Zum Wohle des Patienten? Darf man so handeln? In diesem Bericht beschreibe ich die Vorgehensweise einer Klinik in Bezug auf die Entlassung eines Patienten, der unter gesetzlicher Betreuung steht, egal ob er per Gerichtsbeschluß oder auf freiwilliger Basis in Behandlung auf einer geschlossenen Station „verwahrt“ wird.
So habe ich schon einige Male hautnah miterlebt, wie die Patienten belastet werden – und wenn ein Patient sich dann nicht beherrschen kann, wird er erneut festgesetzt. Für mich ist das eine ganz gemeine Art und Weise, und der Leidtragende ist der Patient.
Zum Beispiel eine Frau, die bereits ein Jahr nur auf der Geschlossenen untergebracht ist. Ihr wird mitgeteilt, vom Arzt, dass sie am ….2011 entlassen wird. Ihre Freude ist groß, der Tag kommt, und die Patientin hat ihre Reisetasche gepackt. Auch ich sitze wie die Patientin im Raucherraum und freue mich, dass Frau …. Heute endlich wieder in ihre Wohnung darf und die lang ersehnte Freiheit hat. Ein Arzt kommt in den Raucherraum zu Frau … und sagt: „Eben habe ich mit ihrer gesetzlichen Betreuerin am Telefon gesprochen und sie erlaubt es nicht, dass sie, Frau … heute entlassen werden.“ Ich war wie „vom Donner gerührt“. Der Arzt wandte sich ab. Bevor er jedoch die Türe zum Hinausgehen öffnete, fing die Patientin an zu schreien, und zwar so laut, dass ich mir die Ohren zuhalten mußte.
Es kam ein Schwall von ordinärsten Ausdrücken, die ich nicht wiederholen möchte, und alle galten der gesetzlichen Betreuerin. Das Schreien hörte man bis in das letzte Zimmer der Station, und es war zwecklos, die Patientin zu beruhigen. Sie rannte durch die Gänge.
Wie kann man so ohne Rücksicht auf die Patientin vorgehen? Ich war sprachlos und sehr erschrocken.
Vor kurzem hatte ich ein Telefonat mit einer Richterin und einem Verfahrenspfleger. Beide wußten sehr gut, wie die Ärzte handeln, und beide sind wie ich der Meinung, dass es doch ganz anders sein könnte. Nämlich, dass man zuerst die Betreuung informiert und wenn ein – NEIN – käme, ganz einfach der Patientin gar nichts sagt. Frau … könnte frei sein! Ganz klar, dass ein Patient nicht einfach seine Reisetasche wieder ausräumt, denn das wäre eben nicht normal. Frau … war stabil. Jetzt hat sie keine Ziele mehr. Nach einem Jahr Aufenthalt wurde die genannte Frau ganz einfach in eine Einrichtung für psychisch Kranke überwiesen, da soll sie nun bleiben bis zu ihrem Ableben. Ihre Wohnung wurde durch die Betreuerin gekündigt. Die Patientin ist knapp 60 Jahre alt. Die Frau weinte schrecklich und sagte: „Augsburg ist meine Heimat, ich bin doch nicht so krank, dass ich in eine „Dauereinrichtung“ muß!“ Suizidgefahr??? Leider ist diese Patientin jetzt erneut auf der geschlossenen Station verwahrt. Nun hat sie auch ihren Lebensmut verloren. Ihr kann ich jetzt auch nicht mehr helfen. Jetzt zeigt sie das Krankheitsbild, dass die „neue“ Unterbringung erforderlich macht. TRAURIG! Sie will nicht mehr leben!!! Ihr Sohn lebt in den USA, sie bleibt in einem Altenheim auf dem Land.