel Untergebrachter kaum verallgemeinernde Aussagen machen. (S. 65, Autor_innen: Müller-Isberner/Eucker)
„Krankheits“typen
Dissozialität
Von ihrem äußeren Erscheinungsbild her kann Dissozialität sehr vielgestaltig sein. Die Bandbreite des dissozia-len Verhaltens variiert zwischen kleinen Lügen und Betrug in großem Stil, Manipulationen und parasitärer Aus-beutung, kleinen Sticheleien über Bedrohung bis hin zu offenen Tätlichkeiten und brutaler Aggression. Dissozia-lität kann sich in einfacher rezidivierender Delinquenz ohne psychopathologische Auffälligkeiten bis hin zu schwer konfliktträchtigen Verhaltensweisen, die in einem erkennbaren Zusammenhang mit psychopathologisch relevanten Auffälligkeiten der Persönlichkeit stehen, zeigen. (S. 66, Autor_innen: Müller-Isberner/Eucker)
„Krankheits“bild Dissozialität entspricht dem Leitbild des Kapitalismus!
Die konditionale Annahme dissozialer Menschen lautet: Wenn ich andere nicht herumstoße, manipuliere, ausbeute oder angreife, bekomme ich nie das, was ich verdiene’. Instrumentelle oder imperative Annahmen sind: über-wältige den Anderen, bevor er dich überwältigt’, Du bist jetzt dran’, Greife zu, du verdienst es’, Nimm dir, was du kannst’. (S. 67, Autor_innen: Müller-Isberner/Eucker)
Patient_innenwillen und Zwang
Eigentlich: Patient_innenwillen vorrangig (steht selbst im Buch, aber von anderem Autor):
In der einstweiligen Unterbringung nach § 126a StPO darf der Beschuldigte nicht gegen seinen Willen behandelt werden, auch wenn es medizinisch angezeigt erscheint. (S. 5, Autor: Thomas Wolf)
Tatsächlich: Klinik oder Justiz bestimmen
Behandlungserfolg misst sich in der Behandlung psychisch kranker Rechtsbrecher nicht an den individuellen Anliegen und Zielen des Patienten, sondern an den normativen Vorgaben des gesetzlichen Auftrages zur Behandlung des Patienten. (S. 91, Autor_innen: Müller-Isberner/Eucker)
Im Rahmen der psychopharmakologischen Behandlung kommt den rechtlichen Rahmenbedingungen eine besondere Bedeutung zu. Grundsätzlich hat der Untergebrachte hinsichtlich der Anlasserkrankung einen Rechtsanspruch auf eine Behandlung, wobei der behandelnde Arzt in der Auswahl und der Art des Einsatzes seiner Mittel ein Ermessen hat und zwar innerhalb dessen, was die anerkannten Grundsätze der ärztlichen Wissenschaft ihm vorschreiben. … Letztlich bedeuten alle Formulierungen, dass kein Anspruch des Untergebrachten auf eine spe-zielle Behandlungsmaßnahme besteht, sondern nur eine nach dem Stand der Wissenschaft.
Auf der anderen Seite geben die Maßregelvollzugsgesetze nicht nur einen Anspruch auf Behandlung, sondern auch eine Rechtsgrundlage für die Behandlung, d.h. die Ermächtigungsgrundlage, die für den Eingriff in die Rechte des Patienten nötig ist. Eine Heilbehandlung kann die körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II GG) und das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 1 I, 2 I GG) beeinträchtigen. (S. 206, Autorinnen: Beate Eusterschulte/Hilla Müller/Anne Rohner)
Die Zulässigkeit einer Zwangsbehandlung eines nach § 63 StGB Untergebrachten richtet sich ausschließlich nach den landesrechtlichen Unterbringungsvorschriften, die von Bundesland zu Bundesland variieren (OLG Hamm, Beschluss vom 23.10.1986). Die Frage der Zwangsbehandlung tritt erst dann auf, wenn der Patient trotz Aufklärung keine Einwilligung zur medikamentösen Behandlung erklärt. Dabei ist grundsätzlich zu beachten, dass eine Verabreichung durch Täuschung bzw. eine heimliche Verabreichung als Verstoß gegen die Menschenwürde angesehen wird. Die Verabreichung darf nur auf Anordnung des Krankenhausarztes und unter dessen Aufsicht geschehen. Die Therapiewahl ist primär Sache des Arztes, dem die Rechtsprechung hier innerhalb dessen, was die anerkannten Grundsätze der ärztlichen Wissenschaft ihm vorschreiben, einen Ermessensspielraum zuschreibt. …
In diesem Zusammenhang ist im März 2011 eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergangen, die sich erneut mit der Zwangsbehandlung mit Neuroleptika und der Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlage (hier Rheinland Pfalz) befasst (BVerfG, 2 BrR 882/09 vom 23.03.2011). Das Gericht fordert den Landesgesetzgeber auf, die gesetzliche Regelung klarer zu fassen, insbesondere auch die Anforderungen an das Verfahren festzu-legen. Die Zwangsbehandlung an sich kann auch nach dieser Entscheidung unter engen Bedingungen gerechtfer-tigt sein. Es bleibt abzuwarten, wie die einzelnen Bundesländer auf die Entscheidung reagieren werden. …
Auch spielt die Therapiefreiheit des Arztes eine Rolle, weshalb die Wahl der Behandlungsmethode primär Sache des Arztes ist. (S. 210f, Autorinnen: Beate Eusterschulte/Hilla Müller/Anne Rohner, fehlerhafte Quellenangabe zum BVerfG im Original, muss „BvR“ heißen)
Patient_innen sprachlich wie eine Maschine
…der Patient sollte von der Klinik entsprechend eingestellt werden. (S. 11, Autor: Thomas Wolf)
Nachdem durch die Aufnahmeprozedur i. e. S. sozusagen der “äußere Rahmen” geschaffen wurde, geht es nun im nächsten Schritt darum, den neuaufgenommenen Patienten in den Behandlungsprozess der Maßregelvollzugsklinik zu integrieren. Umgangssprachlich formuliert: Der Patient soll befähigt werden, den Anforderungen einer Behandlung gerecht werden zu können. (S. 186, Autorinnen: Sabine Eucker/Petra Bauer)
Unterbringung, Freiheitsentzug
Dauer
Schnell drin … doch zäh, wenn es ums Rauskommen geht
Das Gegengewicht zur unbefristeten Dauer findet sich in der Prüfung der Notwendigkeit der Fortdauer, bei § 63 StGB jährlich, bei § 64 StGB halbjährlich. Die Fristen einzuhalten ist Aufgabe der StA13. Sie hat die Jahresstel-lungnahme der Klinik rechtzeitig (ca. sechs Wochen vor Ablauf) einzufordern und legt mit einem eigenen Antrag die Akten der StVK vor14. Hier ist zu entscheiden, ob ein Pflichtverteidiger erforderlich ist (zu dessen Person der Untergebrachte erst zu befragen ist und dem dann die Akten vorgelegt werden müssen), ob ein externes Gut-achten einzuholen ist (auch zur Person des Gutachters sind alle Verfahrensbeteiligten zu hören, und natürlich der Sachverständige selbst), ob die Anhörung durch die gesamte Kammer oder ein Bericht erstattendes Mitglied durchzuführen ist, es ist der Termin zu bestimmen und durchzuführen und sodann die Fortdauerentscheidung zu fertigen. Das dauert alles seine Zeit, Ungeduld ist nicht am Platze, der Patient sollte von der Klinik entsprechend eingestellt werden. (S. 11, Autor: Thomas Wolf)
Einziges Ziel: Nicht mehr gefährlich (erreichbar auch durch lähmende Chemie)
Bei dem psychisch kranken Rechtsbrecher ist ein Zustand zu erreichen, bei dem an die Stelle der Erwartung erheblicher rechtswidriger Taten die Erwartung tritt, dass nunmehr keine solchen Handlungen mehr geschehen. Behandlung ist somit nicht Selbstzweck, sondern hat der Verbesserung der Kriminalprognose zu dienen. Ist diese hinreichend gebessert, ist der stationäre Behandlungsauftrag erledigt. (S. 53, Autor_innen: Müller-Isberner/Eucker)
Doppel- und Zusatzbestrafung bei Kombination von Strafe und Maßregelvollzug
Zu den rechtlichen Bedingungen ist zu sagen:
• Die Unterbringung nach § 63 StGB ist unbefristet. Sie ist damit formal neben der lebenslangen Freiheitsstrafe und der Sicherungsverwahrung die schärfste Sanktion des StGB.
