Staatenprüfung Deutschlands durch UN-Behindertenausschuss hat stattgefunden

Diese Information folgt auf unseren Beitrag
UN überprüft Selbstbestimmung – auch in der Psychiatrie. 3.3.2014
Lesen Sie dazu auch auf dieser Website:
Einsatz für die Rechte von behinderten Menschen: Theresia Degener. 20.12.2014

 

Infomaterial für den Prüfungsausschuss
Vielleicht interessiert sich der ein oder andere unserer Leser für die Info-Materialien, die dem Prüfungsausschuss für die Staatenprüfung Deutschlands hinsichtlich der Situation behinderter Menschen vorlagen.
Hier können sie alle gelesen werden (engl).: http://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=911&Lang=en
darunter ein Bericht (engl.) der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V., den wir auf deren Homepage www.bpe-online.de (auf deutsch) leider nicht finden konnten.

Aus den Vorbereitungsmaterialien für die Staatenprüfung des UN-Fachausschusses für Behinderte.
Neben der Antwort der Bundesregierung auf Fragen des Ausschusses zur Situation behinderter Menschen in Deutschland wurde u.a. ein sog. Parallelbericht der BRD-Allianz (Zusammenschluss vieler verschiedener einschlägiger Verbände) und des deutschen Menschenrechtsinstitut angefertigt, um weitere Probleme aufzuzeigen. März 2015

Einige Auszüge daraus
Artikel 12 zusammengefasst Punkt 83 Zum Betreuungswesen

“Die Monitoring Stelle regt an, dass der DRPD Ausschuss dem Vertragsstaat vielleicht praxis der gesetzlichen betreuung b (Bund) empfiehlt, Recht und Praxis der gesetzlichen Betreuung einer systematischen Prüfung zu unterziehen; in praktischer Hinsicht ist die Komponente der unterstützten Entscheidung, die in Recht und Praxis im Vertragsstaat angelegt ist, mit geeigneten Maßnahmen (etwa Rechtstatsachenforschung, Daten und Statistiken, Modell Projekten zu Unterstützung und Entscheidung, Qualitätsstandards sowie Fortbildungsprogrammen für Berufsgruppen zu stärken und weiterzuentwickeln.”
s. dazu die Stellungnahme des Verbandes der Berufsbetreuer in: BdB Aktuell 3/2014, S. 4.

Artikel 14 zusammengefasst unter Punkt 105
” die Monitoring Stelle regt an, dass der CRPD-Ausschuss dem Vertragsstaat (Bund und Länder) empfiehlt, Maßnahmen zu grundlegenden  Fortentwicklung der psychiatrischen Versorgung von Menschen mit Behinderungen einzuleiten. Das System muss in allen Teilen praktisch befähigt werden Zwang im Zusammenhang mit Unterbringung und Behandlung zu vermeiden und stattdessen die freie und selbstbestimmt die Entscheidung der Person durch geeignete Unterstützung zu fördern. Der Vertragsstaat (Legislative) sollte eine von Bundestag veranlasste und getragene Initiative durchführen (etwa in Form Enquete mit Empfehlungen) mit dem Ziel, den erforderlichen Strukturwandel einzuleiten.”

Die Staatenprüfung hat unterdessen stattgefunden. 
Zwei Berichte darüber:                                                

1. Wir zitieren den Bericht der Monitoringstelle des Deutschen Menschenrechtsinstituts über die Staatenprüfung durch den UN-Ausschuss. 27.03.2015:  

“Umsetzung der UN-BRK in Deutschland erstmals vom Fachausschuss  geprüft – Ausschuss über Sonderstrukturen besorgt.       

Der UN-Fachausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen hat am 26. und 27. März den deutschen Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland geprüft.
Soeben endete die insgesamt 6-stündige Prüfung, in der die Mitglieder des Ausschusses die deutsche Staatendelegation zu nahezu allen Artikeln der UN-BRK befragten. Daraus entstand ein intensiver Austausch mit einer Mischung aus übergeordneten und spezifischen Aspekten, geprägt von dem Bemühen, die verschiedenen Aspekte der Konvention möglichst umfassend zu beleuchten und gleichzeitig auf die besondere Situation in Deutschland einzugehen.

Welche Probleme hat der Ausschuss angesprochen?

