Fast jeder hatte schon einmal den Wunsch die Akten einer ärztlichen Behandlung einzusehen. Meist läßt man schnell wieder davon ab, weil man ein sehr mühsames, ärgerliches Verfahren erwartet. Zu Recht!
In der Psychiatrie aber ist Akteneinsicht unabdingbar. Spätestens seitdem bekannt wurde, wie schlampig und unkorrekt die Gutachten über G. Mollath angefertigt wurden, sind viele alarmiert. Solche Beurteilungen, die aus Gefälligkeit angefertigt werden, kombiniert mit unzureichender Unabhängigkeit der Gerichte können gerade für Menschen mit psychischen Problemen katastrophale Auswirkungen haben – den Verlauf ihres Lebens weiteren Lebens bestimmen .
Psychiatrie-Insidern ist das natürlich lange bekannt, jetzt – im Licht der Öffentlichkeit – finden deren Warnungen hoffentlich etwas mehr Gehör! Sogar psychiatrische Gutachter warnen vor der Leichtfertigkeit der eigenen Zunft!
Die panische Reaktion auf die Kritik der Münchener Gutachterin Hanna Ziegert von Seiten des Gerichtes, für das sie arbeitet, bestätigt praktisch, dass Misssstände bekannt sind und Angst vor Aufdeckung besteht. Dass die Psychiaterin die Sanktionen des Gerichtes mit Erfolg abwehren konnte, macht Mut. (http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/kontrovers/gutachten-unabhaengig-sachverstaendige-100.html)
Wir möchten Sie ermutigen, Einsicht in Ihre Psychiatrie-Akten zu nehmen. Es ist möglich, auch wenn man auf Widerstand stößt. Sie können in Beratungsstellen und Sozialpsychiatrischen Diensten Berater finden, die sie dabei “moralisch” unterstützen, damit Sie nicht im Verlauf des Verfahrens genervt aufgeben. Der folgende Link informiert darüber, wie man es macht, beschäftigt sich auch mit den Versuchen, Akteneinsicht zu verhindern.
Jeder hat das Recht auf Akteneinsicht und sollte es in der Psychiatrie nicht ungenutzt lassen. Schauen sich den folgenden Link an, und wenn Sie wollen, ergänzen Sie die sehr gründlichen und informativen Aussagen und schreiben uns Ihre Erfahrungen damit. Sie können anderen Leuten damit helfen.
http://www.patiententelefon.de/patientenschutz/patientenrecht-beratung/akteneinsicht (w.o.)