• Sie beginnt mit der Aufnahme in die richtige Anstalt; der Aufnahme und der Entlassungstag zählen voll, was z.B. bei der Krisenintervention zu beachten ist.
• Eine im selben Urteil ausgesprochene Strafe wird durch die Zeit des Vollzuges der Maßregel teilweise erledigt, es findet also eine (Teil )Anrechnung statt, und zwar so lange, bis zwei Drittel der Strafzeit solcherart erledigt sind, § 67 Abs. 4 StGB, in. a.W., das letzte Dritte der Strafe bleibt immer bestehen und wird ggf. zusammen mit der weiteren Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung ausgesetzt. Wenn zwei Drittel der Strafe allerdings schon vor Beginn des Maßregelvollzuges erledigt sind, z.B. durch Untersuchungshaft oder einstweilige Unterbringung nach § 126a StPO, dann kann man nichts mehr anrechnen. Die Beschrän-kungen der Anrechnung sowie die fehlende Befristung der Maßregeldauer führen immer wieder zu Missverständnissen bei den Untergebrachten (zwei Jahre Strafe, aber schon fünf Jahre Maßregel!).
Hier kann ein erhebliches Problem entstehen, wenn eine Strafe aus einem anderen Urteil noch nicht vollstreckt ist: Weil sie mit dem Verfahren, in dem die Unterbringung nach § 63 StGB verhängt wurde, nichts zu tun hat, kann die Zeit der Unterbringung auch nicht auf sie angerechnet werden. Eine Strafe kann aber frühestens nach der Hälfte ihrer Verbüßung zur Bewährung ausgesetzt werden, § 57 Abs. 2 StGB, bei Strafe und Unterbringung in demsel-ben Urteil § 67 Abs. 5 StGB. So kann es geschehen, dass der Untergebrachte eigentlich entlassungsreif ist, aber aus dem anderen Verfahren noch Strafe offen hat. Manchmal kann es sinnvoll sein, die andere Strafe in Unter-brechung der Unterbringung zu erledigen (bis zur Hälfte), manchmal gelingt es, diese Strafe im Wege der Gnade zur Bewährung aussetzen zu lassen; darüber entscheidet alleine die StA als Gnadenbehörde, allerdings nach Anhörung der StVK. (S. 10f, Autor: Thomas Wolf)
Die Unterbringung in einer Maßregel stellt nach allgemeiner Meinung ein ,Sonderopfer’ dar, das ein Straftäter, bei dem bestimmte Umstände vorliegen (Hang zu Straftaten bei § 66 StGB, Sucht bei § 64 StGB, psychisch kranker Zustand bei § 63 StGB) hinnehmen muss, was unter Umständen zu einem weit über das Maß der Schuld hinausgehenden Freiheitsentzug führen kann. (S. 47, Autor_innen: Müller-Isberner/Eucker)
Behandlung psychisch kranker Rechtsbrecher unterscheidet sich grundlegend von der gängigen Behandlungspraxis in anderen Kontexten. Nicht der erkrankte Patient ist der Auftraggeber, sondern die Gesellschaft. Behand-lungsanlass ist nicht das Leiden des Patienten, sondern das Leiden der Gesellschaft unter dem Patienten. Der Behandlungsauftrag ist nicht primär die Gesundung des Patienten, sondern die Sicherung der Gesellschaft vor diesem Patienten. Pointiert formuliert, die Gesundung des Patienten ist in der Behandlung psychisch kranker Rechtsbrecher nur Mittel zum Zweck’. Behandlung und Behandlungserfolg liegen nicht nur in der Verantwortung des Patienten, sondern in der der Behandler, die die rechtlichen Mittel haben, eine Behandlung gegen den Willen des Patienten auch dann, wenn der Patient nicht krankheitsbedingt eigengefährdet ist, durchsetzen zu können. Der Behandlungserfolg entscheidet über den weiteren Freiheitsentzug des Patienten. Die Behandlung psychisch kranker Rechtsbrecher findet in einem öffentlichen Kontext aus Behandlern, Patienten, Justiz, politischen Entscheidungsträgern und Öffentlichkeit statt, nicht in dem gesetzlich geschützten Vertrauensverhältnis der Arzt Patient Dyade. Behandlungserfolg misst sich in der Behandlung psychisch kranker Rechtsbrecher nicht an den individuellen Anliegen und Zielen des Patienten, sondern an den normativen Vorgaben des gesetzlichen Auftrages zur Behandlung des Patienten. (S. 90f, Autor_innen: Müller-Isberner/Eucker)
Obwohl die selbst wissen: Freiheit ist besser als Einsperren
Die Meta-Analysen der Straftäterbehandlung zeigen, dass erfolgreiche Programme multimodal, hochstrukturiert, behavioral oder kognitiv behavioral und intern valide sind, mit Enthusiasmus betrieben werden, eher in Freiheit als in Institutionen stattfinden und eher auf hohe, denn auf niedrige Risiken zielen. Es werden Methoden angewandt, die dem handlungsorientierten Lernstil von Straftätern gerecht werden: Modelllernen, Rollenspiele, abgestufte Erprobung, Verstärkung, konkrete Hilfestellungen, Ressourcen Bereitstellung und kognitive Umstrukturie-rung. Diese Interventionen zielen nicht auf irgendwelche Persönlichkeitsauffälligkeiten, sondern auf solche Klientenmerkmale, die nach dem empirischen Kenntnisstand kriminogene Faktoren sind. (S. 81, Autor_innen: Mül-ler-Isberner/Eucker)
https://www.projektwerkstatt.de/index.php?domain_id=1&p=11261
Die Vitos-Kliniken wollten sich auf Anfrage der FR nicht zu dem Fall äußern, da dieser derzeit gerichtlich geklärt werde.„Sie packten mich zu acht und fesselten mich ans Bett“, erinnert sich Müller. Nachdem sie ihm die Spritze gegeben hatten, habe er fünf bis sechs Stunden dagelegen, bis er wieder losgebunden worden sei. Ein traumatisches Erlebnis sei das gewesen. „Am nächsten Tag begannen die Gangstörungen“, sagt Müller. Doch die Ärzte, die von Janso nach eigenen Angaben sofort darüber informierte, hätten gesagt, er sei nur schwach wegen der zu geringen Nahrungsaufnahme. Zwar kam der Appetit wieder, aber die Gangstörungen blieben, berichtet Müller. Umso schockierter sei er gewesen, als er am 11. Januar eine zweite Spritze mit Ciatyl verabreicht bekommen sollte. Als er sich weigerte, hätten ihm die Ärzte gedroht, ihn erneut zu fixieren.