Es wurde deutlich, dass den 17 anwesenden Ausschussmitgliedern (das deutsche Mitglied, Theresia Degener, durfte nicht an diesem Verfahren des eigenen Staates mitwirken) einige Themen besonders wichtig waren. Dazu gehörten etwa die Regelungen zum Diskriminierungsschutz und die Frage, warum die Verweigerung angemessener Vorkehrungen in Deutschland nicht per Gesetz als Diskriminierung gilt.

Eine Reihe von Ausschussmitgliedern fragte außerdem danach, inwiefern Frauen und Kinder mit Behinderungen vor Gewalt geschützt sind, und ob unabhängige Beschwerde- und Überwachungsstellen bestehen. Die Praxis von Zwangsunterbringung und -behandlung in der Psychiatrie wurde mehrfach angesprochen. Außerdem richteten die internationalen Expertinnen und Experten ihr Augenmerk besonders auf die in Deutschland bestehenden Sonderstrukturen im Bildungsbereich und im Bereich Arbeit, insbesondere in Form der Werkstätten. Detailliert hinterfragten sie auch das System der rechtlichen Betreuung, sowohl in Bezug auf den rechtlichen Rahmen, als auch mit Blick auf die berichteten Praxisprobleme. Daneben waren dem Ausschuss auch Querschnittsthemen wie Zugänglichkeit, Datenerhebung und Indikatoren-Entwicklung ebenso wichtig wie Fragen der Entwicklungszusammenarbeit und die spezielle Situation von Flüchtlingen und Migrantinnen mit Behinderungen.

Insgesamt ist deutlich geworden, dass der Ausschuss besonders über die in Deutschland bestehenden Sonderstrukturen besorgt ist und generell in allen Lebensbereichen Wert auf freie und informierte individuelle Entscheidungsmöglichkeiten der oder des Einzelnen legt, wozu nicht nur genügend Alternativen, sondern auch eine entsprechende finanzielle Ausstattung gehörten.

Wie hat sich die deutsche Delegation verhalten?

Die breit und kompetent besetzte, mehr als 30-köpfige deutsche Delegation unter Leitung der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Gabriele Lösekrug-Möller, hat auf die kritischen und teilweise detaillierten Fragen der internationalen Expertinnen und  Experten in begrüßenswert offener Weise geantwortet und sich dabei bemüht, auf die zahlreichen Punkte, die angesprochen wurden, ausführlich und gleichzeitig mit der gebotenen Kürze einzugehen. Erfreulicherweise wurde dafür Sorge getragen, dass die Live-Übertragung im Internet auch in deutscher Laut- und Gebärdensprache angeboten werden konnte.

Insgesamt haben die gut vorbereiteten Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Ländern einen konstruktiven inhaltlichen Austausch mit dem Ausschuss gesucht und dabei auch offen eingeräumt, dass man mit dem Erreichten noch nicht zufrieden sein kann, sondern den Weg zu einer inklusiven Gesellschaft engagiert fortsetzen muss. Leider versäumte der Staat in vielen seiner Antworten die Chance, Probleme klar zu benennen und damit die bestehenden Umsetzungsschwierigkeiten dem Ausschuss besser verständlich zu machen. Stattdessen beschränkte er sich häufig darauf, bekannte Informationen und Positionen zu reproduzieren, strukturelle Schwierigkeiten eher wegzudiskutieren und stattdessen Einzelprojekte und punktuelle Fortschritte in den Mittelpunkt zu rücken.

Wie geht es weiter?

Der Ausschuss wird am 17. April seineAbschließenden Bemerkungen zur Umsetzung der UN-BRK verabschieden und darin Bund, Ländern und Kommunen Empfehlungen dazu aussprechen, in welchen Bereichen dringender Handlungsbedarf besteht, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland besser zu verwirklichen.
Es wird Aufgabe aller staatlichen Stellen sein, zügig und gezielt Maßnahmen zu ergreifen, um die Empfehlungen umzusetzen. (lp)”
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien Parallelberichte/Parallelbericht_an_den_UN-Fachausschuss_fuer_die_Rechte_von_Menschen_mit_Behinderungen_150311.pdf

 

2. Auf der Website der “Vertretungen Deutschlands in Genf” kann man folgenden Bericht darüber lesen:
“Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-CRPD) hatte auch am zweiten Tag viele Fragen an den Vertragsstaat hinsichtlich der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Deutschland.

