Die Patientenverfügung PatVerfü entstand als Abwehrmöglichkeit für Zwangspsychiatrie zu Zeiten des Dramas um G. Mollath.
Sie wurde per Videoclips u.a. von Nina Hagen beworben. Auch EREPRO hat sich positiv darüber geäußert. Für besonders problematisch halten wir es, dass körperliche Implikationen der Verfügungen nicht genügend bedacht wurden …
Die jetzt vom Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. (BPE) geäußerten Bedenken sind unbedingt zu beachten. Darum zitieren wir das gesamte Schreiben aus dem BPE Rundbrief 4/2018.
Wir begrüßen es, dass der BPE eine entsprechend verbesserte Patientenverfügung erarbeiten will.
“An die Mitglieder des BPE zur Information
Liebe Mitherausgeber der PatVerfü,
hiermit kündigt der Vorstand des BPE e.V. seine Patverfü-Mitherausgeberschaft mit sofortiger Wirkung. Wir halten diese Vorausverfügung nicht mit den existenziellen Interessen Psychiatriebetroffener vereinbar und bitten euch, unsere Organisation als Mitherausgeber auf allen digitalen und analogen Dokumenten zu streichen.
Gründe:
(1) Die Patverfü bietet Raum für zehn Personen, denen als Vorsorgebevollmächtigten für die Aufgabenbereiche Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge und Vermögenssorge Blankovollmachten erteilt werden sollen; Warnungen vor einem möglichen folgenschweren Missbrauch dieser aberwitzigen Blankovollmachten fehlen komplett.
(2) Die Patverfü kann die Unterzeichner mit der vorformulierten strikten Ablehnung jeglicher Behandlung in einer Ambulanz oder einem Krisendienst potenziell in Lebensgefahr bringen: wenn beispielsweise eine starke Blutung nicht mehr gestillt oder ein Herzstillstand nicht mehr behandelt werden darf, weil die Betroffenen im Zustand der Bewusstlosigkeit ihre Verfügung nicht mehr widerrufen können.
(3) Der Patverfü fehlt die Benennung eigener Erfahrungen, möglicher Krisensituationen und alternativer Lösungswege in psychosozialen Krisen, was aber auch heute noch (auf Grundlage des § 1901a BGB) als dringend erforderlich anzusehen ist, um die bei Ablehnung anstehender Verabreichungen von Psychopharmaka und Elektroschocks von Psychiatern immer wieder angezweifelte Selbstbestimmungsfähigkeit beim Abfassen der Patientenverfügung zu belegen und dem Einwand zu begegnen, man hätte sich keine ausreichenden Vorstellungen über eine zukünftige Krisenbewältigung gemacht.
Der BPE holt sich Rechtssicherheit ein und erstellt unter dieser Prämisse eine eigene geeignetere Patientenverfügung.
Wir bitten um Euer Verständnis.
Freundliche Grüße
Der Vorstand des BPE”
Keine 3 Stunden nach Veröffentlichung unserer “Warnung” erhielten wir von die-BPE folgende Mail mit einer “Gegendarstellung” im Anhang.
Wir informieren unsere Leser hier über beides, ohne eigene Stellungnahme. Die ausführliche “Gegendarstellung” gibt jedem Gelegenheit sich selbst eine Meinung zu bilden über die Schwierigkeiten eine Patientenverfügung anzufertigen und vermittelt einen Eindruck von hinter der Sachdiskussion stehenden Auseinandersetzungen zwischen den beiden Verbänden.
Hier die Mail:
Sehr geehrter Herr Dr. Schultze-Scharnhorst ,
anbei als .pdf die Gegendarstellung zu der Begründung der „Kündigung Mitherausgeberschaft PatVerfü®“ auf Seite 4 im BPE Rundbrief Ausgabe 4/2018, die Frau Halmi zusammen mit Herrn Pankow in unserem Auftrag geschrieben hat.
Wir vertrauen darauf, dass der BPE so fair ist, diese Gegendarstellung im nächsten BPE Rundbrief zu veröffentlichen.
Wir bitte Sie als den Geschäftsführer der EREPRO gGmbH ebenfalls, diese Gegendarstellung in Ihren Internetseiten und dort, wo sie diese “Warnung” sonst noch weiter verbreitet haben, zu veröffentlichen.
Eine andere Option für Sie wäre, diese Meldung hier: https://www.erepro.de/2019/02/08/warnung-vor-patverfue/ wegen der Verdrehungen und Falschdarstellungen kurzfristig ganz zu löschen.
Mit freundlichen Grüßen
Rene Talbot und Uwe Pankow
(für den Vorstand von die-BPE)
Hier die “Gegendarstellung”, die an den BPE ging, zu dem im Rundbrief 4/18 veröffentlichten Text:
https://www.erepro.de/wp-content/uploads/stellungnahme_zu_bpe_rundbrief_nr4_patverfue2.pdf
Hallo,
darf ich hier meine “Münchener Patientenverfügung” ins Spiel bringen, auf die EREPRO bereits vor einem Jahr hingewiesen hat? Sie wurde von einem Fachanwalt überprüft und enthält solche gravierenden Fehler nicht:
https://www.erepro.de/2018/01/16/muenchener-patientenverfuegung-fuer-psychiatriepatienten/
MfG
Rudolf Winzen