Doch die zweite Spritze machte laut Müller alles noch schlimmer. Nach der ersten habe er noch ohne Rollator laufen können, „nach der zweiten musste ich die Beine hinterherziehen. Diese sinnlose Spritze zerstörte mein Leben.“ Schlimm sei gewesen, dass ihm niemand geglaubt habe. Die Physiotherapeuthin habe ihn als „faul“ bezeichnet, behandelnde Ärzt:innen hätten die Problematik als in der Literatur nicht dokumentiert bezeichnet. Dabei werden im Beipackzettel von Ciatyl-Depot entsprechende Störungen als häufige Nebenwirkungen genannt, wie bei der Parkinsonschen Erkrankung etwa Zittern, Steifheit und Bewegungslosigkeit sogar als sehr häufig.https://www.fr.de/rhein-main/darmstadt/darmstaedter-klagt-gegen-klinik-spritze-zerstoerte-mein-leben-90083761.html
Am 2.1.20 erhielt EREPO eine weitere Mail mit dem Betreff:
“Team Wallraff sei gedankt jetzt kann uns die Aufsichtsbehörden und die sogenanten Ärzte der Vitos Klinik nicht mehr als Lügner darstellen. Vitos Klinik
Vitos Klink Durch Zwangsbehandlung der Vitos Klinik im rollstuhl. Das sind keine Einzelfälle und im Landtag bzw. Sozialministerium seit Jahren bekannt.
Frau Nöcker vom Sozialministerium scheint es nicht zu interessieren.So geht es in der Vitos zu
Behinder durch die Vitos Klinik hessencham Vitos Klinik
https://www.youtube.com/watch?v=HEx4iZSBkW0
Personal im Maßregelvollzug ist eine Schande für den Stand der sich Pfleger nennt. Die Pfleger und soganannte Ärzte trinken den ganzen Tag Kaffee und rauchen. sie lachen über Pateinten und notieren in Ihren Dokumentationen nur Lügen. Sie schleifen Patienen auf dem Flur in den Bunker. Falls einer noch Wehrhaft ist der wird nach Riedstadt abgeschoben. Riedstadt soll noch schlimmer sein als Haina und Gießen und das ist für die Untergebrachten schon die Hölle.
“Immer wieder ist in den Kommentaren zu unseren beiden Artikeln über die „Vergessenen“ im Maßregelvollzug die Rede von der Vitos Klinik Haina.
Wie zuletzt: „l am with you in Haina“…1
Wir wollten wissen, was ist eigentlich „Haina“?
Wikipedia sagt:
„Haina (Kloster) ist eine Gemeinde im nordhessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg“ mit 3455 Einwohnern.
Zur „Geschichte“ des Ortes findet man dort das Foto eines Mahnmals mit diesem Text:
„Mahnmal der Euthanasie-Opfer auf dem Waldfriedhof der Gemeinde Haina(Kloster)“ mit der Inschrift:
„Zur Erinnerung an die hilflosen Kranken, die in der Zeit des Nationalsozialismus 1933–1945 hier starben. Ihr Tod ist uns Mahnung und Verpflichtung.“
„Das ehemalige Zisterzienserkloster in Haina“ – so Wikipedia weiter – „ist eine der bedeutendsten gotischen Klosteranlagen Hessens….1527 wurde das Kloster durch Landgraf Philipp von Hessen aufgehoben und in ein Landeshospital umgewandelt.
Es wurde zu einem Hospital für arme Kranke, Gebrechliche und Blödsinnige des männlichen Geschlechts eingerichtet.“ Wikipedia erwähnt dann 11 Namen der Mitarbeiter von 1863, aber über die Euthanasieverbrechen von vor nicht mal 80 Jahren findet sich nichts weiter, keine Namen, keine Zahlen.
„Im ehemaligen Kloster befindet sich heute ein psychiatrisches Krankenhaus nebst Psychiatriemuseum.,“
In dem Qualitätsbericht 2018 der Vitos Ambulanz für Forensik in Haina heißt es „Beschwerden gab es keine“. In dem aufwendigen Qualitätsbericht der forensichen Klinik ist von Beschwerden nicht die Rede, während in einer Orthopädischen Vitos-Klinik die Patienten um „Mitwirkung“ gebeten werden im Rahmen eines Beschwerdemanagements.2
Verschweigt die Klinik die verzweifelten Beschwerden, die man bei EREPRO in den Artikeln und Kommentaren sowie an vielen anderen Stellen im Internet lesen kann?
Ein Artikel über die Vitos Forensik Haina in der Frankfurter Rundschau mit dem Titel “Ein Gefühl völliger Entmachtung”3 sei stellvertretend für die vielen Klagen über Haina zitiert. Ein Journalist, Dennis Stephan, war versehentlich unschuldig für 4 Monate im Maßregelvollzug Haina und Gießen inhaftiert worden, und forderte später anlässlich der Anhörung zur Änderung des Hessischen Maßregelvollzugsgesetzes “Weg mit der unmenschlichen Zwangsbehandlung”. „Selbst die schlimmste Tat rechtfertigt nicht die Unterbringung im Maßregelvollzug“.https://www.erepro.de/2019/07/23/die-vergesssenen-iii-haina/
Dr. Gerhard Strate schrieb schon in seinem Buch forensische Psychiatrie die schmuddelecke der Psychiatrie
Todesfälle werden vertuscht.- Die Menschen dort haben keine Lobby«
Es sind keine Einzelfälle warum unternehmen Sie nichts gegen diese Zustände. Film über die forensische Psychiatrie von SWR unglaublich wie diese sogenannten Ärzte mit Menschen umgehen
https://www.youtube.com/watch?v=0Fg7ja9xD44
Da der Patient polnischer Staatsbürger ist, gelang es der Mutter, ihn per Gerichtsbeschluss aus der Klinik zu befreien und mit ihm nach Polen zu ziehen. Möglich war das, weil der Patient gar nicht psychisch krank ist, wie mit der Diagnose Schizophrenie” seitens der Klinik behauptet wurde, sondern an einem Schädel-Hirn-Trauma infolge eines Unfalls leidet, wodurch er zum Pflegefall wurde. Uns liegen sämtliche Dokumente vor, die diese Fehldiagnose eindeutig belegen.
Dennoch wurde er in der “Klinik” wie ein gefährlicher Schwerverbrecher behandelt. Die Fixierung mit Handschellen aus Metall ist jedoch auch dann noch mehr als fragwürdig. Wenn er schon fixiert werden soll, warum werden dabei nicht die gültigen Standards eingehalten und medizinische Fixiergurte verwendet? Wie ist es möglich, dass in einem deutschen “Krankenhaus” ein Patient derart verwahrlost wirkt?
Im Gespräch mit der Mutter, die bei Besuchen streng kontrolliert wurde und sich vor dem
Ich war in Gießen bei einer Veranstaltung dabei, und wir waren über diesen Bericht schockiert, dass Menschen Inder Vitos KLinik nichts zu trinken bekommen und aus Verzweiflung aus der Toilette trinken.
Wer sich bei Ihnen den Petitionsmitglieder beschwert wird schwer bestraft. Der Patient T.T hat eine Petition eingereicht und wurde anschließend grausam schikaniert.
Erschüttert waren sowohl die Referenten als auch die gesamte Zuhörerschaft, als die Psychologin Andrea Jacob – M. A., EILLM University, die als klinische, neuropsychologische, pädagogische, kriminalistische und forensische Psychologin seit 2008 über 300 Gutachten und Gerichtsakten analysiert hat – den Fall Dennis Stephan schilderte. Der Linke-Politiker soll während seines Aufenthaltes in einer Psychiatrischen Klinik, in die er zwangseingewiesen worden war, aus der Toiletten-Schüssel getrunken haben. Durch die Praxis der Klinik, in der „gesicherten“ Einzelunterbringung die Flüssigkeit zu rationieren, war er zu diesem Verhalten gezwungen worden, um sein Überleben zu sichern.
Just an dieser Stelle des Vortrages meldete sich ein Zuhörer zu Wort und schockte die Anwesenden mit dem Satz: „Ich habe auch aus der Kloschüssel getrunken!“ Der Zuhörer, Tom Theiß mit Namen, erzählte ARCHE, er sei derzeit in Hayna in der Psychiatrischen Klinik untergebracht und bestätigte mit seinen Worten und durch seine am eigenen Leib gemachten Erfahrungen die Schilderung der Psychologin.