Der Ausschuss stellte, genauso wie die Behindertenbeauftragte in ihrem Statement vom Vortag, hinsichtlich der Teilhabe am politischen Leben (Art 29 UN-BRK) dringenden Handlungsbedarf fest. Besonders die Aberkennung des Wahlrechts von Menschen, bei denen eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet ist oder die im Rahmen des Maßregelvollzugs in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, hält der Ausschuss ebenfalls für unvereinbar mit der UN-BRK. Die Erklärung der deutschen Delegation zu diesem Umstand, dass man sinngemäß “einen Wachkomapatienten ja auch nicht Pilot lassen werden würde”, führte nicht nur zu Stirnrunzel in den Reihen der Zivilgesellschaft, die als Zuhörer anwesend waren. Diane Kingston, die unabhängige Berichterstatterin des UN-Fachausschuss, wie auch Dr. Valentin Aichele von der Monitoring-Stelle wiesen in ihren Abschluss-Statements auf den dringenden Handlungsbedarf in diesem Bereich hin.

Ein weiteres Thema war die Situation von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt (Artikel 27 UN-BRK). Hier wurde zum einen besonders kritisch die Zahl von 300.000 Menschen mit Behinderung in Werkstätten, das heißt in Maßnahmen der Rehabilitation, gesehen. Zum anderen die fehlenden Anreize für einen Übergang in den ersten Arbeitsmarkt: Weniger als 1% der Werkstattbeschäftigen können auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen. Damit griff der Ausschuss ein weiteres Thema auf, das die Beauftragte in ihrem Eingangsstatement eben-falls kritisch beleuchtet hatte. “Der geschützte Raum ist nicht für alle Menschen mit Behinderung, auch nicht für alle Menschen mit hohem Assistenzbedarf, der richtige Weg”, so Verena Bentele am Donnerstag. Es ist absehbar, dass der Ausschuss Deutschland empfehlen wird, An-reize für den Ausstieg aus Werkstätten zu schaffen, damit echte Inklusion am Arbeitsmarkt  verwirklicht werden kann.

Besondere Sorgen machte sich der UN-Fachausschuss über die Bildungssituation von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in Deutschland. Mehrere der Ausschussmitglieder wiesen nachdrücklich darauf hin, dass sie das gleichwertige Recht auf Bildung gemäß der UN-BRK in Deutschland nicht verwirklicht sähen. Der Verbleib von immer noch 72% von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung in Förderschulen entspräche nicht dem Ziel eines inklusiven Bildungssystems. Deutschland wird angehalten, besonders hier Maßnahmen zu ergreifen. “Klar ist in meinen Augen: Qualitativ hochwertige Bildung kostet Geld. Aber dieses Geld ist eine Investition in die Zukunft”, so die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. Ebenso wie sie fordert auch der UN-Fachausschusses, mehr finanzielle Ressourcen ins deutsche Bildungssystem.

Diane Kingston strich heraus, dass die Staatenprüfung ein weiterer Schritt für den Austausch hin zu einer inklusiven Gesellschaft in Deutschland zu verstehen ist. Im April werden die abschließenden Bemerkungen (Concluding Observations) erwartet. Am 24. Juni 2015 wird Verena Bentele gemeinsam mit der Monitoring-Stelle, angesiedelt am Deutschen Institut für Menschenrechte, die Empfehlungen und die dar-aus resultierenden Handlungsempfehlungen diskutieren.

“Ich habe die Anhörung vor dem UN-Fachausschuss als wertvoll erlebt, weil sie zeigt, wo wir in Deutschland bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wirklich stehen. Die Empfehlungen, die wir nach diesem konstruktiven Dialog zu erwarten haben, werden den politischen Forderungen der Menschen mit Behinderung in Deutschland Nachdruck verleihen”, resümiert  Verena Bentele.
26.03.2015
Pressekontakt, Regine Laroche, Pressesprecherin, Telefon:  030 18 527 – 1797,Mobil: 0170 79 84 85 2presse@behindertenbeauftragte.de
http://www.genf.diplo.de/Vertretung/genf/de/__pr/Aktuel-dt-2015/2015-03-24-un-behindertenrechtskonvention.html

 

Wir von EREPRO fragen uns, ob dieses Ergebnis der Staatenprüfung Deutschland den enormen Aufwand rechtfertigt. Wie immer wird man am Ende aber doch sagen, “besser als nichts”: Das ist die Politik der kleinen Schritte.
Jetzt gilt es die Abschließenden Bemerkungen des Ausschusses abzuwarten.
Dann müssen politische Parteien und Abgeordnet gefunden werden, die sich für die Umsetzung engagieren.
Wir werden weiter darüber berichten.

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