Späte Gerechtigkeit

Bei der Änderung der Hartz IV-Sätze im Jahr 2011 wurden Menschen mit Behinderung benachteiligt, indem sie nur noch 80% des vollen Regelsatzes bekamen.

Opposition und Experten protestierten. In drei Grundsatzurteilen des Bundessozialgerichts wurde das als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und gegen die UN-Behindertenrechtskonvention gewertet.

Im März 2015 hat das Sozialministerium endlich eingelenkt:

“ Die Grundsicherung wird künftig zu 100 Prozent ausgezahlt. Ab wann Betroffene mit der vollen Auszahlung rechnen dürfen, steht noch nicht fest. Wie Focus Online berichtet, bleibt es bis zum Inkrafttreten der nächsten Regelbedarfsermittlung voraussichtlich im Januar 2017 zwar bei der formalen Einordnung in die sogenannte Regelbedarfsstufe III, der Regelsatz wird jedoch auf Höhe der Regelbedarfsstufe I angehoben. Leistungsberechtigte erhalten so 80 Euro mehr im Monat.“, schreibt das Internetportal „finanzen.de einfach gut beraten“.

http://www.finanzen.de/news/16170/menschen-mit-behinderung-benachteiligt-nahles-unter-zugzwang

 

Ein Gedanke zu „Späte Gerechtigkeit

  1. Vielen Dank für die Ereprohinweise, das mit den 80% habe ich nicht gewußt und es dauert Jahre um solche Dinge rückgängig zu machen, unglaublich.Da hat Herr B. wesentlich schneller reagiert, ich werde seinen Vorschlag annehmen, denke ich.

    Gesendet: Sonntag, 03. Mai 2015 um 11:42 Uhr

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