Einen der informativsten Höhepunkte der Fachkonferenz bildete die Rede von Gustl Mollath, der als Gastreder in Begleitung von Dr. Braun zu Besuch kam. Klare Stellung bezog der jahrelang Justiz- und Psychiatrie-Gebeutelte zu den Zuständen in Psychiatrischen Kliniken, in Justiz und Gutachterwesen, weil er eben dort gravierende und auch in Verbindung mit körperlicher Gewalt extrem menschenverachtende Erfahrungen gemacht hat.
ARCHE TV machte Filmaufnahmen vom Symposium. Sobald die Filme, Reden und Powerpoint-Präsentationen der Referenten vorliegen, werden wir erneut berichten. http://www.archeviva.com/spitzenkraefte-in-giessen-schicken-justiz-und-psychiatrie-auf-die-anklagebank/
Die Menschen dort haben keine Lobby«
Folterähnliche Zustände in der Psychiatrie? Kritiker erheben Vorwürfe gegen Vitos-Kliniken in Gießen und Haina. Gespräch mit Jörg Bergstedt
sie erheben schwere Vorwürfe zu Willkür, Isolation und Verbrechen in der Psychiatrie. Am Donnerstag luden Sie zur Debatte, um dies am Beispiel der geschlossenen Anstalten der Vitos Kliniken in Gießen und Haina zu verdeutlichen. Wie lautet Ihre Kritik?
In meiner Ton-Bilder-Schau geht es um menschenrechtlich nicht zu rechtfertigende Zustände. Mehr als 130.000 Menschen werden pro Jahr bundesweit gegen ihren Willen psychiatrisch zwangsbehandelt – nach Zahlen der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde, DGPPN. Solche »Behandlungen« haben es in sich. In den Kliniken gibt es qualvolle Unterwerfungsrituale, bei denen die eine Seite alle Macht hat, die andere keine. Vor allem aus Unterlagen von Klinikchefs selbst aus den vergangenen Jahren kann man das erkennen. All das gibt es schwarz auf weiß: Der Wille des Patienten würde gar nichts zählen, schrieb etwa der ehemalige Leiter der forensischen Psychiatrie Gießens, Rüdiger Müller-Isberner, in einem Brief an die Vorsorgebevollmächtigte eines Gefangenen – und erteilte ihr zugleich Hausverbot.
Einig ist man sich: »Das Ob und Wie bestimmt sich aber nicht nach dem Wunsch des Patienten bzw. sonstigen Bevollmächtigten, sondern erfolgt durch die hiesigen Behandler«, heißt es in einem weiteren Schreiben, das neben Müller-Isberner auch der derzeitige ärztliche Direktor Volker Hofstetter unterschrieb. Mit Übergabe der Leitung im März 2017 an Beate Eusterschulte bekannte sich die Klinik zum Wirken des Ex-Leiters: »Der Name Rüdiger Müller-Isberner ist in der Welt untrennbar mit unserer Vitos-Klinik verbunden.«
Hat sich also nichts geändert?
Nein. In einer Presseerklärung im März dieses Jahres beklagte Rechtsanwalt Tronje Döhmer die unhaltbaren Zustände in der Vitos-Klinik Gießen. Er forderte, seinen Mandanten in einem anderen psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Begründung: Zum Zeitpunkt des 25. Februar 2018 habe dessen Unterbringung im Bunker bereits 117 Tage angedauert. Die Verantwortlichen der Vitos-Klinik in Gießen hätten angeordnet, ihm weder Hygieneartikel, noch frische Kleidungsstücke auszuhändigen. Sowie weiterhin, dass der Beschuldigte während des täglichen, maximal einstündigen Hofganges Handfesseln, einen Bauchgurt und Fußfesseln tragen muss.
Am 2. März sei zudem bestimmt worden, dass der Beschuldigte weder mit seiner Betreuerin, noch mit seiner Mutter telefonieren darf. Deren Telefonnummern würden gesperrt; letztere dürfe ihn auch nicht mehr besuchen.
Sie sprechen von kriminellen Handlungen im Psychiatriebetrieb. Wie dokumentieren Sie diese?
Ich habe zahlreiche Materialien in den vergangenen Jahren gesammelt. Sie stammen aus Lehrbüchern, Briefwechseln, Interviews und eigenen Veröffentlichungen der Kliniken. Ich zitiere aus Gerichtsverfahren, in die ich als Laienverteidiger involviert war; dokumentiere, wie Verantwortliche versucht haben, mich zum Schweigen zu bringen. All diese Informationen habe ich ausgewertet.
Erschreckend unverschleiert geht daraus hervor, welche brutalen Dinge sie dort tun. Müller-Isberner schrieb anlässlich der Neufassung des Maßregelvollzugsgesetzes in Hessen an die Landesregierung, weshalb er das Gesetz begrüßt: Disziplinierungsmaßnahmen – also Fixieren, Isolieren im Bunker und Ähnliches – all das, was er bisher getan habe, habe nun »lediglich teilweise endlich eine Rechtsgrundlage«: Bis dahin waren also Freiheitsberaubung und anderer Rechtsbruch ohne selbige geschehen. Ich hatte Strafanzeige gestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte aber dabei »keine strafbare Handlung entdecken« können.
Sie erklären also, leitende Ärzte scheuten sich nicht, eigene Verbrechen offenzulegen?
Ja, obendrein sitzen sie ständig im Gericht und schreiben Gutachten, um die Betten der eigenen Kliniken zu füllen. Möglich ist all das aufgrund des geringen öffentlichen Interesses und weil die Menschen dort nahezu keine Lobby haben.
Weshalb ist das so?
Wer in einer Lebenskrise ist, hat kaum mehr ein soziales Umfeld. Angehörige, Freunde oder andere Menschen von außerhalb, die sich solidarisieren und dagegen auflehnen, gibt es selten. Psychisch Erkrankte werden meist mit Medikamenten ruhiggestellt. Berichten sie nach dem Klinikaufenthalt von folterähnlichen Zuständen, heißt es oft: Sie bildeten sich das bloß ein. In den 70er Jahren gab es eine Antipsychiatriebewegung. Es kann jeden treffen: Wir müssen eine Debatte über die Missstände initiieren.
Jörg Bergstedt ist Politaktivist in der Projektwerkstatt Saasen
Vitos Klinik gemeinützige
Hessischer Maßregelvollzug Entlassung durch vorzeitiges Ableben
https://oedipus-online.de/wp-content/uploads/2018/05/Amigo-VI.pdf
mit freundlichen Grüßen
A. Lange
Die Mail enthielt folgenden Anhang:
Eberstädter behindert nach Zwangsspritzen
Marco Müller ist seit einer Behandlung mit Psychopharmaka in einer Heppenheimer Klinik auf
Gehhilfen angewiesen. Seinen Fall hat er als Petition in den Hessischen Landtag eingebracht.
Von Alexandra Welsch
Mitarbeiterin Lokalredaktion Darmstadt
Der Eberstädter Marco Müller ist seit einer Zwangsbehandlung vor zwei Jahren in der Vitos-Klinik
Heppenheim auf Gehhilfen angewiesen. Foto: Andreas Kelm
DARMSTADT – Marco Müller ist erst 38 Jahre alt, doch er bewegt sich wie ein alter, gebrechlicher
Mann. Wie in diesem Moment in seinem Wohnzimmer: Schwer erhebt er sich vom Sofa, mit den
Händen am Rollator zieht er sich hoch, sammelt sich kurz und läuft los. Ganz langsam, ein Fuß vor
den anderen – tapsend. Der Eberstädter ist nicht nur motorisch stark eingeschränkt, er spricht auch
verlangsamt. Doch in dem, was er sagt, ist er klar. “Ich bin in die Klinik reingegangen und im
Rollstuhl wieder raus”, bringt er auf den Punkt, was ihm vor fast drei Jahren wiederfahren ist:
Während eines Aufenthalts in der Psychiatrie der Vitos-Klinik in Heppenheim hat er unter Zwang
ein Neuroleptikum gespritzt bekommen und danach starke Gangstörungen entwickelt. Für ihn liegt
auf der Hand, dass die Spritzen Schuld sind und die Klinik ihn fahrlässig geschädigt hat: “Die haben
mir mein Leben zerstört.”
