Am 17.4.2015 wurden nun die “Abschließenden Bemerkungen” des Fachausschusses veröffentlicht, allerdings nur als “Advance Unedited Version”. Das Deutsche Institut für Menschenrechte stellt folgende – entsprechend vorläufige – Übersetzung zur Verfügung:
CRPD_Abschliessende_Bemerkungen_ueber_den_ersten_Staatenbericht_Deutschlands_ENTWURF.pdf
Auf dieser Seite des Deutschen Menschenrechtsinstituts können Sie auch eine Kurzanalyse der “Abschließenden Bemerkungen” lesen, die wir empfehlen.
Folgende konkreten Punkte in den Empfehlungen der “Abschließenden Bemerkungen” haben uns bei EREPRO besonders interessiert:
- bei der rechtlichen Betreuung alle Formen der ersetzten Entscheidung abzuschaffen und an ihre Stelle die unterstützte Entscheidung treten zu lassen (Ziffer 26 a))
- die Sterilisation an Erwachsenen mit Behinderungen ohne uneingeschränkte freie und informierte Einwilligung gesetzlich zu verbieten (Ziffer 38 a))
- im Interesse einer inklusiven Gesellschaft das segregierende Schulwesen zurückzubauen (Ziffer 46 b))
- und die Behindertenwerkstätten zugunsten einer Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt schrittweise abzuschaffen (Ziffer 50 b))
- die gesetzlichen Regelungen, die Menschen mit Behinderungen das Wahlrecht vorenthalten, zu streichen (Ziffer 53)
- in allen Bundesländern institutionelle Vorkehrungen (sogenannte Focal Points) zu schaffen beziehungsweise die Unabhängigkeit der Behindertenbeauftragten der Länder zu stärken (Ziffer 62).
- Inklusiver Notruf und Katastrophenschutz (Ziffer 24)
Wer kümmert sich darum, dass sich das ändert und auch die UN-Empfehlungen zur Lage der behinderten Menschen in Deutschland medial wahrgenommen werden?