Seinen Fall hat er als Petition in den Hessischen Landtag eingebracht. Darin fordert er vor allem
eine Stärkung der Rechte von Psychiatriepatienten und weniger Medikamenteneinsatz. Aktuell
beschäftigt sich das Sozialministerium damit. Marco Müller ist kein Polterer, er spricht ruhig und
reflektiert, als er seine Geschichte erzählt. Er lässt nicht aus, dass er seit 20 Jahren immer wieder an
Psychosen gelitten und psychoaktive Drogen genommen hat. In Behandlung war er deshalb schon
oft, auch in der Heppenheimer Klinik. In diesem Fall ist er dort gewesen, weil er unter einem
Vergiftungswahn gelitten und deswegen seit Wochen das Essen und Medikamente verweigert hat.
Bewegungsstörungen als Nebenwirkung
Am 28. Dezember 2016 wurde ihm per gerichtlich genehmigter Zwangsbehandlung das
Neuroleptikum Ciatyl-Depot 300 mg gespritzt mit dem Ziel, bei dem abgemagerten Patienten den
Appetit anzuregen. “Das ist ja alles verständlich, ich hatte Wochen nichts gegessen”, sagt er – auch
wenn die dabei angewandte Fixierung ans Bett schrecklich gewesen sei. Aber was dann folgte, sei
viel schlimmer. Beim Aufstehen am nächsten Tag habe er nicht mehr richtig gehen können und
stark geschwankt. Doch auf Nachfrage habe es geheißen, das seien Folgen der Mangelernährung.
Das habe auch seine Freundin gesagt bekommen, als sie das Personal und einen Arzt auf die
Gangstörung ansprach. Dabei gehörten solche als Ataxie bezeichneten Bewegungsstörungen zu den
Nebenwirkungen des Medikaments. “Aber das hat die gar nicht interessiert”, stellt die
Heilpädagogin fest. “Es hieß, er müsse nur zu Kräften kommen.”
ANSPRECHPARTNER
Zwangsbehandlungen und der Einsatz von Psychopharmaka in der Psychiatrie stehen schon länger
in der Kritik und sind in jüngerer Zeit auch stärker in den politischen Fokus gerückt. Im August
2017 trat in Hessen das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz in Kraft mit dem Ziel, ambulante Hilfen
zu verbessern und stationäre Behandlungen unter Zwang zu reduzieren. Das Gesetz sieht unter
anderem die Einrichtung unabhängiger regionaler Beschwerdestellen vor. In Darmstadt ist sie über
den Sozialpsychiatrischer Verein erreichbar – telefonisch unter 06151-1 59 29 31
(Anrufbeantworter) oder per E-Mail an: beschwerdestelleDADI@online.de.
Für den Fall einer akuten Problematik während eines Klinikaufenthalts nennt Daniela Hubloher von
der Patientenberatung der Verbraucherzentrale Frankfurt als Ansprechpartner auch die
Patientenfürsprecher an den KlinikenWenden könne man sich auch an die Krankenkasse, die
einen bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler unterstützen müsse. Weitere Anlaufstellen seien das
Aktionsbündnis Patientensicherheit oder der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener.
Vor allem aber hätten die Angehörigen “eine ganz wichtige Funktion” für die Patientensicherheit –
am besten ausgestattet mit einer Vorsorgevollmacht. “Das Nicht-ernst-nehmen von Patienten kommt
immer wieder vor”, so Hubloher. In der Psychiatrie sei das besonders schwierig.
Eine zentrale Anlaufstelle in Darmstadt bietet die Caritas mit ihrem Gemeindepsychiatrischen
Zentrum am Wilhelminenplatz 7 (Telefon: 06151-6 09 60) sowie seit 2012 einen Krisendienst für
psychisch Erkrankte als ambulante Alternative zu einem Klinikaufenthalt. “Da hat sich eine Praxis
etabliert, die äußerst fragwürdig ist”, moniert Caritas-Vorstandsreferent Bastian Ripper, der den
Einsatz von Neuroleptika seit Jahren kritisch begleitet. Diese würden teils zu hoch dosiert und zu
lange verabreicht. (alex)
Circa eine Woche nach der Injektion begann Marco Müller, wieder regelmäßig zu essen. Das lässt
sich auch in der Patientenakte nachlesen. Dass er dennoch am 11. Januar 2017 eine zweite Spritze
bekommen sollte, stieß bei ihm auf umso größeren Widerstand. “Ich sagte, ich will das nicht, ich
vertrag das nicht”, erzählt er. “Da haben sie gedroht, dass sie mich sonst wieder fixieren.” Also habe
er die Spritze über sich ergehen lassen – mit für ihn noch schwereren Folgen: “Seither brauche ich
einen Rollstuhl.”
Behinderung Folge eines Behandlungsfehlers?
Ist Marco Müllers Behinderung Folge eines Behandlungsfehlers? Das ist schwer festzumachen.
Laut Entlassungsbericht der Vitos-Klinik vom März 2017 entwickelte er nach der zweiten Injektion
eine “Gangataxie”. Weil eine Nebenwirkung nicht habe ausgeschlossen werden können, habe man
Ciatyl und weitere Neuroleptika dann nicht mehr verabreicht. Denkbar gewesen sei auch eine
“Wernicke-Enzephalepathie” – das ist eine Gehirnerkrankung infolge eines Vitamin-B1-Mangels.
Daher habe er täglich Vitamin B1 erhalten mit der Folge “einer diskreten Besserung”.
Doch von einer Besserung kann für Marco Müller auch drei Jahre später keine Rede sein. Daran
habe weder eine Reha etwas geändert noch das Konsultieren diverser Fachärzte. “Keiner konnte
konkret sagen, was es ist.” Nun jedoch habe ein ihm empfohlener Arzt einen Enzymdefekt
festgestellt, weshalb er das Medikament nur eingeschränkt abbauen könne – und es daher hätte
niedriger dosiert werden müssen. Die Vitos-Klinik hat sich zu dem Fall auf ECHO-Anfrage nicht
geäußert und verweist auf eine Stellungnahme, die im Zuge des Petitionsverfahrens vom
Sozialministerium eingeholt wurde. Von dort wird mitgeteilt, im noch laufenden Verfahren erteile
man keine Auskunft.
Es gibt ein Beweisproblem
Daniela Hubloher von der Patientenberatung der Verbraucherzentrale Frankfurt sieht den Fall
kritisch. “Man hätte auf die zweite Spritze vermutlich verzichten müssen”, sagt sie. Zumal sich der
gewünschte Effekt eingestellt habe, dass der Patient wieder isst. Das Medikament habe “eine
wahnsinnige Liste an Nebenwirkungen”, und Ataxie sei eine davon. “Das sieht schon nach einem
zeitlichen Zusammenhang aus.” Das Problem sei aber, dass die Beschwerden des Patienten schon
nach der ersten Spritze nicht in der Patientenakte vermerkt seien. Somit liege ein Beweisproblem
vor.
Marco Müller will dennoch weiterkämpfen: “Ich gebe noch lange nicht auf”, sagt er. “Es geht ja
auch um Gerechtigkeit.” Mit Hilfe eines Anwalts möchte er Schadensersatz erwirken. Und seit
einigen Wochen geht er in ein Fitnessstudio, auf dass er beweglicher wird. “Ich kann nur hoffen,
dass ich irgendwann wieder laufen kann.”
Am 2.1.20 erhielt EREPRO eine Mail mit einer Tabelle über die Spenden der Justiz an die Haina Kloster Vitos Klinik.
Die Klinik bekam mehr Zuwendungen als die Aidshilfe. Es geht um Beträge von 2008 bis 2016 zwischen 850.- und 51200 Euro, insgesamt 71.975 Euro von der Staatsanwaltschaft, vom Amtsgericht, Landgericht undJustizministerium.
Quelle:
https://correctiv.org/recherchen/spendengerichte/datenbank/empfaenger/institut-fur-forensische-psychiatrie-haina-e-v/
Maßregelvollzug-Skandal? Unabhängigkeit zwischen Psychiatrie-Kliniken und Strafvollstreckungskammern nicht mehr vorhanden?
Auf einem Kongress der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und
Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) sagt der
Forensiker Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber: /“Es gibt ein erhebliches
Autarkiebewusstsein //von Kiniken/. /Sie können eigentlich alles machen,
was sie wollen, wenn sie nur ein stabiles Bündnis mit der
Strafvollstreckungskammer haben.“ /Hier nachzulesen unter
http://deutsch.medscape.com/artikel/4901704
Die Vitos Klinik Haina hat ein stabiles Bündnis mit ihrer
Strafvollstreckungskammer am Landgericht. Die Justitiarin der Klinik und
der Vorsitzende Richter am Landgericht kennen sich gut, sie sind beide
im Vorstand eines Vereins, der ein gemeinnütziger und freier Träger von
sozialen Dienstleistungen und Angeboten ist, nachzulesen unter
http://www.juko-marburg.de/media/16-12-2013-Presseinformationen-Vorstandswahl-JUKO_S.pdf
Auch der Klinikleiter und der Richter kennen sich seit Jahren. In einer
Expertenanhörung des Bundestages zum Maßregelvollzug lobt der
Klinikleiter den Richter für seinen /“Einfallsreichtum, wenn es um
Vollstreckungsdinge geht“. /Der Richter habe einen „/therapeutischen
oder sozialen Sicherungshaftbefehl“/ eingeführt und damit der Klinik
ermöglicht /“loszulegen“, /bei Patienten, die auf Bewährung draußen
sind. Nachzulesen hier auf Seite 15, da steht auch, dass mit „loslegen“
das Medikamentieren gemeint ist:
http://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bibliothek/Gesetzesmaterialien/16_wp/fuehrungsaufsicht/wortproto_51.pdf?__blob=publicationFile
Das Bündnis ist stabil. Die Gutachten der Klinik werden manchmal schon
nicht mehr abgeschrieben, sondern direkt in die Beschlüsse der
Strafvollstreckungskammer hineinkopiert. So haben die Richter gar keine
Arbeit mehr damit. Der Professor kennt die Praxis und sagt weiter:
/“Wenn beide der Meinung sind, dass der Patient noch ein Risiko
darstellt, kann man wunderbare Liegezeiten generieren. Mühelos im
Schnitt auch über 10 Jahre hinaus.“ /Da kann man nichts machen. Dann
müssen die Patienten eben liegen bleiben, schließlich hat nach Artikel 5
Grundgesetz jeder das Recht auf seine Meinung.
https://gesundbleibenblog.wordpress.com/2016/04/16/hier-das-schreiben-des-hochwohlgeborenen-psychiaters-mueller-isberner-an-den-thueringer-justizminister/
Danke EREPRO für die Berichterstattung über die Vitos Klinik in Haina. Es ist noch viel schlimmer. Die Einzige Politikerin in Hessen die scih von dieser Vitos Schergen nicht blenden läßt ist die Links Politikerin Christaiane Böhm. Hier ihr Posting dazu: Letzte Woche war ich bei der größten Einrichtung des Maßregelvollzugs in Hessen: Vitos Haina. Früher von Dr. Müller-Isberner, jetzt von Dr. Eusterschulte geleitet. Meine Eindrücke zusammenzufassen ist nicht so einfach. Einerseits kenne ich viele Berichte über diese Einrichtung von willkürlicher Behandlung, Zwang und Gefügigmachen, andererseits wurden uns die weniger problematischen Stationen gezeigt.
Klar ist: es wird vorwiegend auf medikamentöse Behandlung gesetzt – die Frage nach der Menge der Neuroleptika, die die Klinik verbraucht, habe ich nicht gestellt. Auch wenn versucht wurde, alles als sehr korrekt, transparent und modern darzustellen. Spätestens als deutlich wurde, dass die Mehrzahl der Entlassungen in Wohnheime erfolgt, sollte man sich fragen, ob die Maßregel des Bessern wirklich eine Rolle spielt. Das Sichern scheint doch im Vordergrund zu stehen. Mal gespannt, wie die Diskussion mit dem Ministerium verläuft. Ein Berichtsantrag wird demnächst im Sozialausschuss beantwortet. Es darf nicht sein, dass körperlich gesunde Menschen in den Maßregelvollzug kommen und als deutlich vorgealterte und kranke Menschen herauskommen. Und erst dann rauskommen.Christiane Böhm schmerzerfüllt.
15. Juli
🤔Eine Kinder Ärztin oder eine Profiteurin des Systemes? Der Massregelvollzug ist ein profitables Geschäft. Neuroleptika und vorallem die Vergabe von Benzodiazepine sind lebensgefährlich und dürfen nicht länger als vier Wochen verordnet werden. Allerdings werden Benzodiazepine und weitere hochdosierte Neuroleptika u. a. In den Vitos Kliniken wie Bonbons verordnet. Den Untergebrachten werden Entlassungen versprochen, leider nur versprochen. Obwohl Benzodiazepine nur Kurz oder gar nicht verordnet werden sollte, werden in der Vitos die Benzodiazepine hochdosiert lange verordnet und dann schnell unprofessional abgesetzt. Die Absetzpsychosen., Symptome führen so zur Dauerunterbringung und zum betreuten Wohnen. 90 PROZENT MÜSSEN EINGESPERRT BLEIBEN UM DIE WAHREN 10 Prozent zu erkennen. Fakten https://youtu.be/dWQhRWXlBz4
https://www.aerzteblatt.de/archiv/210024/Forensische-Psychiatrie-Massregelrecht-auf-dem-Pruefstand
Eine Leserin (Kinderärztin) schickte uns den Artikel aus dem Deutschen Ärzteblatt, Jg. 116, Heft 38, 27. September 2019. C 1387
Der Tenor dieses Artikels ist anders als der der bisher hier veröffentlichten Äußerungen zum Maßregelvollzug, vielleicht, weil der Autor Prof. Dr. med. Jürgen L. Müller Professor für Forensische Psychiatrie an der Uni Göttingen ist.
Einige Zitate:
“Ohne Behandlung der die Gefährlichkeit begründenden Störung, ist eine Entlassung kaum vertretbar.”
“Durch eine Behandlung gegen den Willen kann aber die störungsbedingte Gefährlichkeit gesenkt und damit das Recht des Betroffenen auf Freiheit verfolgt werden.” “Medikamentöse Behandlungen gegen den Willen sind selten.”
Die Aufgabe, “jeden Rückfall zu verhindern” traut der Autor der forensischen Psychiatrie zu – auch dank der extrem langen Unterbringungszeiten (durchschnittlich 9 Jahre). Auch wenn das nicht immer gelingt, “2016 befand sich jeder Dritte länger als zehn Jahre in der Unterbringung. Diejenigen, die bei einer Entlassung mit schweren Straftaten rückfällig geworden wären, sind in der Minderheit, lassen sich im Vorfeld aber nicht sicher erkennen. Betroffene, die nicht entlassen werden, obwohl sie nicht straffällig geworden wären, erbringen ein „Sonderopfer“ für die Sicherheit der Allgemeinheit.”
Allerdings gibt es seit 2016 das Urteil des Bundesverfassunbgsgerichts über die Verhältnismäßigkeit der Unterbringungsdauer: “In NRW wurden 2018 über 100 Betroffene aus Verhältnismäßigkeitsgründen entlassen. Gravierende Straftaten sind kaum bekannt geworden.”
Die von dem Gericht verfügte Überprüfung der Notwendigkeit der Unterbringung alle 3 Jahre und nach 6 Jahren “sogar” alle 2 Jahre sieht der Autor sehr kritisch. sie könne auf Kosten der “Qualität” der Gutachten gehen.
Kritik des Autors knüpft an die ordnungspolitische Aufgabe an: ” Ob die Psychiatrie diese ordnungspolitischen Maßnahmen übernehmen soll oder muss oder ob eine zwangsweise Unterbringung ohne Behandlungsoption als nicht ärztliche Aufgabe grundsätzlich zurückgewiesen werden muss, wird heterogen beurteilt.”
“Die Stärkung der Patientenautonomie in der psychiatrischen Behandlung und damit auch in der forensischen Psychiatrie machen es schwerer, die beiden Zielsetzungen ausgewogen zu verfolgen. Sollen Sicherung und Verhältnismäßigkeit dominieren, müssen die Einrichtungen und Betreuungskonzepte entsprechend gestaltet werden, das würde die forensische Psychiatrie den Justizvollzugsanstalten annähern. Sollen Behandlung und Besserung dominieren, müssen Behandelbarkeit, Therapiemotivation und Bereitschaft zur Veränderung und Mitwirkung den Ausschlag geben.
Die “Wirksamkeit der eingesetzten Behandlungsmaßnahmen auf die Gefährlichkeit wie auf die zugrunde liegende psychische Störung (müsste) bekannt sein.” Die entsprechenden Daten zu erheben braucht das entsprechende Votum von Ethikkommissionen, ist also kaum machbar.
Der Perfektionismus, der in dem Beitrag anklingt (“Jeder Rückfall muss verhindert werden”), ist utopisch, um nicht zu sagen “unmenschlich”, und übersieht die elementare Schicksalhaftigkeit des Lebens und die Begrenztheit der ärztlichen “Allmacht” und der psychotherapeutischen und prognostischen Möglichkeiten.
Zur Frage der Mittel und Wege bzw. der Erfolge der Psychiatrie empfehlen wir das Buch von Stefan Weinmann, “Die Vermessung der Psychiatrie. Täuschung und Selbsttäuschung eines Fachgebietes”:
“Heutzutage jedoch ist Ernüchterung eingetreten, und die Versprechungen der medizinischen Psychiatrie sind kaum eingelöst worden, zumal das, was die Psychiatrie für die psychisch Kranken getan hat, eher selten auf wissenschaftliche Ergebnisse zurückzuführen war. ” S. 155, 156:
“Teilwahrheiten scheinen nicht selten weniger schmerzhaft zu sein als die Erschütterung durch die naheliegende Erkenntnis, dass es psychische Erkrankungen und dass es generell für Menschen mit Diagnose X oder Y wirksame Therapien gar nicht gibt. Falls der Weg der professionellen Selbststabilisierung zu dysfunktional wird, weil die unerwünschten Folgen von Diagnostik und Therapien zu offensichtlich werden, bleibt der Weg des vorsichtigen Paradigmenwechsels offen”, das schreibt der etablierter Psychiater Weinmann.
Die sehr kritischen Kommentare der Leser von “Die Vergessenen” I, II, III zu den Besuchskommissionen werden durch die Sendung von “Report München” bestätigt.
Wir haben die Information im BKS Saar BPE-Newsletter September 2019 gefunden.
Die ARD-Fernsehsendung „Report Mainz“ strahlte am 1. Oktober 2019 den Beitrag „Alleingelassen in der Psychiatrie – warum Patientenschutz oft nicht funktioniert“ aus.
Der die Sendung produzierende SWR informierte (am 30.09.2019) dazu:
„Die Kontrolle des Patientenschutzes in psychiatrischen Krankenhäusern ist häufig mangelhaft. Gesetzlich vorgeschriebene Kontrollkommissionen kommen oft angemeldet und haben keine Sanktionsmöglichkeiten. Sehr viele Kontrollkommissionen von psychiatrischen Einrichtungen, die sogenannten Besuchskommissionen, arbeiten nicht nach den Vorgaben der Psychiatrie-Gesetze. Das ergaben gemeinsame Recherchen des ARD- Politikmagazins Report Mainz (SWR) und des HR-Magazins defacto. Die Redaktionen hatten bundesweit alle Kommissionen angeschrieben. Die Auswertung der Antworten ergab, dass die meisten Besuchskommissionen ihre Kontrollen in den Kliniken vorab ankündigen: 47 Kommissionen handeln so. Nur sieben Kommissionen gaben an, grundsätzlich unangekündigt zu kontrollieren. Dabei schreiben die meisten Psychiatrie-Gesetze der Länder vor, dass Besuchskommissionen in der Regel unangemeldet in der Klinik erscheinen sollen, um so vor allem die Rechte zwangsweise untergebrachter Patienten zu sichern … Auch Patientenvertreter erklären, aktuell könnten die staatlich installierten Besuchskommissionen ihren Auftrag, Patienten in psychiatrischen Einrichtungen wirkungsvoll zu schützen, nicht erfüllen …
Hintergrund: 800.000 Menschen werden jährlich in einer psychiatrischen Einrichtung behandelt. Rund 400 Fachkliniken bzw. Fachabteilungen an Allgemeinkrankenhäusern behandeln in Deutschland erwachsene Patienten, die zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen werden.“
Auszüge aus der Sendung:
Nehmen wir zum Beispiel die Erkrankung an einer Depression. Die Weltgesundheitsorganisation schlägt Alarm, die Zahl derjenigen, die an Depressionen leiden, steigt rapide an. Etwa doppelt so viele Frauen wie Männer trifft es.Allein in Deutschland sind es 5,3 Millionen Menschen. Und für viele von ihnen ist die Psychiatrie eine letzte Hoffnung.
Doch wird denen, die an Psychosen, Panikstörungen, Magersucht oder eben auch an Depressionen leiden, in unseren Psychiatrien wirklich geholfen oder sind Patienten dort eher schutzlos?
Manuela Dursun und Franco Foraci haben für uns hinter die Mauern deutscher Psychiatrien geblickt.
Bericht:
Uniklinikum Frankfurt. Außen eine schöne Fassade, doch in der psychiatrischen Abteilung herrschen ganz andere Zustände – seit Jahren. …
Experten sagen, Zustände in psychiatrischen Einrichtungen könnten menschenunwürdig sein. ….
Als zentraler Patientenschutz sind sogenannte Besuchskommissionen installiert.
Diese Kontrollgremien dürfen Psychiatrien vor Ort begutachten, Akteneinsicht nehmen und unangemeldet kommen. Sie berichten an die Landtage ….
Zur der Besuchskommission gehören: ein Psychiater, ein Amtsrichter und auch ein Patientenvertreter. Am Eingang melden sie sich an. Der Pflegedienstleiter der Klinik kommt dazu und führt sie durch die Stationen: 82 Patienten werden hier behandelt. Einmal im Jahr kommt diese externe Kontrollgruppe und guckt in Therapieräume und auch Patientenzimmer.
Und worauf achten sie dabei?
Frank Robra-Marburg, Besuchskommission Bremen
“Es gab auch schon Fälle, dass Klinikbetten mit Fixiergurten da stehen. Das sollte eigentlich nicht so sein.”
Hier finden sie keine Betten auf den Gängen. Dafür bemerken alle auf der Tafel mit dem Tagesplan: Es fällt viel Therapie aus.
Frage, Kommissionsmitglied:
“Können Sie uns die Gründe nennen, warum das ausfällt?”
Antwort, Pflegedienstleister:
“Ja, da ist dann der Bewegungstherapeut im Urlaub oder krank.”
Sie sprechen mit Patienten. Und auch die berichten, es würde häufig Therapie ausfallen.
Solche Missstände aufdecken können sie vor allem, wenn sie unangemeldet kommen, sagen sie uns. Arbeiten tatsächlich alle Besuchskommissionen so, dass sie unangemeldet kommen? Wir fragen bundesweit nach.
Das Ergebnis erstaunlich: 47 Besuchskommissionen kündigen Kontrollen vorher an. Nur sieben geben an, dass sie unangemeldet kommen. Und dass, obwohl in den meisten Psychiatriegesetzen klar steht, die Kommission solle in der Regel unangemeldet auftauchen.
Jörg Utschakowski, Leiter Besuchskommission Bremen:
“Sonst könnte man ja die Schmutzecken noch schnell saubermachen, die Patienten, die jetzt vielleicht fixiert sind, schnell mal losmachen oder Patienten morgens keine Medikamente gegeben, damit sie nicht so zugedröhnt sind.”
Doch das ist nicht der einzige Kritikpunkt. Margret Osterfeld ist Psychiaterin und seit 20 Jahren Mitglied einer Besuchskommission in Nordrhein-Westfalen. Sie kritisiert, Abschlussprotokolle auch ihrer Kommission seien oft geschönt.
Margret Osterfeld, Mitglied Besuchskommission Nordrhein-Westfalen:
“Bei jedem fünften Protokoll kommt es vor, dass ich sogar nicht unterschreibe, weil gravierende Patientenrechte nicht genügend geschützt wurden. Meine Erfahrung bisher ist, dass die Besuchskommissionen nicht wirklich Dinge grundlegend verändern wollen.”
Und was wird die Besuchskommission in Bremen in ihren Bericht schreiben?
Gespräch Kommission:
“Mir ist auch noch eins aufgefallen anhand des Patientengesprächs, wie viele Therapiestunden eigentlich ausfallen. ”
“Wir können ja eine Dreimonatsstatistik anfordern.”
Doch zwingen können sie die Klinik dazu nicht.
Das bemängelt auch Reiner Ott, Mitglied in der Besuchskommission in Hamburg. Er kritisiert, die Kontrollgremien hätten keine Sanktionsmöglichkeiten:
Reiner Ott, Mitglied Besuchskommission Hamburg:
“Dass es ja schon fast wie so ein Feigenblatt ist. Wir stehen zwar im Gesetz, aber wir werden nicht wirklich auch ernst genommen. Und dass Missstände erst so spät in der Politik ankommen und dann auch behandelt werden.”
Und dass das so ist, zeigt auch das Beispiel Frankfurt: Erst nachdem die Missstände in der Akutpsychiatrie öffentlich wurden, hat das Sozialministerium Hessen die gesetzlich vorgeschriebenen Besuchskommissionen überhaupt gebildet.
In der Frankfurter Akutpsychiatrie war das Kontrollgremium aber bisher immer noch nicht.
…
Bundespolitiker kritisieren systematische Mängel bei den Besuchskommissionen.
Maria Klein-Schmeink, Bündnis 90 / Die Grünen, gesundheitspolitische Sprecherin:
“Wenn die am Ende kaum die Möglichkeit haben, ihrem Auftrag gerecht zu werden, ist das natürlich strukturell ein Mangel und da müssen wir ran.”
Christine Aschenberg-Dugnus, FDP, gesundheitspolitische Sprecherin:
“Es ist ein Placebo-Instrument, was keine Wirkung entfaltet für die Patienten, denn ansonsten müsste man anders vorgehen.”
Geschönte Berichte, angemeldete Besuche, keine Sanktionsmöglichkeiten: Die Politik muss mehr tun, um Patienten in Psychiatrien wirklich zu schützen.
Psychiatrie-Chefärzte kritisieren im Interview, dass es katastrophale Zustände an vielen psychiatrischen Kliniken in Deutschland gebe. “Grundsätzlich sind solche Zustände in allen deutschen Kliniken möglich,” sagt Dr. Martin Zinkler, Chefarzt der Psychiatrie Heidenheim. Solche Situationen entstünden, wenn nicht von außen in die geschlossenen Stationen hineingeschaut werde.
Dr. Margret Osterfeld ist seit 20 Jahren Mitglied einer Besuchskommission in Nordrhein-Westfalen und hat außerdem selbst Erfahrungen als Patientin in einer psychiatrischen Klinik gemacht. Gegenüber dem ARD-Politikmagazin REPORT MAINZ und defacto erklärt sie: “Besuchskommissionen sind heute nicht Anwalt der Patienten, sondern es erscheint mir oft als Pflichtübung.”
Margret Osterfeld erklärt, sie erlebe häufig, dass die Abschlussberichte durch die Leiter der Kommissionen “geschönt” würden: “Jedes fünfte Protokoll unterschreibe ich nicht, weil gravierende Patientenrechte nicht genügend aufgenommen wurden.” Sanktionsmöglichkeiten haben die Besuchskommissionen aufgrund der Psychiatriegesetze der meisten Bundesländer ohnehin nicht. Wenn sie Druck aufbauen wollen, dann können sie das nur über ihre Jahresberichte an die zuständigen Parlamente der Länder oder Kreise. Doch häufig erreichen die Berichte die Politik erst Jahre später. Besonders lange liegt der letzte Bericht an den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern zurück: Dort wurde zuletzt im Jahr 2013 über die Kontrollen der Besuchskommissionen in den Jahren 2010 und 2011 berichtet.
Im Gespräch mit dem Hamburger BPE-Vorstandsmitglied empfahl die SWR-Reporterin, eine verlässliche Datenbank aufzubauen, in der Bürger*innen die für sie zuständige Besuchskommission – so existent – schnell finden können. Die Webseite http://www.beschwerde-psychiatrie.de/Besuchsk.html sei veraltet.
s. dazu http://www.beschwerde-psychiatrie.de/thema2.html (DGSP)
mit E-Mail Adressen von Besuchskommissionen bundesweit Stand 22.7.2019 vom Bundesnetzwerk unabhängiger Beschwerdestellen.
Hier der Link der Mediathek des SWR zur Sendung vom 1. Oktober 2019: https://www.swr.de/report/die-kontrolle-des-patientenschutzes-in-psychiatrischen-krankenhaeusern-ist-haeufig-mangelhaft-gesetzlich-vorgeschriebene-kontrollkommissionen-kommen-oft-angemeldet-und-haben-keine-sanktionsmoeglichkeiten/-/id=233454/did=24696580/nid=233454/1n9bj3o/index.htmllp
Gefangen in der Zwangspsychiatrie. Es wird hier berichtet, dass der Klinikleiter zwangsbehandlungen mit folgenden Worten begründete.
Es muss ein Gestz her zur Zwangsbehandlung her, dass wir nicht wie bisher zwangsbehandlungen illegal machen müssen.
Hören sie sich dieses Interview an.
Es ist unfasssbar wie kann so etwas in Deutschland heutzutage noach geschehen nachdem wir eine grausame Vergangenheit hatten vorallem in der Psychiatrie
https://www.youtube.com/watch?v=dWQhRWXlBz4
Der Paragraph 63 Stgb ist eine Lizenz zum Geld drucken.
Göttingen. Die Wahrscheinlichkeit, dass als gefährlich eingestufte Straftäter rückfällig werden, ist deutlich geringer, als selbst psychiatrische Sachverständige vermuten.
Das zeigt eine Studie der Forensischen Psychiatrie und Psychotherapie der Universitätsmedizin Göttingen zur nachträglichen Sicherungsverwahrung.
https://www.hna.de/lokales/goettingen/goettingen-ort28741/studie-ueber-straftaeter-weniger-gefaehrlich-gedacht-4889234.html
Weitere Beiträge über die Vitos Klinik hier zu sehen.
Ein Fall für die Staatsanwaltschaft so der Sprecher.
https://www.youtube.com/watch?v=FEbgQaTfdN0